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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1958-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2016

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2016 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:

 

  • zum 01.01.2016              in Höhe von                25 %
  • zum 01.04.2016              in Höhe von                50 %
  • zum 01.07.2016              in Höhe von                75 %
  • zum 01.10.2016              in Höhe von              100 %

 

2.              Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der Versorgungsumlage und der Versorgungsrücklage aufgrund der Fälligkeit der Zahlungen wie folgt freigegeben:

             

  • zum 01.01.2016              in Höhe von                50 %
  • zum 01.04.2016              in Höhe von                75 %
  • zum 01.07.2016              in Höhe von              100 %

 

3.              Die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen werden zum 01.01.2016 zu 100 % freigegeben.

 

4.              Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.

 

5.              Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten unverändert weiter.

 

6.              Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss regelt die zeitliche Verfügbarkeit der im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel.

 

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