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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0217-50

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 02.03.2016 beantragt die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. und der Caritasverband der Stadt Bamberg, e.V. einen Sach- und Verwaltungszuschuss in Höhe von jeweils 20.000 € für das Kalenderjahr 2016.

 

Die beiden Wohlfahrtsverbände leisten seit vielen Jahren die Asylsozialarbeit für die im Stadtgebiet Bamberg lebenden Asylbewerber.

Die Arbeiterwohlfahrt betreut die Asylbewerber in den Unterkünften Geisfelder Straße, Baunacher Straße, Pödeldorfer Straße, Kaimsgasse und Zollnerstraße,

die Caritas die Asylbewerber in der Ludwigstraße, An der Breitenau und Schildstraße.

 

Seit der Inbetriebnahme der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung ARE II im September 2015 ist die Anzahl der außerhalb dieser Einrichtung im Stadtgebiet wohnenden Asylbewerber nicht mehr angestiegen. Dies wird auch in absehbarer Zeit nicht erfolgen, da die Asylbewerber, die in der ARE II untergebracht sind, der Stadt Bamberg auf die landesweite Verteilungsquote angerechnet werden.

 

Für die Asylsozialarbeit in der ARE II ist gemäß Ziffer 7 der „Gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg“ vom 14.08.2015 der Betreiber der Einrichtung verantwortlich. Daher kann dieser Teil der Asylsozialarbeit nicht Bestandteil des gemeinsamen Antrages sein.

 

In den vergangen Jahren hat die Stadt Bamberg die Asylsozialarbeit in Bamberg in folgender Höhe bezuschusst:

 

2013:              Zuschuss in Höhe von 11.300,00 €

2014:              Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €

2015:              Zuschuss in Höhe von 15.000,00 €

 

 

Am 08.03.2016 hat das Bayerische Sozialministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die neue Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländer (Asylsozialberatungsrichtlinie – AsylSozBR) unterzeichnet, die rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Die wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie sind:

 

  • Die Personalkosten werden in Höhe von 80 % bezuschusst und zwar in Abhängigkeit der jeweiligen Qualifikation der Asylsozialberatungskraft (Eingruppierung in den jeweiligen Tarifvertrag) und nicht mehr wie bisher mit 70% von pauschalierten Personalkosten.

 

  • Die Personalkosten für Koordinierungs- und Verwaltungskräfte werden bezuschusst.

 

  • Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als angemessenen Eigenanteil selbst tragen.

 

  • Eine Komplementärförderung aus kommunalen Mittel ist möglich. Soweit der  Drittmittelgeber mit dieser Zuwendung ausdrücklich die nicht nach dieser Richtlinie zuwendungsfähigen Ausgaben fördert, ist die Berücksichtigung von Drittmitteln bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Ausgaben abzüglich der staatlichen Förderung und eines angemessenen Eigenanteils unschädlich.
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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

  1. Die Asylsozialarbeit der AWO und Caritas ist mit jeweils 5.000 € aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds für das Jahr 2016 zu bezuschussen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 10.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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