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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1516-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Juli 2011 und April 2013 wurde hinsichtlich der Bedarfsplanung die Gesamtsituation für die Kinderbetreuung in der Stadt Bamberg dargestellt. Das Hauptaugenmerk lag vor allem auf den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren.

 

Die notwendigen Maßnahmen für eine Bedarfsdeckung mit damals 35 % bzw. 39 % wurden dem Grunde nach beschlossen. Der Bedarf in Städten ist im Vergleich zu Landkreisen erkennbar höher als die gesetzlich benannte Prognose (39 %), was auch - trotz der stark verbesserten Platzsituation - anhand der Nachfragen deutlich wird.

 

Wir werden in Fortschreibung dieser Bedarfsanalyse nachfolgend zu den einzelnen Altersbereichen entsprechende Ausführungen machen, wobei wir die Situationen beschreiben und Lösungsansätze aufzeigen. Die tatsächliche Umsetzung von Projekten wird jedoch nicht nur durch die Bedarfslage, sondern auch durch die Finanzier- und Umsetzbarkeit dieser Projekte geprägt. In diesem Sinne ist die Beschlussvorlage auch so formuliert, dass diese immer im Einklang mit den Möglichkeiten im städtischen Haushalt liegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder unter 3 Jahren


Die vom Stadtrat beschlossenen Projekte sind zwischenzeitlich alle umgesetzt. Mit diesen Projekten verfügt die Stadt Bamberg derzeit über insgesamt 425 Krippenplätze in 21 Einrichtungen. Der Versorgungsgrad, bezogen auf diese Krippenplätze beträgt aktuell allerdings nur 34,25 %, da sich die Zahl der Geburten in Bamberg in den letzten beiden Jahren erfreulicherweise erheblich gesteigert hat, wie nachfolgende Grafik zeigt:

 

Betrachtet man allerdings ausschließlich diese Altersgruppe und rechnet bei der Versorgung die Kinder hinzu, die in Kindergärten, Kindertagespflege und Einrichtungen außerhalb Bambergs betreut werden, so stellt sich die Situation zum 01.01.2015 wie folgt dar:

 

Krippen tatsächlich belegt

439

Kinder < 3J. in Kindergärten

104

Tagespflege + Großtagespflege

35

Gastkinder (außerhalb Bambergs)

30

 

Tatsächliche Belegung alle

608

 

              Bei derzeit 1.241 Kindern dieser Altersgruppe (Jahrgänge 2013 u. 2014), welche laut Einwohnerdatenbank in Bamberg leben, errechnet sich somit zum Stichtag 01.01.2015 eine Versorgung von 49 %.

 

              Die Anzahl an Gastkindern und die Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten sind jedoch keine fest zu kalkulierenden Plätze, weshalb anzustreben ist, die Versorgung mit Kinderkrippenplätzen auf das Niveau von mindestens 50 % anzuheben. Der darüber hinausgehende Bedarf kann dann durch die anderen Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Durch die Einführung von WebKITA erübrigt sich zwischenzeitlich die Abfrage der Wartelisten, da diese tagesaktuell abgerufen werden können. Dennoch benötigen Einrichtungen und Eltern etwas Zeit, um sich mit dem neuen System zurecht zu finden. So hat das Stadtjugendamt Ende 2014 vorübergehend eine Honorarkraft für die Bereinigung der Datenbank sowie als Hilfestellung für die Einrichtungen beschäftigt. Insgesamt führt das Portal auch dazu, dass die Eltern, durch die nun einfachere Möglichkeit der Anmeldung, ihre Kinder in mehr Einrichtungen als früher anmelden. Andererseits ist diese Art der Anmeldung für Eltern, die nach Bamberg ziehen wollen, von erheblichem Vorteil. Damit die Informationen zur Effizienz aus dieser Datenbank aussagekräftig sind, brauchen wir zumindest einmal einen Durchlauf von einem Jahr. Dennoch haben wir die Datenbank ausgewertet und die entsprechenden Anmeldungen nachfolgend dargestellt:


 

Insgesamt, haben Eltern von 415 Kindern den Bedarf für eine Betreuung ihrer Kinder mit einer Aufnahme zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.12.2015 artikuliert. Hierbei sind es 152 Kinder unter 3 Jahren. 9 Kinder wurden von Ihren Eltern für eine Betreuung bei den sog. Netz-für-Kinder-Einrichtungen angemeldet.

