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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1555-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Herr Gerd Bauer, wohnhaft Moosstraße 37, bittet in der Bürgersprechstunde von Herrn Oberbürgermeister Starke um eine Geschwindigkeitsüberwachung der Moosstraße im Bereich des Fässla-Kellers. Hierzu legt er ein Anschreiben sowie eine Unterschriftenliste (siehe Anlage) vor.

 

Dieses Anliegen soll im Umwelt und Verkehrssenat behandelt werden.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2013 wurde die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. In dieser Sitzung wurde die Prioritätensetzung der Einrichtung von Messstellen konkretisiert.

Zunächst wurden durch die Verwaltung damals 88 Messstellen vorgeschlagen, welche in Abstimmung mit Polizei und Stadtplanungsamt und durchgeführter Probemessungen als den Vorgaben der Geschwindigkeitsüberwachung entsprechend möglich wären.

Diese 88 Stellen wurden deutlich reduziert und die allererste Priorität auf sensible Bereiche wie Bushaltestellen, Altenheime, Schulen und Kindergärten, Tempo-30-Zonen und Wohngebieten gesetzt. Eine entsprechend gefilterte Aufstellung mit 67 verbliebenen Messstellen wurde dem Umweltsenat vorgelegt.

 

Die Verwaltung hat zwar die Möglichkeit, auf konkrete Bürgerbeschwerden über zu schnelles Fahren einzugehen, die Örtlichkeiten werden aber an dem festgelegten Kriterienkatalog gemessen.

 

Die an der Örtlichkeit Fässla-Keller gewünschte Messstelle entspricht nicht den vereinbarten Vorgaben.

 

Im Jahr 2014 wurde der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Ausweisung der Moosstraße als Tempo-30-Zone von der Kloster-Langheim-Straße bis zur Eisenbahnunterführung überprüft. Durch die Polizei wurde im Zuge dessen an dieser Örtlichkeit eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt, die überhöhte Geschwindigkeiten nicht bestätigen konnte, denn es ergaben sich keine Beanstandungen bei Tempo 50.

 

Die Einrichtung einer Messstelle ist nicht veranlasst.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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