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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1911-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung am 30.04.2014 den qualifizierten Mietspiegel und die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im SGB XII und SGB II (Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel) für die Stadt Bamberg beschlossen. Der Mietspiegel und die „Kosten der Unterkunft (KdU)“ wurden von der Firma GEWOS, Hamburg, auf Grundlage ihres Angebotes vom 27.11.2012, erarbeitet. Bestandteil der Ausschreibung war auch die einmalige Fortschreibung des Mietspiegels mittels Preisindex nach zwei Jahren.

Die Firma GEWOS hat die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels mittels des Verbraucherpreisindex zum Stand 01.07.2015 einschließlich einer Dokumentation vorgelegt (siehe Anlage 1). In dieser Dokumentation wird das Procedere der Fortschreibung genau beschrieben. Verkürzt dargestellt, hat sich im Zeitraum vom 01.07.2013 (Stichtag Mietspiegel) bis zum 01.07.2015 der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland um ein Prozent erhöht. Somit werden die Werte der Mietspiegeltabelle mit 1,01 multipliziert und ergeben dann den fortgeschriebenen Mietspiegel. Der fortgeschriebene Mietspiegel soll am 01.01.2016 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

Somit stellt sich der Mietspiegel 2016 wie folgt dar:

Mietspiegel 2016 der Stadt Bamberg

Das Punktsystem für die Einordnung in die jeweiligen Spannen bleibt von der Fortschreibung unberührt.

Die Ergebnisse der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bamberg wurden im Arbeitskreis Mietspiegel am 13.10.2015 eingehend diskutiert. Die Fortschreibung wurde von allen Beteiligten einvernehmlich getragen.

 

 

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Entscheidungen, basierend auf dem grundlegenden Urteil vom 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R, u.a. die Mindestgrundsätze eines „schlüssigen Konzeptes“ zur Festlegung der Angemessenheitsgrenzen im SGB II (SGB XII) festgeschrieben.

Aufgrund des bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erhobenen Datenmaterials konnte unter Anwendung dieser Grundsätze das „schlüssige Konzept“ aufsetzen und so die Angemessenheitsgrenzen der KdU für den Bereich der Stadt Bamberg ermittelt werden.

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 30.04.2014 wurde die Anwendung der in der Tabelle genannten Referenzmieten als Angemessenheitsgrenzen der KdU im Bereich der Stadt Bamberg für das SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2014 beschlossen.

Nachdem der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Bamberg zum 01.01.2016 aufgrund des ermittelten Preisindex von einem Prozent fortgeschrieben und angepasst wird, ist es auch zwingend erforderlich die Angemessenheitsgrenzen der KdU auf Grundlage des „schlüssigen Konzept“ ab dem 01.01.2016 um gleichen Umfang (Erhöhungsfaktor 1,01) anzupassen.

 

Wohnungsgröße

Angemessenheitsgrenze ab 01.01.2014

Erhöhungs- faktor

 

Angemessenheitsgrenze ab 01.01.2016

1 Pers./ 50 qm

346,00 €

1,01

349,46 €

350,00 €

2 Pers./ 65 qm

428,00 €

1,01

432,28 €

433,00 €

3 Pers./ 75 qm

492,00 €

1,01

496,92 €

497,00 €

4 Pers./ 90 qm

571,00 €

1,01

576,71 €

577,00 €

5 Pers./ 105 qm

663,00 €

1,01

669,63 €

670,00 €

jede weiter Person

98,00 €

1,01

98,98 €

99,00 €

 

Die daraus folgenden Mehrausgaben für die KdU im Bereich des SGB II werden auf 50.000 € geschätzt.

Bei dem Haushaltsansatz für 2016 wurden bereits im SGB II bei der Haushaltsstelle „Unterkunft und Heizung“ 50.000 € mehr angesetzt als beim Haushaltsansatz 2015.

Im Bereich des SGB XII ist im 3.Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) im Bereich der KdU mit Mehrausgaben in Höhe von ca. 500 € zu rechnen, diese Kostenmehrung ist im Haushaltsansatz für 2016 berücksichtig.

Die Mehrausgaben im 4. Kapitel SGB XII bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden im Rahmen der 100 % Kostenerstattung des Bundes erstattet.

Weiteres Vorgehen

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein bewährtes Instrument des Wohnungsmarktes, um Rechtsfrieden auf dem Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zu einem „Mietspiegel 2018“ hat sich die Verwaltung daher einen Zeitplan und Vorgehensweise überlegt, um das Projekt „Mietspiegel 2018“ zielgerichtet anzugehen.

Wesentliche Aufgaben kommen dabei dem Arbeitskreis Mietspiegel zu, der beginnend ab dem Frühjahr 2016 das Anforderungsprofil des „Mietspiegels 2018“ ausarbeiten und eine mögliche Ausschreibung sowie Auswahl eines Gutachter Büros Ende des Jahres 2016 vorbereiten soll. Damit könnte das beauftragte Gutachterbüro Anfang 2017 mit der Erstellung des Mietspiegels beginnen, so dass Ende 2017 der neue qualifizierte Mietspiegel dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnte. Unterstützt wird dabei der Arbeitskreis durch die Firma GEWOS, die bei einigen wenigen Arbeitstreffen beratend tätig werden soll. Die dafür anfallenden Kosten von ca. 5000 Euro sind für den Haushalt 2016 beantragt. Die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des Mietspiegels 2018 werden alsVerpflichtungsermächtigung für das Jahr 2017 im Rahmen der Haushaltsaufstellungsberatungen beantragt.

Änderung der Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV)

Mit Schreiben vom 24.09.2015 hat der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg auf die Aufforderung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz reagiert und Argumente vorgetragen, damit die Stadt Bamberg in die Wohnungsgebieteverordnung aufgenommen wird. Mit Schreiben vom 28.09.2015 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz mitgeteilt, das dem Ministerrat empfohlen wird, dem Antrag der Stadt Bamberg auf Aufnahme zu entsprechen. Der Ministerrat wird in seiner Sitzung am 10.11.2015 darüber beraten. Die Änderung träte dann zum 01.01.2016 in Kraft. Nach gegenwärtigem Stand könnte dann die Stadt Bamberg in alle drei Gebietskulissen der künftigen Verordnung (Senkung der Kappungsgrenze, Verlängerung der Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung und Mietpreisbremse) aufgenommen werden. Damit wäre eine vollständige Anwendung aller gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung steigender Mieten für die Stadt Bamberg möglich.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

2.1. Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels in der dargelegten Form zum 01.01.2016 zu (Mietspiegel 2016).

 

2.2. Der Stadtrat beschließt die Anwendung der in der Tabelle genannten Referenzmieten als Angemessenheitsgrenzen der KdU im Bereich der Stadt Bamberg für das SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2016.

 

  1. Der Konversionssenat stimmt der dargelegten Form der Vorgehensweise bei der Neuaufstellung des Mietspiegels 2018 zu.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Finanzsenat, für das Haushaltsjahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 Euro für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2018 im Jahr 2017 zu beschließen.

 

  1. Damit sind die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.07.2015 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.07.2015 geschäftsordnungsgemäß behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren 2016:  5.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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