Beschlussvorlage - VO/2015/1738-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Bug; Ermächtigung zur Teilsanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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28.07.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Bei der Grundschule in Bug handelt es sich um ein Schulgebäude aus dem Beginn der 60er Jahre in weitestgehend bauzeitlichem Zustand. Im Zuge der Umnutzung des Heizraumes zu einem Unterrichtsraum wurde für das gesamte Gebäude eine brandschutztechnische Untersuchung veranlasst, aus der sich Handlungsempfehlungen ergaben.
Mit der Planung und den Vorbereitungen zur Umsetzung der baulichen Brandschutzmaßnahmen wurde das Architekturbüro Schmitt+Vogels, Bamberg beauftragt. So soll die Fluchtwegesituation neu konzipiert, ein Nottreppenhaus am Ostgiebel errichtet und durch diverse bauliche Maßnahmen (Bypasstüren, etc.) der zweite Fluchtweg für alle Klassenzimmer hergestellt werden. Eine Alarmierung wird als Hausalarmanlage ausgeführt und durch eine Durchsageanlage ergänzt.
Im Zuge der technischen Überprüfung des Gebäudes ergab sich zudem, dass die bestehende Elektroinstallation veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften (fehlende FI-Schutzschaltung, etc.) entspricht. Daher wurde die Modernisierung des Bestandes ebenfalls mit in die Planungen aufgenommen.
Eine ergänzende Begehung mit der „Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB)“ ergab weitere erforderliche Arbeiten, die in den Maßnahmenkatalog des Brandschutzes mit aufgenommen wurden.
Auch die Eingangstreppe als Hauptzugang zum Gebäude steht zur Erneuerung an. Dabei wird auf einen barrierefreien Zugang und die örtlichen Bedürfnisse der straßenabgewandten Schulwegeführung Rücksicht genommen. Daher erfolgt eine Neuplanung der Eingangssituation samt Außenanlagengestaltung.
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Fördervoraussetzungen des FAZR-Programmes geändert, so dass bei Überschreiten des sog. ¼-Neubauwertes verschiedenste Maßnahmen des bisher ungeförderten Bauunterhaltes zu einer Teilsanierung zusammengeschlossen werden können.
Die Verwaltung strebt auf Basis des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit daher an, zusätzlich zu den o.g. Vorhaben die Maßnahmen „Sanierung der Toilettenanlage“ und „Errichtung einer Regenwasserrigole“ in den Förderantrag mit aufzunehmen.
Dafür ist bei der Regierung von Oberfranken ein formaler Beschluss über die beabsichtigte Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich. Daher der heutige Beschlussantrag.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch die Sonderkontingente Brandschutz (500.000 €) und Toilettensanierung (200.000 €) sowie dem Vermögenshaushalt des Bauunterhaltes (200.000 €). Diese Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsbeantragung für 2016 angefordert.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 900.000,– € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |