"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1568-30

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

A. Sachverhalt:

 

Jedes Jahr Ende August finden sich Tausende im Festgebiet der Sandkerwa ein, um Bambergs größte Distriktkerwa zu feiern. In mittlerweile 65 Jahren ist die Sandkerwa zu einem Ereignis herangewachsen, das weit über Bamberg hinaus große Anziehungskraft entfaltet hat.

 

Das Festgebiet mit seinen mittelalterlichen Gassen macht das besondere Flair der Sandkerwa aus; gleichzeitig ist es aber auch eine besondere Herausforderung für alle, die mit der Sandkerwa zu tun haben. Immer wieder haben Sicherheitsbehörden und Veranstalter Anläufe genommen, um die Verhältnisse zu verbessern. So wurde z. B. 1996 / 1997 die Sandstraße soweit von Ständen freigemacht, dass hier eine Durchfahrt mit Rettungsfahrzeugen wieder realistisch möglich war. Zuletzt musste der Katzenberg Federn lassen, als zum Verbessern der Fluchtwegesituation die Belegung überarbeitet werden musste.

 

Aus diesen zwei Beispielen geht klar hervor, dass die Sicherheit auf der Sandkerwa kein Zustand ist, der einmal geschaffen wird und dann für lange Zeit Bestand hat. Vielmehr muss immer wieder und immer neu auf die Verhältnisse geschaut und den Veränderungen der Organisation, des Besucherverhaltens und ggf. auch neuen Vorschriften Rechnung getragen werden.

 

Seit dem schrecklichen Unglück auf der Love-Parade in Duisburg mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten werden die Anforderungen an die Sicherheit besonders akribisch untersucht und durchgesetzt. Dort war zwar ein Sicherheitskonzept erstellt worden, dieses war jedoch fehlerhaft; von den Sicherheitsbehörden wurde dies nicht beanstandet und korrigiert, was zu dem Unglück mindestens beigetragen hat.

 

B. Bisherige Maßnahmen:

Im Jahr 2011 wurde das Sicherheitskonzept noch durch die Stadt Bamberg, Ordnungsamt, erstellt. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht mehr zulässig, da seit Dezember 2012 durch ein Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Inneren klargestellt wurde, dass zwischen dem Ersteller des Sicherheitskonzeptes und der Ordnungsbehörde, welche das Sicherheitskonzept zu prüfen hat, getrennt werden muss. Das Sicherheitskonzept ist daher, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach gefordert, durch die Sandkerwa Veranstaltungs GmbH zu erstellen und der Stadt Bamberg, Ordnungsamt, zur Prüfung vorzulegen.


Die Veranstalter wurden frühzeitig – zuletzt nochmals Ende 2014 – darauf aufmerksam gemacht, dass von dieser Vorgehensweise nicht abgewichen werden kann.

Im November 2014 wurde den Verantwortlichen der Sandkerwa Veranstaltungs GmbH durch die Verwaltung ein Fragenkatalog übergeben, welcher die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes durch den Veranstalter erleichtern sollte. Dabei wurde auch die notwendige Unterstützung durch Polizei, Feuerwehr, Zweckverband Rettungsdienst, sowie Ordnungsamt, angeboten. Ein erster Konzeptentwurf wurde in einer gemeinsamen Besprechung Ende März 2015 diskutiert. Seitens der Vertreter der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (nachfolgend BOS) wurden verschiedene Nachbesserungen gefordert. Dies führte zu einer lebhaften Diskussion, die ohne Einigung beendet werden musste.

In einem gemeinsamen Spitzengespräch bei Herrn Oberbürgermeister Starke wurde folgende Vorgehensweise vereinbart, um den Konflikt zu lösen:

  1. Das Sicherheitskonzept – auf Grundlage des vorgelegten Fragenkatalogs – ist zwingend durch die Bamberger Veranstaltungs GmbH (nachfolgend: BSVGmbH) zu erstellen und wesentliche Voraussetzung der Genehmigung der Sandkerwa 2015.
  2. Dabei ist zwischen den sicherheitsrechtlich notwendigen Anforderungen und Fragen der Finanzierung klar zu trennen. Die Umsetzung der aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen darf nicht an Fragen der Finanzierung scheitern. Sicherheit hat Vorrang.
  3. Auf der Basis des durch die Veranstalter erstellten und von der Stadt Bamberg genehmigten Sicherheitskonzeptes ist die Ermittlung der zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes notwendig.
  4. Die Sandkerwa GmbH legt danach plausibel dar, in welcher Höhe die durch die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes verursachten Mehraufwendungen nicht durch eigene Mittel der Veranstaltungs GmbH gedeckt werden können und auch nicht durch Drittmittel (beispielsweise Fördermittel Freistaat / Oberfrankenstiftung etc.) refinanziert werden können. Verbleibt eine Deckungslücke, ist ein städtischer Zuschuss zu prüfen. Hierüber muss der Stadtrat befinden.

 

C. Verhandlungsstrategie:

Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen herbei zu führen, wurde Herr Alt-Oberbürgermeister Lauer gebeten, die Besprechungen mit den Vertretern der Veranstaltungs GmbH, sowie den BOS und der Stadt Bamberg zu moderieren. Die dabei erzielten Ergebnisse flossen sodann in den, diesem Sitzungsvortrag beiliegenden, Entwurf für das Sicherheitskonzept der Sandkerwa Veranstaltungs GmbH, ein.

