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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1709-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Der im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Betrag zur Ablösung der Herstellung und Unterhaltung des Spielplatzes ehemalige Koppenhofkaserne ist bis heute nicht eingegangen und kann in Folge Insolvenz des L&N Immobilien GmbH nicht mehr eingetrieben werden.

 

Dem Gartenamt stehen in 2015 140.000,- € für Investitionen im Bereich Spiel zur Verfügung. Nach der   jährlichen   Sicherheitsinspektion der Spielplätze wurde ein Bedarf der Priorität I in Höhe von

ca. 182.000,- € festgestellt, in der Priorität II in Höhe von ca. 200.000,- € und in der Priorität III in Höhe von ca. 380.000,- €. In einer angepassten Maßnahmenliste („Spielplatzoffensive 2015“, siehe Anlage) sind von den Maßnahmen die dringlichsten Maßnahmen der Priorität I zur Umsetzung eingeflossen.

 

In der Priorität II würden für die Herstellung des Spielplatzes Koppenhofkaserne Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,- € oder bei Umsetzung einer im Ausstattungskanon auf ein minimalistisches Maß reduzierten Spielplatzes von 80.000,- € noch hinzukommen.

 

Die Maßnahmen der Priorität I, die 2015 in Ermangelung ausreichender Haushaltsmittel nicht zur Umsetzung kommen können, sind in einer Höhe von ca. 50.000,- € für das Jahr 2016 vorgesehen. Hinzu kommen Maßnahmen der Priorität II in einer Höhe von 90.000,- €, vorausgesetzt das Gartenamt erhält in 2016 Haushaltsmittel in gleicher Höhe wie in 2015, die in Anbetracht der fortschreitenden Alterung der Spielgeräte bzw. deren Mängel zur Priorität I werden. Würde die Herstellung des Spielplatzes Koppenhofkaserne nicht mit einem zusätzlich zur Verfügung gestellten Budget geleistet werden können, müssten Maßnahmen der Priorität I in 2016 hierfür auf spätere Jahre verschoben werden bzw. der ersatzlose Geräteabbau auf den Spielplätzen schritte weiter voran.

 

Fazit:

Ohne zusätzliche Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2016 für die Neuanlage des geplanten Kinderspielplatzes in der ehemaligen Koppenhofkaserne wäre das gesamte nach Prioritäten gegliederte und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.10.2014 beschlossene Sanierungsprogramm für das Jahr 2016 und folgende hinfällig und der ersatzlose Abbau von Geräten nähme dramatische Ausmaße an.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnisnahme.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich Mittel in Höhe von 120.000,-- € für die Herstellung des Spielplatzes an der ehemaligen Koppenhofkaserne für den Haushalt 2016 zu beantragen.

 

3.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.04.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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