 

              Problematisch hierbei ist jedoch, dass die Anzahl der zu belegenden, sprich freien Plätze, nicht bekannt ist. Gerade im Krippenbereich sind frei werdende Plätze nicht auf den Kindergartenjahresbeginn fixiert, sodass Eltern die Plätze meist während des laufenden Krippenjahres benötigen. 

 

              Die angemeldete Zahl von Kindern unter 3 Jahren wird wohl mit der vorhandenen Platzkapazität nicht abzudecken sein. Auch wenn manche Eltern ihre berufliche Planung etwas flexibel handhaben können und dies auch tun, so wird es doch eine gewisse Anzahl von Eltern geben, die dringend einen Betreuungsplatz für ihr Kind brauchen, wohl aber keinen bekommen. Hierzu sind noch die Kinder zu rechnen, deren Eltern in Kürze nach Bamberg ziehen (hier erreichten das Jugendamt in den Monaten Januar bis März eine Vielzahl von Anfragen aus ganz Deutschland, aber auch aus dem Ausland). Da auch die Betreuungsplätze für Kinder in Form der Kindertagespflege und Großtagespflege ausgeschöpft sind, benötigt die Stadt Bamberg dringend weitere Krippenplätze.

 

              Für die Umsetzung von erforderlichen Betreuungsplätzen gibt es in regelmäßigen Abständen Termine mit Herrn Oberbürgermeister, Referat 5, Bereichsleitung, Referat 1, Referat 2 und dem Jugendamt. Hierbei wurden verschiedene Lösungsansätze besprochen:

 

      bei anstehenden Generalsanierungen von Kindergärten sollen entsprechende Erweiterungen erfolgen, was auch den Vorteil des flächendeckenden Ausbaus hat (z.B. Ersatzneubau der Kinderkrippe Bienenkorb, Kindergarten Jean Paul)

      Nutzung von Räumlichkeiten auf dem Gelände der Fa. Michelin

      Errichtung einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen in der Schützenstraße durch den Diözesancaritasverband

      Errichtung einer provisorischen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise am Rande des Konversionsgelände in der Kastanienstraße

      Neubau von Kindertageseinrichtungen in neuen Baugebieten oder auf städtischen Grundstücken (z.B. Konversionsflächen, Wildensorg)

      Unterstützung von Überlegungen betrieblicher Kinderbetreuung(z.B. Betriebskrippe Polizei-Agentur f. Arbeit)

      Mögliche Erweiterung der Kinderkrippe Sylvanersee (Angebot des Trägers)

      Ausbau des Angebotes an Kindertagespflegeplätzen bzw. Großtagespflegestellen

 

              Der Arbeitskreis Kindertagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung hat sich in den letzten beiden Jahren ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt und aus den Online-Elternbefragungen die entsprechenden Schlüsse gezogen. Die hieraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen sind dem Sitzungsvortrag als Anlage 2 beigefügt.

 

Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht

              Auch in der Betreuungssituation bei Kindergarten- und Schulkindern besteht noch immer Verbesserungsbedarf sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.

 

Durch den Ausbau der Krippenplätze und durch das beruflich bedingt geänderte Anmeldeverhalten der Eltern ist die Berechnung der notwendigen Plätze für Kinder dieser Altersgruppe auf mindestens 3,5 Jahrgänge auszulegen. Das Stadtjugendamt hat daher seine Bedarfsberechnungen für Kindergartenplätze diesen Gegebenheiten angepasst. Daneben muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass auch eine bestimmte Anzahl von Kindern anderer Altersgruppen die vorhandenen Plätze in den Kindergärten belegen, was durch die Altersöffnung des Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes zwar möglich ist und auch gewünscht wird, die Bedarfsplanungen aber zusätzlich erschwert.

