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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1628-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aktueller Sachstand

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) für die Gesamtstadt Bamberg wurde am 06.12.1996, nach einem insgesamt 17-jährigen Aufstellungsverfahren (von 1979 bis 1996) gemäß Baugesetzbuch (BauGB), rechtswirksam. Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen wurden zwischen 1996 und 2015 53 (eher kleinteilige) Flächen durch Stadtratsbeschlüsse geändert und durch die Regierung von Oberfranken genehmigt. Diese jeweils für sich auf Grundlage von Bebauungsplänen in sog. Parallelverfahren genehmigten Teilbereiche sind im Gesamtplanwerk bereits zeichnerisch dargestellt. Weitere (großflächige) Änderungen stehen nun für die Konversionsflächen im Osten des Stadtgebietes bevor, für die die Stadt nach Abzug der US-Amerikaner erst jetzt wieder die Planungshoheit erlangt hat. Durch die Eingliederung dieser großen Flächen in das Stadtgefüge, vor dem Hintergrund der diversen Teilflächenänderungen und der mittlerweile 19-jährigen Laufzeit des Flächennutzungsplanes ist nun in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken eine grundsätzliche Überprüfung der Zielaussagen des FNP/LP geboten, um gegebenenfalls eine Fortschreibung dieses vorbereitenden Bauleitplanes auch inhaltlich zu beginnen. Die Fortschreibung des FNP entspricht einer hoheitlichen Aufgabe der Kommune nach §1 Abs.3 BauGB.

Wirkungsanalyse

Zur Vorbereitung des Verfahrens zur Fortschreibung des FNP wurde in den letzten Monaten durch das Stadtplanungsamt eine sog. Wirkungsanalyse erstellt. Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit den Ämtern für strategische Entwicklung und Konversionsmanagement, dem Immobilienmanagement, dem Umweltamt und der Wirtschaftsförderung. Die Wirkungsanalyse zeigt auf, welche Ziele des FNP seit 1996 erreicht wurden und bei welchen Themen Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf und damit die Erfordernis auf eine Fortschreibung besteht. Basis hierfür bilden insbesondere der FNP/LP 1996, die Teilflächenänderungen, das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) 2011 für die Gesamtstadt, das SEK 2014 Fokus Ost sowie die aktuellen Konversionsplanungen.

Folgende Hauptthemen der Stadtentwicklung werden insbesondere betrachtet und analysiert:

  • Bevölkerung und Wohnen
  • Wirtschaft und Gewerbe
  • Verkehr
  • Natur- und Landschaftspflege

Dabei wird deutlich, dass für zukünftige Entwicklungen nur noch eine unzureichende Zahl an Wohnbauflächenpotenzialen im FNP vorhanden ist und es an kurzfristig verfügbaren, großen zusammenhängenden Gewerbeflächenpotenzialen mit flexiblen Ansiedlungsmöglichkeiten fehlt. Zudem bedarf es der Einarbeitung einer abgestimmten Mobilitätsstrategie zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der zukünftigen Verkehrsentwicklung. Darüber hinaus müssen die durch neue Rechts- und Fachvorgaben noch umfangreicher gewordenen Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund der Eingliederung der Konversionsflächen in das Stadtgefüge sind diese Themen der Stadtentwicklung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung auf gesamtstädtischem Niveau neu zu diskutieren und integriert abzuwägen.

Die Wirkungsanalyse stellt somit auf Grundlage der Siedlungs- und Freiflächenentwicklung von 1996 (Rechtswirksamkeit des FNP/LP) bis 2015 den aktuellen Entwicklungsstand „Status Quo“ auf gesamtstädtischer Ebene dar und kommt im Ergebnis insgesamt zu dem Fazit, dass eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erforderlich ist.

Viele entwicklungsperspektivische Fragestellungen sind bereits jetzt und werden in nächster Zukunft in Form von Gutachten und Fachplänen behandelt. Sie bilden die Grundlage für den FNP. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelhandelsentwicklungskonzept
  • Gewerbeflächenentwicklungskonzept
  • Verkehrsentwicklungsplan
  • Stadtbiotopkartierung              
  • Sportflächenentwicklungskonzept
  • weitere Grundlagenermittlungen bzw. Fachpläne werden ggfls. im Laufe des Verfahrens notwendig

 

Die unabdingbare Gesamtbetrachtung, Zusammenführung, Abwägung und formale Konkretisierung der Ergebnisse obliegt der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung. Gerade der jetzige Zeitpunkt bietet sich idealerweise für die Fortschreibung des FNP/LP an. Darüber hinaus dient das Verfahren auch zu einer integrierten Einarbeitung der Ergebnisse und noch aktuellen Ziele des SEK, das einen Planungshorizont bis etwa 2020 hat und bei vielen Empfehlungen noch eine notwendige Neubewertung der Flächenpotenziale nach Abzug des Militärs zugrunde legt.

