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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1476-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 16. Juli 2014 informierte der Tennis-Club Bamberg e.V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und
Sportamt, dass die Beleuchtung in der Tennishalle erneuert werden solle. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Der BLSV teilte dem Verein mit Schreiben vom 25. Februar 2015 mit, dass bei Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 16.378,- Euro zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 13.820,- Euro festgestellt
rden, woraus sich ein Zuschuss durch den BLSV in Höhe von 2.750,- € errechne.

 

Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt hat den Verein mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 davon in Kenntnis gesetzt, dass vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Kultursenates ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

 

Entsprechend der Feststellung der förderfähigen Kosten durch den BLSV in Höhe von 13.820,- Euro
errechnet sich ein 12 %iger Investitionszuschuss in Höhe von 1.658,- Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der förderfähigen Kosten zu
gewähren. Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von derzeit

 

1.658,- Euro.

 

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Dem Tennis-Club Bamberg e.V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für die Erneuerung der Beleuchtung in der Tennishalle ein Zuschuss in Höhe von derzeit 1.658,- Euro (= 12 % der vom BLSV anerkannten zuwendungsfähigen Kosten von 13.820,- Euro),
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.

 

3.              Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.658,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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