 


Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bereits seit längerem, auch wenn dieser in Bayern nicht so durchsetzbar ist, wie der Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr. In 30 Einrichtungen stehen derzeit dem Grunde nach 1.911 Plätze für Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung. Durch die höheren Geburtenzahlen wird die Zahl der Kinder, für die ein Kindergartenplatz benötigt wird, in den nächsten Jahren sogar noch steigen, wie nachfolgende Zusammenstellung zeigt.

 

 

Wie dem Diagramm zu entnehmen ist, steigt die Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder weiter an, sodass auch hier ein deutlicher Handlungsdruck besteht, welcher durch die neuen Baugebiete und speziell das Konversionsgelände noch gesteigert wird. Aus den aktuellen Einwohnerzahlen errechnet sich für diese Altersgruppe für das laufende Kindergartenjahr ein Versorgungsgrad von 102 %. Dieser Wert fällt für das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 auf 98 %, im Jahr darauf auf 9 5% und schließlich 2017/2018 auf gerade noch 91 % und das bei den aktuellen Einwohnerzahlen, ohne die Zuzüge in den neuen Baugebieten und die Flüchtlingskinder zu berücksichtigen!

 

 

Wie in vorangegangenen Sitzungsvorträgen beschrieben und bereits erwähnt, ist auch eine Folge des Krippenausbaus, dass immer mehr Kinder mit dem 3. Geburtstag einen Kindergartenplatz benötigen. Dies bedeutet für die Stadt Bamberg, dass hierdurch bedingt, kurz- bis mittelfristig noch weitere Kindergartenplätze benötigt werden. Derzeit sind vor allem die Innenstadt (Bezirk I) und Bamberg Ost (Bezirk III) die Bezirke, bei denen noch größerer Bedarf für Kinder zwischen 3 Jahren und Einschulung erkennbar ist. Zudem ist auch im Bezirk II (Bamberg Nord-West) eine Zunahme zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Bamberg Ost haben wir momentan leider kein konkretes Projekt für eine Verbesserung der Versorgung mit Kindergartenplätzen in Planung. Eine Möglichkeit, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen (auch für den Bedarf bei Kindern unter 3 Jahren), wäre die Nutzung einer Fläche am Rande der Konversionsflächen Pödeldorfer Straße/Kiefernweg, wenn hier eine Kindertagesstätte in Containerbauweise für eine vorübergehende Nutzung angemietet werden würde.

 

In der Innenstadt sind wir aktuell an einer Planung mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg. Der Caritasverband hat uns ein Grundstück in der Schützenstraße angeboten, auf dem ein Gebäude mit Wohnnutzung geplant ist und man sich hier im Erdgeschoß eine Kinderkrippe mit 24 Plätzen vorstellen kann. Die ersten Planüberlegungen sind auf dem Weg, wobei, wie bei allen Projekten, das größte Problem die Finanzierung der neuen Kinderbetreuungseinrichtung darstellt. Dennoch müssen wir auf die Bedarfe hinweisen und Lösungswege aufzeigen, unabhängig davon, was dann tatsächlich realisierbar ist.

 

Auch in Gaustadt sind, durch die Besiedlung des Erbageländes, dem Baugebiet „Megalith“, dem angrenzenden Schäfflergelände und die frühzeitige Nutzung der Kinderkrippen, die bestehenden Einrichtungen völlig überlastet. Im Bereich der Kindergartenkinder haben wir in dieser Region jedoch aktuell keinen kurzfristigen Lösungsansatz.

 

Durch die mögliche Erweiterung des Stadtteiles Wildensorg entsteht auch hier der Bedarf nach einer Kindertagesbetreuung. Es wurden Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt erörtert. Diese werden jedoch erst dann weiter und konkreter verfolgt, wenn eine Entscheidung über die Erweiterung von Wildensorg endgültig getroffen wurde und klar ist, wie groß und mit welcher Sozialstruktur diese ausfällt. Dies hat dann nämlich auch Auswirkungen auf die dort vorhandene Schule.

