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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1724-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem „Bamberger Frühling“ wurde in der Zeit vom 30.04.2015 bis 17.05.2015 zum zweiten Mal der traditionsreiche Plärrer auf dem Konversionsgelände durchgeführt. Ermöglicht wurde dies auch 2015 nur durch einen Kraftakt der Bamberger Schausteller und des Teams Marktwesen im Ordnungsamt. Der provisorische Standort verlangte ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenleistungen.

 

Mit Recht zeigen sich die Beteiligten stolz auf das Erreichte, da es erneut gelungen ist, ein attraktives Volksfest auf die Beine zu stellen und zahlreiche Besucher anzuziehen.

 

Gerade hier zeichnen sich aber erneut Probleme für den Herbstplärrer ab. Das Gelände des ehemaligen „Motor Pool“ muss jedes Mal aufwändig mit Infrastruktur-Einrichtungen versehen werden. Die Kosten hierfür und für die Mieten und Nebenkosten an die BImA sind erheblich. Sie müssten komplett umgelegt werden, was wiederum zu beträchtlichen Kosten für die Schausteller führen würde. Es ist abzusehen, dass dadurch nicht genügend attraktive Festbetriebe für den Herbstplärrer gewonnen werden könnten.

 

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Miete bzw. Unterhalt und Ausstattung des Platzes sind für das Haushaltsjahr 2015 bereits ausgeschöpft bzw. nur durch Entnahme aus dem zugehörigen Haushaltsring gedeckt.

 

Unter diesen Umständen und in enger Abstimmung mit den Vertretern des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller e. V., Bezirksstelle Bamberg wurde daher die Entscheidung getroffen, den Herbstplärrer im Jahr 2015 erneut nicht durchzuführen, sondern die Anstrengungen auf einen weiteren und attraktiven „Bamberger Frühling“ im Jahr 2016 zu konzentrieren.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Abweichend von § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 5 Buchstabe b der Satzung über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung) wird der Herbstplärrer 2015 nicht durchgeführt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung des „Bamberger Frühlings“ im Jahr 2016 in gewohnter Weise zu unterstützen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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