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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1606-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr geht die Verwaltung aktuell von Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 33,0 Mio. € aus. Das sind 1,9 Mio. € weniger als veranschlagt. Ursächlich hierfür ist zum einen eine hohe Minderung bei einem Unternehmen aufgrund einer Betriebsprüfung. Dass sich die Situation aber nicht noch schlechter darstellt, ist allein auf Einmaleffekte zurückzuführen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Betriebsstättenverlagerung eines Unternehmens ab dem nächsten Jahr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3,1 Mio. wegfallen werden. Bei der Hochrechnung musste auch berücksichtigt werden, dass sich bei einigen Unternehmen, die bereits sehr hohe Vorauszahlungen geleistet haben, eine Verschlechterung der Betriebssituation abzeichnet und deshalb mit nicht unerheblichen Minderungen zu rechnen ist.

 

1.2              Einkommensteuer

Zum 01.06.2015 beträgt das Anordnungssoll 9.154.693,00 . Auf Jahressicht können Mehreinnahmen erwartet werden. Allerdings muss im weiteren Verlauf des Jahres mit einer deutlichen Dämpfung gerechnet werden, da die Bundesregierung beabsichtigt, u.a. den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01.01.2015 zu erhöhen. Dieser Effekt kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

 

1.3              Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2015 auf 1.732.339,00 €. Der veranschlagte Haushaltsansatz kann voraussichtlich nicht erreicht werden.

 

 

 

 

1.4              Sonstige Einnahmepositionen

    • Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 740.002,00 . Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass leichte Mehreinnahmen erreicht werden können.

 

    • Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,9 Mio. €.
    • Bei der Grunderwerbsteuer wird der Ansatz voraussichtlich erreicht.
    • Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat wurde bisher erst die Abschlagszahlung in Höhe von 499.393 € gebucht. Der endgültige Bescheid wird regelmäßig im Herbst erwartet.

 

    • Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2015 beträgt 1.641.957,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer kann bei der Umlage mit Minderausgaben von etwa 0,3 Mio. gerechnet werden.

 

2.2              Personalkosten

Nach Auskunft des Personalamtes wird aus jetziger Sicht im Haushaltsjahr 2015 – mit Ausnahme nicht vorhersehbarer Ausgaben – nicht mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten gerechnet.

 

2.3              „Budget“ Sozialhilfe

Im Bereich des SGB II zeichnet sich eine Erhöhung der Ausgaben ab, da immer mehr Syrer vom Asylbewerberstatus zum Flüchtlingsstatus wechseln. Deshalb ist für 2015 voraussichtlich mit Mehrausgaben von 500.000 € zu rechnen.

 

2.4              „Budget“ Jugendhilfe

Nach seiner letzten Hochrechnung zu den kostenträchtigsten Hilfen und Aufgaben geht das Jugendamt aktuell davon aus, dass auf Jahressicht mit Mehrausgaben von etwa 1,3 Mio. € zu rechnen sein wird. Dies ist insbesondere auch zurückzuführen auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, für deren Heimkosten die entsprechenden Kostenerstattungen nicht mehr in diesem Jahr eingehen werden, sowie auf eine weitere Erhöhung des Basiswertes bei der kindbezogenen Förderung.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 22.10.2014 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2014 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

4.              Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

 

4.1              Kassenbestand und Rücklage

              Zum 01.06.2015 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 22.795.286,03 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 und unter Berücksichtigung der für 2015 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme sowie weiterer notwendig gewordener Entnahmen im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf nur noch 31.599,20 €.

 

4.2              Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2015 bislang noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigung 2015 in Höhe von 2.851.000 € blieb daher noch unangetastet.

Es wurde keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

5.              Fazit

 

Mit Schreiben vom 11.03.2015 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2015. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte jedoch wiederum nur unter Auflagen. Danach sind die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck fortzusetzen und das Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

In ihrer Würdigung des Gesamthaushaltes der Stadt Bamberg weist die Regierung darauf hin, dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2015 gerade die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erfüllen kann.

 

Aufgrund der dargestellten Haushaltslage werden die Referate und Ämter aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2015 wird Kenntnis genommen.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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