 

Für die Umsetzung weiterer erforderlicher Betreuungsplätze für Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht könnten nachfolgende Lösungsansätzen verfolgt werden:

      Neubau von Kindertageseinrichtungen in neuen Baugebieten oder auf anderen städtischen Grundstücken (z.B. ehem. Maiselgelände; evtl. Mayersche Gärtnerei, Konversionsflächen)

      Errichtung einer provisorischen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise am Rande des Konversionsgelände in der Kastanienstraße

Auch für den Kindergartenbereich hat der Arbeitskreis Jugendhilfeplanung infolge der Auswertung der Elternbefragungen und der eigenen Erkenntnisse Maßnahmenempfehlungen entworfen, die in der Anlage 2 beigefügt sind und für eine Umsetzung mitbeschlossen werden sollen.

 

 

Schulkinder

Bei der Betreuung von Schulkindern ist auch weiterhin die Doppelzuständigkeit von Sozial- und Kultusministerium eine Hürde. Die doch erheblich gestiegene Anzahl der Plätze in Mittagsbetreuungen (für die das Jugendamt nicht zuständig ist) in den letzten Schuljahren, die nach den Rückmeldungen der Träger auch fast überall randvoll belegt sind, hilft vielen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder, vor allem im Grundschulalter. Die zunehmende Problematik für Eltern bei den Mittagsbetreuungen, ebenso wie bei den beiden Ganztagsschulformen, dass die Ferienzeiten nicht abgedeckt sind, führt dazu, dass dann auf andere Möglichkeiten, z.B. das Ferienprogramm der Stadt oder das Ferienabenteuer bzw. auf andere Betreuungspersonen, zurückgegriffen werden muss. Da aber Eltern zunehmend keine Möglichkeit mehr haben, auf familiäre Unterstützung zurückzugreifen, sind die vorhandenen Ferienangebote rasch ausgebucht und nicht mehr ausreichend. Zum anderen ist es auch für die Grundschulkinder (und um diese Altersgruppe geht es ja vorrangig) äußerst anstrengend ein wahres „Ferienangebots-Hopping“ durchmachen zu müssen, um den Eltern die Berufstätigkeit zu ermöglichen.

 

Wesentlich vernünftiger wäre hier, verlässliche Angebote (z.B. durch die Träger der Mittagsbetreuungen) zu schaffen, in denen die Kinder während der Ferien für z.B. ein, zwei oder auch drei Wochen immer am selben Ort sein könnten. Es muss dort nicht immer ein anspruchsvollstes künstlerisches, sportliches oder kulturelles Angebot stattfinden, sondern man kann die Kinder auch einfach nur einmal die Ferien locker genießen lassen. Diesbezüglich werden demnächst Treffen mit den beteiligten Stellen stattfinden, um auszuloten, ob nicht die Möglichkeit besteht, die vorhandenen Angebote der Mittagsbetreuung entsprechend auszuweiten.

 

Die Belegung in den Kinderhorten ist äußerst unterschiedlich. Zu bestimmten Zeiten sind manche Einrichtungen überfüllt, andere dagegen haben noch Plätze frei. In einer Einrichtung wurde sogar wegen stark gesunkener Nachfrage eine Gruppe geschlossen. Die Belegung zum 01.01.2015 zeigt folgendes Bild:

 

 


Dies bedeutet aber auch, dass insgesamt die Betreuung von Schulkindern mit sämtlichen Formen (auch die nicht zur Jugendhilfe gehörende Mittagsbetreuung) in Bamberg soweit ausreichend ist, zumindest was die Schulzeiten betrifft. Über die Ferienbetreuungen muss, wie bereits oben erwähnt, noch gesondert gesprochen werden. Wir werden über diese Ergebnisse zu gegebener Zeit wieder berichten.

