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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1563-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26.01.2015 stellte die GAL einen Antrag auf Sachstandsbericht (Anfrage) zum Umgang mit Mobilfunkanlagen, bzw. mit der Suche geeigneter Standorte, und daraus sich ergebender Gerichtsprozesse (siehe Anlage).

 

Zu den einzelnen Fragen nimmt die Stadt Bamberg wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Inwieweit gibt es heute eine Kooperation bei der Planung des Netzes von Mobilfunkanlagen in Bamberg mit den Mobilfunkbetreibern.

 

Die freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II (Mobilfunkpakt II) ermöglicht den Kommunen die Mitwirkung bei der Standortfindung von Mobilfunkanlagen. Vorschläge für Standortalternativen seitens der Kommune sind erwünscht. Diese werden umfassend berücksichtigt und auf funktionstechnische Eignung, wirtschaftliche und tatsächliche Realisierbarkeit geprüft. Die Prüfung von Alternativen gilt insbesondere für sensible Bereiche, wie etwa Kindergärten und Schulen. Grundsätzlich ist daher eine Mehrfachnutzung von Antennenstandorten anzustreben, und, wie bereits im Umweltsenat vom 27.07.2005 beschlossen, ist die Nutzung städtischer Liegenschaften als mögliche Standorte mit einzubeziehen, soweit sich damit eine weiterer Reduzierung der Immissionen erreichen lässt.

 

Um die elektromagnetischen Felder, die durch die Erweiterung oder den Neubau einer Mobilfunkbasisstation zu erwarten sind, besser beurteilen zu können, kann die Kommune von hierfür zugelassenen Messstellen Prognoseberechnungen oder Vorher- Nachhermessungen erstellen lassen. Da dabei nicht unerhebliche Kosten entstehen, gewährt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eigens hierfür Zuwendungen nach den Förderrichtlinien des FEE-2-Projektes.

 

In der Stadt Bamberg sind in den vergangenen Jahren rund 20 Suchkreise der Mobilfunkbetreiber zur Errichtung einer Mobilfunkanlage eingegangen. Grund für den weiteren Ausbau des Netzes sind Kündigungen bereits bestehender Standorte, nach wie vor bestehende Lücken im Funknetz, und die steigende Nutzung aufgrund neuer Dienstleistungen.

Die Stadt Bamberg hat stets von ihrem Mitwirkungsrecht nach Mobilfunkpakt II Gebrauch gemacht, und hat zur Ermittlung möglicher Standorte innerhalb des jeweils genannten Suchkreises alle relevanten Ämter beteiligt. Deren Vorgaben, Einwendungen und Vorschläge wurden mit dem jeweiligen Betreiber kommuniziert. Die Suche eines geeigneten Standortes, bzw. möglicher Alternativen ist äußerst komplex, da neben stadtplanerischen, denkmalschutzrechtlichen und baurechtlichen Gesichtspunkten die Wohnbebauung, die Geographie, die Eigentumsverhältnisse sowie die Anforderungen der Betreiber berücksichtigt werden müssen, gleichzeitig jedoch eine möglichst geringe Immissionsbelastung für die Bürger erreicht werden soll.

Um im Vorfeld die Immissionen, ihre Ausbreitung und Intensität, besser beurteilen zu können, hat das Umweltamt zu zahlreichen fokussierten Standorten Prognoseberechnungen erstellen lassen, an einigen Standorten wurden auch konkrete Messungen in Auftrag gegeben, wie etwa an der Konzerthalle oder an der Uni-Feldkirchenstraße.

Mit den Vertretern der jeweiligen Betreiber und Vertretern der beteiligten Ämter wurden wiederholt gemeinsame Gespräche geführt, in denen sämtliche Vorgaben, die Ergebnisse der Prognoseberechnung, sowie die Parameter der Betreiber diskutiert wurden, um zu einem Konsens zu gelangen, bzw. um das weitere Vorgehen abzustimmen, da selten auf Anhieb geeignete Lösungen zu finden sind. Vielmehr handelt es sich mitunter um einen langwierigen Prozess, in welchem über Jahre nach einem geeigneten Standort gesucht wird. Hier seien beispielhaft der Suchkreis Uni-Feldkirchenstraße, Fuchsparkstadion-Pödeldorferstraße und Berggebiet-Oberer Kaulberg genannt.

 

Dass dennoch die Standortsuche den Anliegen und Interessen aller gerecht werden und zum Erfolg führen sollte, zeigen u.a. Beschwerdeschreiben vom Klinikum am Bruderwald, in denen nachdrücklich Bereiche (Kliniken und Seniorenheime, Berggebiet, Bereich Kloster-Langheimstraße) mit mangelnder, oder gar fehlender Funkversorgung bemängelt werden.

 

Ohne Kooperation zwischen den Betreibern, der Kommune, aber auch den Bürgern sind keine sinnvollen Ergebnisse, die die Interessen aller berücksichtigen, zu erzielen.

 

Zu 2.

Um welche Standorte wurden in den letzten zehn Jahren Prozesse geführt und wie war der jeweilige Ausgang?

 

Die Stadt Bamberg hat in den Jahren 2005 bis 2015 in Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen sieben Prozesse geführt. In nur einem Fall ist die Stadt Bamberg als Kläger aufgetreten, in den übrigen Fällen ging das Klageverfahren von einem der Betreiber aus. Lediglich ein Verfahren hat die Stadt Bamberg gewonnen, in vier Fällen wurde gegen die Stadt ein entsprechendes Urteil gefällt, zwei Verfahren wurden eingestellt, eines ist noch anhängig.

Weitere Einzelheiten können der tabellarischen Zusammenstellung in der Anlage entnommen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.01.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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