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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0004-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits Anfang 2012 wurden das erste Mal Überlegungen zur Eröffnung eines Bauernhofkindergartens an das Stadtjugendamt herangetragen. Frau Lips, als Betreiberin des gleichnamigen Biobauernhofs im Stadtteil Wildensorg, kam aufgrund der bereits bestehenden Angebote für Kindergruppen auf die Idee, einen Bauernhofkindergarten ins Leben zu rufen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt gab es wohl ca. 15 sogenannte Bauernhofkindergärten in ganz Deutschland. In den weiteren Überlegungen kam man jedoch zu dem Schluss, dass es schade wäre, den Hof ausschließlich als Kindergarten pädagogisch zu nutzen. Zudem gab es in den weiteren Planungen dann auch Finanzierungsschwierigkeiten, die letztlich dazu führten, dass die Idee vorübergehend nicht weiter verfolgt wurde.

 

Im Oktober 2014 ging dann das Bayer. Rote Kreuz, Kreisverband Bamberg, auf das Stadtjugendamt mit der Idee zu, bei entsprechendem Interesse der Eltern einen Regelkindergarten auf dem Biobauernhof Lips zu errichten. Nachdem das Interesse von Eltern, welche mit Ihren Kindern das Projekt „Stall-Luft schnuppern“ besucht hatten, groß war, wurden die Planungen konkreter. Auf beiliegendem Lageplan wird ersichtlich, wo sich das eigens für den Kindergarten verfügbare Areal befindet. Durch die Lage unmittelbar neben dem eigentlichen Bauernhofgrundstück und den Stallungen ist der direkte Kontakt und das Miterleben und Mitmachen bei der Hofarbeit für die Kinder möglich.

 

Im Weiteren wurde die Angelegenheit mit dem Bauordnungsamt besprochen, wobei sich als problematischster Teil die Bring- und Holsituation erwies. Diese konnte in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt nun so verändert werden, dass keine verkehrstechnischen Probleme zu erwarten sind, da der Bring- und Holort sich jetzt im Bereich der Bushaltestelle Wildensorg-Mitte und dem Dorfplatz mit den Ruhebänken befindet. Die Übergabe der Kinder wird damit an einem absolut verkehrsberuhigten Bereich (Langgartenstraße = Spielstraße und Sackgasse sowie Stegauracher Straße = Durchfahrtsverbot) stattfinden.

 

Der Trägerverein legte in der Folge dem Stadtjugendamt Bamberg alle Unterlagen vor, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis notwendig sind. Dem Verein wurde deshalb die Erlaubnis zum Betrieb in Aussicht gestellt.

 

Die Stadt Bamberg hat in der Vergangenheit die Kinderbetreuung so ausgebaut, dass sie, zumindest was den Kindergartenbereich betrifft, noch über eine relativ gute Versorgung verfügt. Diese gute Versorgungssituation bezieht sich vor allem auf die wohnortnahe Versorgung mit entsprechenden Betreuungsplätzen. Andererseits galt das Bestreben auch immer der pluralen und pädagogischen Vielfalt des Angebots, was sich durch die verschiedensten Träger, angefangen von den kirchlichen Trägern über die Arbeiterwohlfahrt bis zu Elterninitiativen und den Vereinen, wie z.B. den Waldorf Kindergarten e.V. und Waldkindergarten e.V. zeigt. Die einzigen pädagogischen Angebote, die Bamberg seinen Eltern und Kindern bisher nicht bieten konnte waren Montessori- und Reggiokindergärten.

 

Bezüglich der Montessoripädagogik gab es bislang die Planungen ein Kinderhaus auf dem Konversionsgelände bei der neuen Montessorischule zu installieren. Mit dem Kindergarten am Bauernhof wird aus Sicht des Jugendamtes ein weiterer Aspekt abgedeckt, der gerade in der heutigen Zeit immer wichtiger wird, nämlich der Kontakt von Kindern mit der Natur und lebendigen Tieren, welcher aufgrund unserer medialen Welt mehr und mehr verloren geht. Somit verfügt die Stadt Bamberg dann nicht nur über ein flächendeckendes wohnortnahes Netz an Kindergärten, sondern auch über eine hervorragende pädagogische Vielfalt bei der Betreuung von Kindern und gewinnt hierdurch wieder ein Stück an Familienfreundlichkeit.

 

Die Feststellung des Bedarfs bei solchen besonderen pädagogischen Einrichtungen ist allerdings relativ schwer durchzuführen, da man diesbezüglich wohl kaum eine spezielle Elternbefragung durchführen kann. Somit müssen hierfür andere Möglichkeiten herangezogen werden, wobei ein wesentlicher Anhaltspunkt die Anmelde- bzw. Vormerkliste des BRK bildet. Demzufolge sind aktuell bereits 15 Kinder auf der Anmeldeliste.

 

Nach der Konzeption des Kindergartens ist die Einrichtung für eine Kinderzahl von maximal 18 Kindern konzipiert. Der Bauernhofkindergarten bietet eine Betreuung der Kinder von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr an, sodass für die Finanzierung die Zeitkategorie 4 bis unter 5 Stunden zum Tragen kommt. Nach dem derzeitigen Basiswert in Höhe von 1.035,76 € würde sich für den Bauernhofkindergarten eine Förderung von rund 23.000,00 € für ein Kindergartenjahr errechnen, wenn man eine durchgehende Maximalbelegung mit 18 Regelkindern zu Grunde legt.

 

Neben der kindbezogenen Förderung hat der Träger auch die Bezuschussung des zu beschaffenden Schäferwagens beantragt. Nach dem beiliegenden Kostenvoranschlag betragen die Kosten für diesen speziell auf die Bedürfnisse des Kindergartens ausgelegten Wagens insgesamt 51.241,40 €. Für die Stadt Bamberg bedeutet dies bei einem Zuschuss von 50 % einen Beitrag von 25.612,00 €, der aus dem BR 516 (freiwillige Investitionszuschüsse für Bau-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen) entnommen werden kann.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis. Die Eröffnung des Kindergartens am Bauernhof Lips als Erweiterung des pädagogischen Angebotes in Bamberg wird begrüßt.

 

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

2.1              Dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg e.V. wird die Trägerschaft für diesen Bauernhofkindergarten übertragen.

2.2              Dem Bayer. Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg werden für seinen Bauernhofkindergarten bis zu 18 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Diese Plätze gelten für Kinder, die gem. der Definition im BayKiBiG gewöhnlichen Aufenthalt in Bamberg haben.

2.3              Dem Bayer. Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg wird für die Anschaffung des Schäferwagens ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von maximal 25.612,00 € gewährt. Der Zuschussbetrag ist bei Haushaltsstelle 46420.70890 bereitzustellen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 25.612,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 23.000,00 € kindbezogene Förderung 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Für die Zurverfügungstellung neuer Betreuungsplätze werden laufende Kosten in Form der kindbezogenen Förderung anfallen. Aufgrund des bekannten Bedarfs an Betreuungsplätzen besteht Einverständnis mit dem Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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