 

 

Kinder, welche in Fördereinrichtungen, wie z.B. den SVE-Gruppen des Kath. Bildungszentrums oder der Lebenshilfe, betreut werden, können wir hier leider nicht differenziert erfassen. Wir können lediglich die Gesamtsumme der betreuten Kinder den anderen Betreuungsplätzen hinzurechnen. Nach deren Angaben wurden zum 01.01.2015 dort 124 Kinder betreut. In der Hausaufgabenbetreuungsstelle des Stadtjugendamtes in der Gereuthstraße wurden zusätzlich 15 Kinder betreut. Hier gibt es seitens des dortigen Kindergartens und auch von anderen Stellen die Rückmeldungen, dass hier ein größerer Bedarf vorhanden wäre, bzw. mehr Kinder eine Betreuung benötigen würden.

 

Die aktuellen Einwohnerzahlen zeigen in der regionalen Verteilung nachfolgendes Bild:

 

 

Aus den vorhandenen Plätzen in Kinderhorten und Kindergärten errechnet sich somit eine Versorgungsquote von 19,92 % (2013:21,36 %) für den Grundschulbereich.

 

Rechnet man sämtliche betreute Schulkinder zusammen,

Betreute Kinder in Kinderhorten              273

Betreute Kinder in Kindergärten              133

Betreute Kinder in Mittagsbetreuung              634

Betreute Kinder in Fördereinrichtungen              124

Betreute Kinder in der Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth              15

Betreute Schulkinder insgesamt              1.179

...so errechnet sich im Verhältnis zu den Schülerzahlen der Grundschule (ohne die Ganztagsklassen der Gangolfschule) bezogen auf die Grund- und Teilhauptschule ein Versorgungsgrad von 56,60 % (2013: 55,7  %). Für die Kinder ab der 5. Klasse müssten eigentlich auch noch die Mittagsbetreuungen, Ganztagsschulen an den weiterführenden Schulen und der Mittelschulen mit eingerechnet werden. Hierzu liegen uns allerdings keine Informationen vor.

 

Angesichts der Zuständigkeit des Schulbereiches für die Betreuung von Schulkindern in den Formen Mittagsbetreuung an Grundschulen und Ganztagsschulen (offen oder gebunden) wird ein weiterer Ausbau der Schulkindbetreuung im Rahmen der Zuständigkeit des BayKiBiG durch das Stadtjugendamt weiterhin nicht aktiv betrieben. Dies gewinnt vor allem durch die aktuell ganz konkreten Planungen der Umsetzung der Ganztagsplatzgarantie in Form des Modells eines integrierten offenen Ganztagsangebotes, womit auch Ferienzeiten abgedeckt werden sollen, besondere Bedeutung. Dies ist auch der Tenor der Maßnahmenempfehlungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 2). Da aber der von Eltern artikulierte Bedarf an Ferienbetreuung immer stärker wird, lautet eine Maßnahmenempfehlung, zusammen mit dem Schulverwaltungsamt sowie dem Staatlichen Schulamt ein Konzept für die Ferienbetreuung von Kindern zu initiieren. Die weiteren Empfehlungen zum Schulkindbereich sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag und den Maßnahmenempfehlungen Kenntnis.

 

              2.              Dem Stadtrat wird empfohlen, die Verwaltung des Jugendamtes zu beauftragen und zwar:

 

2.1              im Rahmen der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren die zur Erfüllung des sich tatsächlich in Bamberg zeigenden Bedarfs weiteren notwendigen Plätze, vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellungen zu schaffen und die Einzelprojekte dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen;

 

2.2              weitere zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderliche Kindergartenplätze gemäß den genannten Möglichkeiten, vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellungen, zu schaffen und die Einzelprojekte dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen;

 

2.3              die Entwicklung des Bedarfes an Betreuungsplätzen für Schulkinder zu beobachten und mit dem Schulbereich abzustimmen. Hierbei sollen vor allem bezüglich der Ferienzeiten möglichst kurzfristig Verbesserungen herbeigeführt werden.

 

3.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt von den Empfehlungen des AK Kindertagesbetreuung Kenntnis und genehmigt die Maßnahmenempfehlungen des AK Kindertagesbetreuung. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen entsprechend ihrer zeitlichen Priorität umzusetzen und – soweit notwendig – die Zustimmung des Stadtrates einzuholen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

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Anlagen

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