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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0066-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit dem Jahr 2015 wird die Entscheidung über die Vergabe der freiwilligen Mittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Bamberg durch ein neu entwickeltes Bewertungsschema unterstützt, das fachliche und finanztechnische Kriterien der eingehenden Förderanträge berücksichtigt. Hierdurch wird eine einheitlichere und transparentere Bewertung der Anträge möglich.

 

Nach der erstmaligen Anwendung des neuen Bewertungsschemas 2015 wurden Rückmeldungen der Fachämter/Fachstellen bezüglich der praktischen Handhabbarkeit des Formulars gesammelt. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde das Bewertungsschema überarbeitet und liegt nun in verbesserter Form vor (s. Anlage).

 

Hierbei wurde das Bewertungsschema zum einen in zwei einzelne Dokumente  aufgeteilt, um die geteilte Bewertungsverantwortung zu verdeutlichen (1. fachliche Bewertung durch Ämter/Fachstellen, 2. finanztechnische Bewertung durch Bereichsleitung/Amt 50). Zum anderen wurden innerhalb der fachlichen Bewertung Kriterien ergänzt, sodass nun explizit eine Bewertung der allgemeinen Qualität des Angebots möglich ist (1.c), die Einhaltung gegebenenfalls getroffener (Ziel-)Vereinbarungen zwischen Stadt und dem beantragenden Träger berücksichtigt werden kann (1.d) und die Überprüfbarkeit der Teilnehmendenzahlen in die Bewertung einbezogen werden kann (2.f).

 

r die Anwendung des Bewertungsschemas in diesem Jahr ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

Ende März                            Eingangsfrist Förderanträge

Ende Mai                             Fachliche Bewertung durch die zuständigen Ämter/Fachstellen

Ende Juli                             Finanztechnische Bewertung durch Bereichsleitung/Amt 50

Oktober              Nach Freigabe der Mittel des Globalansatzes Entscheidung des Familiensenats über die Fördermittelvergabe

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung mit der Anwendung des verbesserten Bewertungsschemas innerhalb des oben skizzierten Zeitplans.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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