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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1537-61

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Beratungsfolge

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-               Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-               Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-               Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 21.01.2015 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 201 C in der Fassung vom 21.01.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 30.03.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Verspätet eingegangene Stellungnahmen wurden bis zum Redaktionsschluss (17. April 2015) berücksichtigt.

 

2.               Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

2.1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1              Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 24.02.2015

 

2.1.2              Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, mit Schreiben vom 26.02.2015

 

2.1.3              Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 27.02.2015

 

2.1.4              Gemeinde Bischberg, mit Schreiben vom 27.02.2015

 

2.1.5              IHK für Oberfranken, mit Schreiben vom 04.03.2015

 

2.1.6              Regierung von Mittelfranken, mit Schreiben vom 05.03.2015

 

2.1.7              Deutsche Telekom, mit Schreiben vom 09.03.2015

 

2.1.8              Stadt Bamberg, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsplanung, mit Schreiben vom 10.03.2015

 

2.1.9              Regionaler Planungsverband, Oberfranken-West, mit Schreiben vom 11.03.2015

 

2.1.10              Eisenbahn-Bundesamt, mit Schreiben vom 12.03.2015

 

2.1.11              Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 12.03.2015

 

2.1.12              Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 13.03.2015

 

2.1.13              Bürgerverein VI. Distrikt, Bamberg-Nord St. Otto e.V., mit Schreiben vom 18.03.2015

 

2.1.14              Stadt Bamberg, Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 18.03.2015

 

2.1.15              PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 19.03.2015

 

2.1.16              Staatliches Bauamt, mit Schreiben vom 19.03.2015

 

2.1.17              Wasser- und Schifffahrtsamt, mit Schreiben vom 20.03.2015

 

2.1.18              Bürgerverein Gaustadt e.V., XI. Distrikt, mit Schreiben vom 23.03.2015

 

2.1.19              Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 23.03.2015

 

2.1.20              Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgungs GmbH, mit Schreiben vom 23.03.2015

 

2.1.21              Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 23.03.2015

 

2.1.22              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 25.03.2015

 

2.1.23              Stadt Bamberg Fachbereich 6A/Erschließung, mit Schreiben vom 26.03.2015

 

2.1.24              Stadt Hallstadt, mit Schreiben vom 30.03.2015

 

2.2. Öffentlichkeit

 

2.2.1              Bürger A, mit Schreiben vom 15.03.2015

2.2.2              Unternehmen A, mit Schreiben vom 23.03.2015

 

Die eingegangenen Schreiben wurden tabellarisch in der Anlage behandelt.

 

3.              Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 C vom 21.01.2015

 

Bedingt durch die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen in Bebauungsplan (Planzeichnung und Festsetzungen) und Begründung.

 

Bebauungsplan - Festsetzungen:

 

-               im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes (E) GE wurde die südöstliche Baugrenze zur Rheinstraße und zur benachbarten Versorgungsfläche bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze vergrößert

 

 

Bebauungsplan - Nachrichtliche Übernahmen:

 

-              textliche Änderung zu den Bahnanlagen von Bahnanlagen (in Planfeststellung) in Bahnanlagen (geplant)

 

-              zeichnerische und textliche Ergänzung zur besseren Verdeutlichung der unterschiedlichen Trassenkonfiguration der Ferngasleitung

 

Begründung:

 

-              textliche Änderung auf Seite 17 zu Abschnitt 8.3 Verkehrsflächen, Abs. 2: Überarbeitung und Ergänzung des Textblocks: Östlich des Verkehrsknotenpunktes der Rheinstraße/Hafenstraße und in der Nähe der nördlichen Grenze zum Gewerbegebiet Laubanger sind geplante Flächen für Bahnanlagen dargestellt. Die Planungen  zur Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld umfassen einen nördlichen Bahnanschluss (Hafengleis Nordanbindung)   für das Hafengebiet.

 

-              textliche Ergänzung auf Seite 19 zu Abschnitt 8.9 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise: Hier wurde ein 5. Abs. eingefügt mit folgendem Inhalt:

„In unmittelbarer Nähe des eingeschränkten Gewerbegebietes verläuft im Norden die Bundesstraße B 26. Aufgrund der Maßgaben des § 9 Abs. 6 BauGB sind die zugehörige Bauverbots- und Baubeschränkungszone mit jeweils 20m bzw. 40m Zonenbreite im Planwerk aufgenommen.“

 

Die vorgenommenen Ergänzungen sind nur von geringer Bedeutung und mit den Eigentümern und den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung kann daher verzichtet werden.

 

4.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 201 C vom 06.05.2015 und der zugehörigen Begründung vom 06.05.2015 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.               Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.               Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

 

a)               des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

 

b)               der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)               der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, den Bebauungsplan Nr. 201 C vom 06.05.2015, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 06.05.2015 als Satzung.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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