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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2093-WiF

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Die Verwaltung hat für die Vollsitzung vom 29.7.2015 einen Vorschlag zum Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg erarbeitet. In der Stadtratssitzung am 29.07.2015 wurde die Angelegenheit inhaltlich nicht behandelt und in die 2. Lesung verwiesen (Anlage 1 – Sitzungsvortrag und Beschluss vom 29.7.2015), damit die Stadträtinnen und Stadträte die Möglichkeit zur intensiven Beratung erhalten.

 

Die Verwaltung ist unverändert der Auffassung, dass zuerst die Aufgaben und die Strukturen eines Wirtschaftsbeirates definiert werden müssen. Danach sollte in einem zweiten Schritt über die personelle Besetzung entscheiden werden.

 

In allen anderen, vergleichbaren kommunalen Gremien, etwa im Beirat für Menschen mit Behinderungen, im Familienbeirat, im Seniorenbeirat, im Migranten- und Integrationsbeirat oder im Sicherheitsbeirat gibt es eine durch den Stadtrat beschlossene, satzungsmäßige Handlungs- und Geschäftsgrundlage. Der Naturschutzbeirat verfügt in Art. 48 BayNatSchG über eine gesetzliche Grundlage, benötigt daher keine Satzung. Der Stadtgestaltungsbeirat verfügt über eine durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 28.11.2012 beschlossene Geschäftsordnung.

 

Die Beiräte verfügen daher über eine Satzung bzw. Geschäftsordnung oder sogar eine gesetzliche Regelung als Legitimation für das jeweilige Handeln. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung geboten, zunächst eine verbindliche Regelung zu definieren, bevor Personalien diskutiert werden.

 

Die im Sitzungsvortrag vom 29.07.2015 benannten Gründe für eine Satzung gelten daher unverändert fort. Es liegen keine Umstände vor, dass bei einem Wirtschaftsbeirat von der Regel abgewichen werden soll.

 

 

2.              Mit Schreiben vom 17.08.2015 (Anlage 2) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion, einen sog. Zukunftsrat einzurichten.

 

Auch hier gilt, dass zunächst eine Satzung für einen Wirtschafts- und Zukunftsbeirat entwickelt werden muss, um sachlich über die konkreten Aufgaben, Rechte und Pflichten zu entscheiden und ein Verfahren zur Besetzung festzulegen. Als Grundlage dafür können die Vorschläge aus dem Schreiben vom 17.08.2015 dienen.

 

 

3.              Da es bei den beiden unter Ziffern 1 und 2 genannten Vorgehensweisen als sinnvoll erscheint, zuerst einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und danach über eine personelle Besetzung zu sprechen, sollte die Verwaltung damit beauftragt werden, ein Konzept für einen Wirtschafts- und/oder Zukunftsbeirat zu konkretisieren, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für einen Wirtschafts- und/oder Zukunftsbeirat zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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