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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0056-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Die Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008 wurden vom Stadtrat am 12.12.2007 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2008 wurde am 11.01.2008 der Regierung von Oberfranken vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde deshalb unter Wahrung der Monatsfrist des Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO am 29.02.2008 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung trat mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.

 

Nach Art. 68 GO ist für die Stiftungshaushaltspläne unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn

 

v      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtsausgaben (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder

 

v      Ausgaben des Vermögenshaushaltes für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Unabhängig davon erfordern Aufwendungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen keine Nachtragshaushaltssatzung, soweit die Ausgaben nicht erheblich und unabweisbar sind.

 

Die aktuell anstehenden Veränderungen der Haushaltspläne 2008 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen erfordern deshalb für die St.-Getreu-Stiftung und die Goldene-Hochzeit-Stiftung eine Nachtragshaushaltssatzung, da hier erhebliche Ausgabenmehrungen, wie die folgende Zusammenstellung zeigt, notwendig sind:

 

 

Die entsprechenden Änderungen bei den jeweiligen Haushaltsstellen in den Vermögenshaushalten der genannten Stiftungen sind in der Anlage 1 zu VO/2008/0056-20 im „Entwurf des 1. Nachtrags-haushaltsplanes zu den Haushaltsplänen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008“ aufgeführt. Dazu gibt es folgendes zu bemerken:

 

1.    St.-Getreu-Stiftung

       Das Haushaltsvolumen des Vermögenshaushaltes der Stiftung erhöht sich in Einnahmen und Ausgaben um jeweils 388.030 €. Es wurde in der 1. Jahreshälfte 2008 erforderlich, überplanmäßige Mittel wie im Folgenden erörtert, bereitzustellen.

      

a)      Das Hochbauamt der Stadt Bamberg beantragt mit Schreiben vom 03.06.2008, für die Gesamtsanierung des Klinikums am Michelsberg (Nervenklinik St. Getreu) zusätzliche Mittel in Höhe von 370.000 € bereitzustellen. Es mussten im Rahmen der Baumaßnahme zusätzliche Leistungen ausgeführt werden, die in der Bauausstattungsplanung und damit im Kostenanschlag vom 29.06.2006 nicht enthalten waren. Nähere Einzelheiten dazu sind dem Antrag des Hochbauamtes (siehe Anlage 2 zu VO/2008/0056-20) zu entnehmen.

Die geplanten Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 11.399.948 €. Die Höhe der Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Krankenhausförderung nach KHG und BayKrG liegt bei 9.773.385 €. Die Stadt Bamberg und der Bezirk Oberfranken beteiligten sich entsprechend einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.11.1995 mit jeweils 613.550 € an den nichtförderfähigen Kosten. Die noch verbliebenen Kosten wurden aus Mitteln der pauschalen Förderung gemäß Art. 12 BayKrG durch die Sozialstiftung Bamberg, Betriebsbereich Nervenklinik, beglichen.

Im Zuge der Baumaßnahme wurde im Haushaltsplan 2006 zum Ansatz von 2,5 Mio. € eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 745.500 € eingestellt. Aufgrund des Kostenanschlags des Architekten vom 29.06.2006 ging das Hochbauamt davon aus, dass die noch zu erwartenden Restleistungen und Honorare um 220.500 € unter dem geplanten Kostenansatz liegen. Im Haushaltsjahr 2007 wurden somit von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 745.500 € nur noch 525.000 € veranschlagt. Damit wurden 220.500 € der geplanten Gesamtausgaben der Maßnahme eingespart.

Unter Berücksichtigung der eingesparten Mittel und der zu erwartenden restlichen Forderungen aus zusätzlichen Bauleistungen in Höhe von 370.000 € ergeben sich im Vergleich zu den veranschlagten Kosten tatsächliche Mehrkosten in Höhe von 149.500 €, was einem Prozentsatz von rund 1,3 % der Gesamtkosten entspricht.

Die Finanzierung der noch ausstehenden Forderungen in Höhe von 370.000 € durch die St.-Getreu-Stiftung ist aus nicht verbrauchten Zuschussmitteln der Landesregierung des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 353.349 € gesichert, die mit Rechnungsabschluss 2007 als Sonderrücklage auf einem Termingeldkonto zweckgebunden angelegt wurden. Die restlichen Mittel in Höhe von 16.651 € sind der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Eine endgültige Abrechnung der Baumaßnahme zwischen der St.-Getreu-Stiftung und der Sozialstiftung Bamberg erfolgt erst nach Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises, der derzeit bei der Regierung von Oberfranken vorliegt.

      

       b)  Außerdem beantragte das Hochbauamt der Stadt Bamberg zu Beginn des Haushaltsjahres die nicht verbrauchten Mittel des Jahres 2007 in Höhe von 18.034,68 € für die Ausführung der Kesselerneuerung mit Einbau eines Blockheizkraftwerkes im Zuge der Gesamtsanierung des Klinikums am Michelsberg, 4. BA/Teil 2 (HSt. 9335.9401) in das Jahr 2008 zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist und noch Restleistungen (Mängelbeseitigungen) und Schlussrechnungen der Architektenhonorare ausstehen. Da die Mittel auf Grund der überplanmäßigen Bereitstellung im Vorjahr aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht als Haushaltsausgaberest nach 2008 übertragen werden konnten, wurden sie analog zu dem Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 durch Rücklagenentnahme in 2008 erneut bereitgestellt.

 

 

2.    Goldene-Hochzeit-Stiftung

       Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 12.03.2008 die Generalsanierung der Wohnanlage „Hüttenfeldstraße 2 – 6“ und „Am Hochgericht 1 – 5“ (siehe Anlage 3 zu VO/2008/0056-20). Die mit der Stadtbau GmbH, der Stiftungsverwaltung und der Regierung von Oberfranken abgestimmte Planung des Hochbauamtes sieht eine grundlegende Sanierung der 3-ge-schossigen Wohnungsbauten mit künftig 38 Wohneinheiten vor, um langfristig die Vermietbarkeit der Wohnungen zu erhalten und damit nachhaltig die Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten.

Für die Finanzierung des 1. Bauabschnittes sind laut Beschluss in diesem Haushaltsjahr, abhängig vom Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren, 550.000 € der Stiftungsrücklage zu entnehmen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000 € (siehe Anlage 4 zu VO/2008/0056-20) einzustellen. Damit erhöht sich das Haushaltsvolumen des Vermögenshaushaltes der Stiftung in Einnahmen und Ausgaben jeweils um 550.000 €, was haushaltsrechtlich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für die Goldene-Hochzeit-Stiftung notwendig macht, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städt. Beteiligungen empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

 

1.     Über die im Laufe des Haushaltsjahres 2008 bis zur Erstellung der Nachtragshaushaltspläne bewilligten Nachkredite hinaus werden die in der Anlage 5 zu VO/2008/0056-20 aufgeführten Änderungen genehmigt, wobei über die Haushaltsmittel grundsätzlich erst nach Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken verfügt werden kann.

 

2.     Die gemeinsame Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß Anlage 6 zu VO/2008/0056-20 beschlossen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten  in Höhe von
für die Deckung im laufenden Halushaltsplan bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

X

3.

Kosten bei der St.-Getreu-Stiftung in Höhe von 388.030 € und bei der Goldenen-Hochzeit-Stiftung in Höhe von 550.000 €

für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Nachtragshaushaltsplan lt. Anlage 1

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

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