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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0046-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Sozial- und Umweltreferat hat im Vollzug der Nr. 3 des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 30.04.2014 (VO/2014/0834-15) in der Dienstanweisung vom 12.05.2014 für das Amt für soziale  Angelegenheiten und das Jobcenter Stadt Bamberg das ab 01.01.2014 gültige Verfahren zur Anwendung der Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten festgeschrieben.

Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt entsprechend den ständigen Vorgaben des Bundessozialgerichtes auch die Angemessenheitsgrenzen für die Heizung unter Anwendung des bundesweiten Heizspiegels neu zu regeln und auch hier sogenannte Nichtprüfungsgrenzen“r die Heizarten Heizöl, Erdgas und Fernwärme gebildet.

 

Nachdem nun der aktuelle bundesweite Heizspiegel 2015 auf Grundlage des Abrechnungsjahres 2014 im Oktober 2015 veröffentlicht ist, sind die damals festgelegten Werte der Dienstanweisung ab 01.01.2016 anzupassen, was zu nachstehenden „Nichtprüfungsgrenzen“  führt:

 

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße qm 

50

65

75

90

105

15

Heizöl:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert

57,50

74,75 €

86,25 €

103,50 €

120,75 €

17,25 €

Differenz zum Vorjahr

-9,58 €

-12,46 €

-14,38 €

-17,25 €

-20,13 €

-2,88 €

Richtwert

ohne zentrale WW

49,58 €

64,46 €

74,38 €

89,25 €

104,13 €

14,88 €

Differenz zum Vorjahr

-9,17 €

-11,92 €

-13,76 €

-16,50 €

-19,26 €

-2,76 €

Erdgas:

 

Heizkostenvorauszahlung -Richtwert

51,25

66,63

76,88

92,25

107,63

15,38

Differenz zum Vorjahr

-5,00€

-6,50 €

-7,50 €

-9,00 €

--10,50 €

-0,58 €

Richtwert

ohne zentrale WW

43,33 €

56,33 €

65,00 €

78,00 €

91,00 €

13,00 €

Differenz zum Vorjahr

-4,59 €

-5,97 €

-6,88 €

-8,25 €

-9,63 €

-1,38 €

Fernwärme:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert

59,58

77,46 €

89,38 €

107,25 €

125,13 €

17,88 €

Differenz zum Vorjahr

-5,42€

-7,04 €

-8,13 €

-9,75 €

-11,38 €

-1,63 €

Richtwert

ohne zentrale WW

51,67 €

67,17 €

77,50 €

93,00 €

108,50 €

15,50 €

Differenz zum Vorjahr

-5,00 €

-6,50 €

-7,50 €

-9,00 €

-10,50 €

-1,50 €

 

 

Die Dienstanweisung vom 12.05.2014 wird in Nr. 2 durch die oben stehende Tabelle r die Zeit ab 01.01.2016 ersetzt.

             

Besitzstandswahrung:

Sollte in einem Einzelfall in der Vergangenheit eine Entscheidung z.B. höhere Nichtprüfungsgrenze aus dem Vorjahr getroffen worden sein, die günstiger als die Werte in dieser Regelung ist, hat der Leistungsbezieher einen zu wahrenden Besitzstand. Die ursprüngliche Leistung wird bis zur Vorlage der nächsten Heizkostenabrechnung weiterbewilligt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten ab 01.01.2016 im SGB II und SGB XII.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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