 

D. Sicherheitskonzept:

Das nun vorgelegte Sicherheitskonzept wird von der Verwaltung grundsätzlich gebilligt. Dabei ist festzustellen, dass es noch Potenzial für eine Weiterentwicklung gibt. Denn: Unter den Ziffern 5.4.6. und 6, in denen es um das für die Sandkerwa wahrscheinlichste, anzunehmende Störszenarium geht, nämlich die Überfüllung und/oder Räumung, bleibt das Sicherheitskonzept einige Antworten schuldig. Hier fehlt es an Angaben zur Warnung und Verständigung der Standbetreiber und der Besucher.

Mit dem Einverständnis der Sicherheitspartner ist das Ordnungsamt hier letztmals bereit, mit Hilfe von Lautsprecher-KFZ der Polizei diese Lücke zu überbrücken. Die Sandkerwa 2015 sollte jedoch dafür genutzt werden, um eine Lautsprecheranlage zur gezielten, abschnittsweisen Warnung und Steuerung der Besucherströme im Notfall zu projektieren. Diese Anforderung, die die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, also die Polizei, die Feuerwehr, die Integrierte Leitstelle und das Ordnungsamt bereits mehrfach in den Raum gestellt haben, kann von der BSVGmbH nach eigenen Aussagen nicht alleine geschultert werden. Ein Nachweis im Sinne der Ziff. B 4 wäre auch hier zu führen. Das Projekt ist jedoch unabdingbar, da die Lautsprecher-KFZ nur ein Behelf sind und zwar im Hinblick auf die anfahrbaren Punkte und die Leistungsfähigkeit.

Eine mehrstufige Umsetzung des Sicherheitskonzepts wird für sinnvoll erachtet. Für 2015 ist insbesondere die Vorhaltung an Rettungsdienstkräften und –fahrzeugen zu erhöhen. Die nach der Einschätzung der BOS erforderliche Anlage zur Warnung und Information der Sandkerwa-Besucher ist im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und die Umsetzung in konkreten Einzelmaßnahmen zu projektieren.


Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist eine Umsetzung der Anlage zur Warnung und Information in 2015 nicht mehr möglich, sondern erst zur Sandkerwa 2016. Die Projektierung muss jedoch unverzüglich in Auftrag gegeben werden, damit diese begleitend zur Sandkerwa 2015 durchgeführt werden kann. Nur so ist gewährleistet, dass der Projektant sich vor Ort einen Eindruck der tatsächlichen Verhältnisse verschaffen kann, um so eine realistische und effektive Planung zu erstellen.

E. Weiteres Vorgehen:

Unter der Voraussetzung, dass es durch die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes in 2015 (Mehraufwand für erhöhte Vorhaltekosten Rettungsdienst, sowie Projektierungskosten einer Anlage zur Warnung und Information der Besucher) zu anderweitig durch die Sandkerwa Veranstaltungs GmbH nicht zu deckendem Mehraufwendungen kommt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass diese Mehraufwendungen durch die Stadt Bamberg ausnahmsweise übernommen werden.

Ein Teil davon entfällt auf die Mehraufwendungen für den aufgestockten Sanitätsdienst. Der Betrag ist von der BSVGmbH zu ermitteln. Die konkrete Behandlung ist in der nächsten Sitzung vorgesehen.

Ca. 15.000,000 EUR (einmalig) werden nach Einschätzung der BOS für die Projektierung der Lautsprecheranlage aufzuwenden sein. Die Finanzierung kann im Verwaltungswege, wie aus der nachstehenden Stellungnahme des Finanzreferats unter III. hervorgeht, erfolgen.

Die Kosten für die Errichtung dieser Anlage zur Warnung und Information der Sandkerwa-Besucher lassen sich aktuell noch nicht beziffern, da diese maßgeblich vom Ergebnis der Projektierung abhängig sind Sobald die Projektierung abgeschlossen wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung dem Stadtrat erneut berichten und einen Vorschlag für die weitere Umsetzung sowie die Finanzierung unterbreiten. Erst dann kann eine Entscheidung im Stadtrat getroffen werden.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Stadtrat nimmt vom Entwurf des Sicherheitskonzepts für die Sandkerwa 2015 und vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2.              Der Stadtrat stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung grundsätzlich zu.

3.              Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Projektierung einer Anlage zur gezielten Warnung und gesteuerten Entfluchtung des Festgebiets. Die geschätzten 15.000,00 EUR Projektierungskosten werden aus der freien Rücklage entnommen.

4              Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung am 24.06.2015 erneut zu berichten und einen bezifferten Vorschlag zur Finanzierung eines etwaigen Deckungsbeitrages durch die Stadt zu unterbreiten.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 15.000,00 Euro für die Projektierung der Lautsprecheranlage, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Siehe Stellungnahme des Referates 2.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 


Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Angesichts der dargelegten Sicherheitserfordernisse wird die Projektierung der Lautsprecheranlage als sachlich und zeitlich unaufschiebbar angesehen. Es besteht deshalb Einverständnis damit, dass die Kosten für die Projektierung (ca. 15.000 €) der freien Rücklage entnommen werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...