Beschlussvorlage - VO/2015/1466-452
Grunddaten
- Betreff:
-
TSG 2005 Bamberg e.V.; Antrag auf Investitionszuschuss für die Erneuerung der Beregnungsanlage auf dem Vereinsgelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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19.03.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Am 09. April 2014 informierte die TSG 2005 Bamberg e.V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und
Sportamt, dass die Beregnungsanlage auf dem Vereinsgelände erneuert werden solle. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.
Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.
Der BLSV teilte dem Verein mit Schreiben vom 09. Februar 2015 mit, dass bei Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 38.262,- Euro zuschussfähige Kosten in Höhe von 32.532,- Euro festgestellt
würden, woraus sich ein Zuschuss durch den BLSV in Höhe von 6.500,- € errechne.
Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt hat den Verein mit Schreiben vom 26. September 2014 davon in Kenntnis gesetzt, dass vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Kultursenates ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.
Entsprechend der Feststellung der förderfähigen Kosten durch den BLSV in Höhe von 32.532,- Euro
errechnet sich ein 12 %iger Investitionszuschuss in Höhe von 3.904,- Euro.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der förderfähigen Kosten zu
gewähren. Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von derzeit
3.904,- Euro.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der TSG 2005 Bamberg e.V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für die Erneuerung der Beregnungsanlage auf dem Vereinsgelände ein Zuschuss in Höhe von derzeit 3.904,- Euro (= 12 % der vom BLSV anerkannten zuwendungsfähigen Kosten von 32.532,- Euro),
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.
3. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 3.904,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |