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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1866-451

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das E.T.A.-Hoffmann-Theater erlangte über das Kämmereiamt Kenntnis von der Fördermöglichkeit zur Erneuerung der Scheinwerfer und Beleuchtung innerhalb des Theaters. Grundlage für die Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt-, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist die mit einer Umstellung auf LED-Beleuchtung einhergehenden Einsparung  von CO².

Sowohl das Große Haus als auch die Nebenspielstätten des E.T.A.-Hoffmann-Theaters (Studio, Treff, Alte Hofhaltung und Gewölbe) sind derzeit noch zu ganz überwiegendem Anteil mit Scheinwerfern bestückt, die teilweise bis zu 50 Jahre alt und mit Glühlampen ausgestattet sind. Dies bedingt einen enorm hohen Stromverbrauch während der Proben und der Vorstellungen. Das o.g. Zuschussprogramm ermöglicht  dem Theater positive Effekte zu verwirklichen:
1.               Eine Stromersparnis von rund 200.000 Kw, was etwa einer 
         Einsparung von 30.000 Euro/Jahr entspricht, wird erreicht;
2.              Mit dieser Einsparung erreicht die Stadt Bamberg im Rahmen des Klimamaster-
              planes eine enorme CO² Einsparung;
3.               Die vorhandenen Altscheinwerfer können ersetzt werden;
4.              Die Betriebsdauer von LED-Lampen ist länger als bei
         herkömmlichen Glühlampen.

Die Gesamten Projektkosten (Brutto) belaufen sich nach einer Schätzung des Projektanten, Herrn Winfelder, auf 340.000 Euro. Das Bundesministeriums für Umwelt-, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Bescheid vom 15.06.2015 eine Förderung in Höhe von 30 v.H. der Gesamtkosten bewilligt. Eine weitere Förderung bei der Oberfrankenstiftung sowie beim Kulturfonds Bayern wird derzeit beantragt. Entsprechende Vorgespräche wurden bereits geführt und eine Förderung in Aussicht gestellt.

Das ganze Projekt wird durch die Stadtwerke Bamberg, Herrn Windfelder, als verantwortlichen Projektleiter, betreut.


Für die Erneuerung der Innenbeleuchtung ergibt sich folgende Projektfinanzierung:
Gesamtprojektkosten                                                         340.000 Euro

./.              Zuschuss des Bundes:                                          102.000 Euro
./.              zu beantragende Förderung
              durch Oberfrankenstiftung und
                  Kulturfond Bayern                                          170.000 Euro


              ergibt einen Eigenanteil von:                              68.000 Euro.

Sollten Förderungen durch den Kulturfond Bayern oder die Oberfrankenstiftung ganz oder teilweise ausfallen würde sich der Eigenanteil der Maßnahme auf maximal 238.000 Euro erhöhen.  Dieser Betrag kann durch eine Entnahme aus der Budgetrücklage des E.T.A.-Hoffmann-Theaters gedeckt werden. Durch günstigere Einkaufspreise im Rahmen der notwendigen Ausschreibung sowie durch eine Verwertung von vorhandenen Altscheinwerfern wird erwartet, dass die Gesamtkosten der Maßnahme deutlich geringer gehalten werden können.

Um das Projekt durch eine europaweite, vergaberechtskonforme Ausschreibung zusammen mit der zentralen Beschaffungs- und Vergabestelle starten zu können, benötigt die Theaterverwaltung die Übertragung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.000 Euro. Der Beginn der Ausschreibung ist für Januar 2016 geplant. Die Ausschreibung muss Anfang des Jahres erfolgen, damit der Austausch der Scheinwerfer in den Theaterferien (Ende Juli bis Mitte September) erfolgen kann. Eine Umstellung während des Spielbetriebes ist aus personellen und organisatorischen Gründen nicht denkbar.

Nachrichtlich darf darauf hingewiesen werden, dass die Stadthallen GmbH in wesentlich kleinerem Umfang bereits ihre Scheinwerfer im Rahmen des gleichen Programms getauscht hat und die geplanten Stromeinsparungen erreicht werden konnten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Außerplanmäßig bereitgestellt wird eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 340.000 € bei der Haushaltsstelle 33100.94010 „Umrüstung auf LED-Beleuchtung“. Deckung erfolgt durch Einzug der Verpflichtungsermächtigung bei Haushaltsstelle 60000.94990 „Globalbetrag Investitionsmaßnahmen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. ausfallende Einnahmen aus Fördermitteln durch eine Entnahme aus der Budgetrücklage des Theaters auszugleichen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 68.000 Euro, sollte die Förderung durch den Kulturfond Bayern und durch die Oberfrankenstiftung nicht gewährt werden, erhöht sich dieser Betrag auf 238.000 Euro. Die Deckung erfolgt zu Lasten einer Rücklage des E.T.A.-Hoffmann-Theaters HHst. 91000.31000

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung seitens des Fachamts prognostizierten Kosteneinsparungen erscheint die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll. Sollte es zum teilweisen Ausfall der dargelegten Förderbeträge kommen, erfolgt die nötige Deckung aus der Budgetrücklage.

 

 

 

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