Beschlussvorlage - VO/2015/1514-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bamberg: a) Ausscheiden von Herrn Udo Schoberth als beschließendes Mitglied b) Berufung von Herrn Herrn Hubertus Schaller als dessen Nachfolger c) Berufung von Herrn Ralf Stöcklein als stellvertretendes Mitglied
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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07.05.2015
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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20.05.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 25.03.2015 hat der bisherige Vorsitzende des Stadtjugendrings Bamberg, Herr Udo Schoberth, sein Rücktrittsgesuch für den Jugendhilfeausschuss eingereicht.
Herr Schoberth darf nach dem Ablauf von 10 Jahren nicht mehr als Vorsitzender für den Stadtjugendring kandidieren.
Gleichzeitig wurde mit gesondertem Schreiben vom 25.03.2015 der neu gewählte 1. Vorsitzende des Stadtjugendrings, Herr Hubertus Schaller, als Nachfolger benannt sowie Herr Ralf Stöcklein, Beisitzer im Stadtjugendring, als stellvertretendes Mitglied für Herrn Schaller vorgeschlagen.
Herr Schaller war bisher stellvertretendes Mitglieder für Herrn Schoberth.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss ist in Art. 10‚ Abs. 2 AGSG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Es wird vorgeschlagen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Jugendhilfeausschuss befürwortet das Ausscheiden von Herrn Udo Schoberth.
Für seine langjährige Mitarbeit wird ihm Dank ausgesprochen.
- Bezugnehmend auf das Schreiben vom 25.03.2015 wird dem Stadtrat empfohlen, entsprechend dem
Vorschlag des Stadtjugendrings Bamberg
2.1 Herrn Hubertus Schaller als beschließendes Mitglied sowie
2.2 Herrn Ralf Stöcklein als seinen Stellvertreter
zu berufen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: