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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1839-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

              Im Haushaltsplan 2015 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

236.170,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

             

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

              Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

 

36.000,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

 

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

(gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a)

sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b)

Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

 

 

5.000,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

1.824,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

51.066,- Euro

 

 

 

 

2.220,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

834,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2014: 50.108,- Euro

 

 

 

 

(siehe auch eigenen TOP)

 

 

 

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen (Stadtratsbeschluss, „innere Verrechnung“ mit Amt 80).

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a)

gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

 

b)

für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Sportvereine

(gem. Ziff. 9 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)

- Kreis Bamberg -

 

 

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Training Bambados

 

 

 

 

 

 

 

 

 

107.042,- Euro

 

 

1.604,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

250,- Euro

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.000,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2014: 106.874,- Euro

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband.

Entsprechend Ziff. 3 der  Sportförderrichtlinien wird  vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.

 

 

 

Die Zuschüsse wurden an den berechtigten Verein (ASV Victoria Bamberg) als laufendes Geschäft ausbezahlt.

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

Haushaltsstelle

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an die Sportvereine für
Fahrtkosten

(gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.500,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.443,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 01.10.2005 wurde dem SKC Victoria Bamberg ein Zuschuss zu den Kosten für Reparatur, Unterhalt und Betrieb der Kegelanlage im alten Vereinsheim des FC Eintracht Bamberg gewährt. Nach dem Mitte des Jahres 2015 erfolgten Umzug in das neue Vereinsheim, ist die von den Keglern jetzt zu zahlende Pacht noch höher als die bisherigen Kosten. Es wird deshalb vorgeschlagen, so, wie in den Vorjahren, einen angemessenen Zuschuss zu bewilligen.

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 werden deshalb jedes Jahr Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt. In diesem Jahr wurden zwischenzeitlich Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 11.443,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 5.557,- Euro wurden dem Allg. Zuschuss (55100.70510) zugerechnet.

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug

 

 

 

 

Summe

 

 

236.170,- Euro

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Der Kultursenat stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des Globalbetrags zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 236.170,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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