Zeitplan

Die Verwaltung empfiehlt den FNP fortzuschreiben. Folgender Zeitplan dient als grobe Orientierung (Grundlage: Erfahrungswerte von Vergleichsstädten, grafische Aufbereitung s. Anlage):

 

      Vorberatung Aufstellungsbeschluss im Bau- und Werksenat                                                                      Sept 2015

      Aufstellungsbeschluss im Stadtrat                                                                                                                Sept 2015

      Vorbereitung für die Frühzeitige Beteiligung  gem. § 3(1) BauGB                                                        2016

      Beschluss BWS/Stadtrat über die Frühzeitige Beteiligung                                                                      2017

      Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung                                                                                      2018

      Auswertung der Frühzeitigen Beteiligung (inkl. Gutachten und Fachpläne)                                           2020

      Vorbereitung für die Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB                                                        2021

      Durchführung der Öffentlichen Auslegung mit Beteiligung                                                                       2022

      Auswertung der Öffentlichen Auslegung                                                                                                   2023

      Feststellungsbeschluss durch Stadtrat                                                                                                   2024

      Genehmigung des FNP/LP durch die Regierung von Oberfranken                                                         2025

Kosten

Die Kosten wurden nach ausführlicher Recherche auf Grundlage von Informationen und Gesprächen mit erfahrenen Mitarbeitern anderer Kommunen (Bayreuth, Bremen, Ennepetal, Göttingen, Herford, Leipzig, Moers, München, Nürnberg, Trier, Witten) sowie Gesprächen mit Behördenvertretern und Mitarbeitern diverser Fachbüros ermittelt. Aufgrund der ca. 8- bis 10-jährigen Laufzeit eines solchen Verfahrens (Vergleichsstädte liegen hier zwischen 6 und 15 Jahren) und des äußerst komplexen inhaltlichen Arbeitsaufwandes handelt es sich dabei überwiegend um Circa-Angaben (Bruttowerte).

Aktuell sind für das Fortschreibungsverfahren FNP/LP Gesamtkosten in Höhe von ca. 700 000 EURO einzuplanen, die sich aus externen Vergaben bis Ende der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs.1 BauGB sowie Verfahrenskosten wie folgend zusammensetzen. Die Verwaltung empfiehlt lediglich die externe Vergabe der Planungsleistungen bis einschließlich §3 Abs.1 BauGB des Beteiligungsverfahrens. Die Verfahrensschritte ab §3 Abs.2 BauGB sollen nach derzeitiger Planung ausschließlich von der Verwaltung durchgeführt werden. Ein idealtypischer Verlauf des angedachten Verfahrens mit umfassender frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und einem integriert abgestimmten Rahmenplanentwurf als direkte Grundlage für die öffentliche Auslegung, ließe nach dem Vorbild anderer Kommunen eine Durchführung des weiteren Prozesses ohne externe Vergaben möglich erscheinen.                           

Externe Vergaben bis Ende der frühzeitigen Beteiligung (ab 2016 – ca. 2020):                      500 000 EURO

  •    FNP gemäß HOAI (5 500 ha/HZ III/Grundleistungen/60% bis Ende §3(1) BauGB)                      180 000 EURO

-          Integration von aktuellem FNP, SEKs und Wirkungsanalyse in thematische Rahmenpläne

-          Einarbeitung der Ergebnisse der Werkstätten und Rückkopplung mit Fachgutachten/-plänen

-          Erarbeitung eines Gesamtrahmenplanes

  •    LP gemäß HOAI (5 500 ha/HZ III/Grundleistungen/90% bis Ende §3(1) BauGB)           135 000 EURO
  •    Fachliche Begleitung und Moderationen zur Frühzeitigen Beteiligung                               185 000 EURO

-          Durchführung einer Auftaktveranstaltung und Erarbeitung eines räumlichen Leitbildes

-          Durchführung themenbezogener Werkstätten/Fachforen auf Grundlage der Rahmenplanentwürfe

-          Präsentation der thematischen Rahmenpläne in Verbindung mit dem Landschaftsplan

-          Abschlussveranstaltung
(Rahmenplan als direkte Grundlage für die Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB)

Verfahrenskosten (2016 – 2024):                                            200 000 EURO

  •    Material- und Druckkosten für Pläne, Informationsbroschüren, Raummieten für  öffentliche und verwaltungsinterne Werkstätten, Fachforen, Lenkungsgruppensitzungen etc.

Weitere Vorgehensweise

Mit positiver Behandlung am 16.09.2015 im Bau- und Werksenat und am 30.09.2015 im Stadtrat wird das Verfahren zur Fortschreibung des FNP/LP eingeleitet. Bei entsprechender Mittelbereitstellung durch den Stadtrat können ab 2016 die externen Vergaben erfolgen, um das Verfahren wie dargestellt durchführen zu können. Die VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) ist anzuwenden. Im laufenden Jahr 2015 können zur Vorbereitung der Vergaben bereits ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und das Fortschreibungsverfahren weiter grundlegend vorbereitet werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.       Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, der geschilderten Vorgehensweise zu.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel zu den jeweiligen Haushaltsjahren anzumelden.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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