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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1607-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Allgemeines

 

Mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 3. Dezember 2013 wurde die Umsetzung des Abschnittes Ost im Jahr 2015 und Mitte im Jahr 2016 zugesagt.

 

Im Haushalt 2015 hat der Stadtrat 1 Mio. Euro bereitgestellt. Die Zustimmung der Regierung von Oberfranken zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn traf leider erst am 09. Februar 2015 ein.

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit wurde der Abschnitt Ost in zwei Teile gesplittet.

Der Bauablauf des Teil 1 wurde am 11. März 2015 im Umweltsenat vorgestellt. Dieser Bauabschnitt beinhaltet die Siechenkreuzung, die Siechenstraße Süd von Hausnummer 72 bis Einmündung Äußere Löwenstraße, die Einmündungen Jäckstraße und Gasfabrikstraße sowie die Querungshilfe in der Magazinstraße und sollte ab Juli 2015 ausgeführt werden.

Der Teil 2, in dem der Knoten Margaretendamm/Magazinstraße/Europabrücke umgebaut werden soll, wurde für das Jahr 2016 eingeplant. Diese Teilung eröffnete den Vorteil, für den Abschnitt „Ost Teil 2“ einen zusätzlichen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Projektträger Jülich im Rahmen der Klimaschutzinitiative zu stellen. Diese Beantragung ist inzwischen fristgerecht erfolgt.

 

2. Bauabschnitt 2015

 

Im Zuge des Zuwendungsantrages für den Bund im Rahmen der Klimaschutzinitiative wurde die Kostenberechnung für den Abschnitt Ost in die Teile 1 und 2 aufgeteilt und fortgeschrieben. Für den Teil 1 (Siechenkreuzung) ergaben sich Kosten in Höhe von 625.000 € (brutto) für die extern auszuschreibenden Straßenbauleistungen.

 

Der 1. Bauabschnitt „Ost Teil 1“ wurde (Ende April 2015) öffentlich ausgeschrieben. Es haben 8 Firmen das Leistungsverzeichnis abgeholt.

 

Der Wettbewerb erbrachte leider lediglich 2 Angebote

 

 

Firma

Angebotssumme (brutto)

1

Angebot 1

835.070,90 €

2

Angebot 2

970.854,13 €

 

Demnach übersteigt das Submissionsergebnis die erwarteten Kosten erheblich. Offenbar führen die konjunkturelle Gesamtlage in Verbindung mit der fortgeschrittenen Jahreszeit zu nicht annehmbar hohen Preisen.

 

3. Weitere Vorgehensweise

 

Aufgrund der nicht annehmbaren Angebote ist die Ausschreibung aufgehoben worden.

 

Der Bauabschnitt Ost Teil 2 (Margaretendamm) soll 2016, wie geplant umgesetzten werden. Die weitere Reihenfolge der Bauabschnitte ändert sich aufgrund des Förderantrages im Rahmen der Klimaschutzinitiative. Bezüglich des GVFG-Förderantrages besteht keine Gefahr förderschädlich zu handeln, da die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn für den gesamten Abschnitt Ost vorliegt. Haushaltsmittel sind vorhanden, da es sich haushaltsrechtlich um eine laufende Maßnahme handelt. Die Ausschreibung für 2016 kann bereits im Jahr 2015 erfolgen. Es wird erwartet, dass die Winterausschreibung zu Preisvorteilen führen wird.

 

Der Abschnitt Ost Teil 1 (Siechenkreuzung) soll dann im Anschluss, also 2017, gebaut werden. Dadurch kann auch für diesen Bauabschnitt noch 2016 ein Bundesförderantrag gestellt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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