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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0446-61

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Beratungsfolge

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-       Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-       Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

-       Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-       Feststellungsbeschluss

 

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 03.12.2013 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.12.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich sowohl auf das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, wie auch auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. G 8. Die Behandlung dieser Anregungen (siehe Anlage) erfolgt sowohl im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren als auch im Bebauungsplanverfahren Nr. G 8.

 

Sie führten nicht zur Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 03.12.2013. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann somit zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.

 

 

2.Behandlung der Anregungen

 

Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

2.1.Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1.Stadt Bamberg,

Bauordnungsamt/Denkmalpflegemit Schreiben vom 09.01.2014

 

2.1.2.Stadt Bamberg, Amt für Umwelt- /

Brand- und Katastrophenschutzmit Schreiben vom 07.02.2014

 

2.1.3.Stadt Bamberg, Sozial und Umwelt-

referat, Beirat für Menschen mit

Behinderungmit Schreiben vom 03.02.2014

 

2.1.4.Stadt Bamberg, Stadtjugendamtmit Schreiben vom 29.01.2014

 

2.1.5.Stadtwerke Bamberg, Energie-

u. Wasserversorgungs GmbH –

STEW, Margaretendamm 28,

96052 Bambergmit Schreiben vom 31.01.2014

 

2.1.6.Entsorgungs- und Baubetrieb

der Stadt Bamberg – Entwässerung

Herr Jessenmit Schreiben vom 21.01.2014

 

2.1.7.Entsorgungs- und Baubetrieb

der Stadt Bamberg – Entsorgung

Herr Probstmit Schreiben vom 10.02.2014

 

2.1.8.Freiwillige Feuerwehr Bamberg,

Stadtbrandrat Herr Moyano,

Margaretendamm 40, 96052

Bambergmit Schreiben vom 21.01.2014

 

2.1.9.Amt für Ernährung, Landwirtschaft

und Forsten Bamberg,

Schillerplatz 15, 96047 Bambergmit Schreiben vom 13.01.2014

 

2.1.10.Wasserwirtschaftsamt Kronach

Kulmbacher Straße 15, 96317

Kronachmit Schreiben vom 24.03.2014

 

2.1.11.IHK Industrie- und Handelskammer

für Oberfranken, Herr Jakob,

Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuthmit Schreiben vom 13.01.2014

 

3.1.12.Bayernwerk AG Netzcenter Bamberg,

Herr Prath, Hallstadter Straße 119,

96052 Bambergmit Schreiben vom 09.01.2014

 

3.1.13.E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum

Bamberg, Luitpoldstraße 51,

96052 Bambergmit Schreiben vom 03.02.2014

 

2.1.14.Bund Naturschutz in Bayern e.V.,

Kreisgruppe Bamberg, Herr Jung,

Kapuzinerstraße 12, 96047 Bambergmit Schreiben vom 07.02.2014

 

2.1.15.Bürgerverein Gaustadt, 1. Vorsitzende

Daniela Reinfelder, Schorkstraße 2,

96047 Bambergmit Schreiben vom 07.02.2014


2.1.15 aBürgerverein Gaustadt,

mündliche Ergänzung über Stadtplanungsamt

Bambergvom 04.04.2014

 

2.1.16.Nachbarschaftliches Wohnen in der

Ökosiedlung am Cherbonhof in

Bamberg e. V., Wilhelm Schubert,

Tarvisstraße 21, 96052 Bambergmit Schreiben vom 06.02.2014

 

 

2.2Öffentlichkeit

2.2.1.Bürger Amit Schreiben vom 22.01.2014

 

2.2.2.Bürger Bmit Schreiben vom 01.02.2014

 

2.2.3.Bürger Cmit Schreiben vom 31.01.2014

und Ergänzung vom 05.02.2014

 

2.2.4.Bürger Dmit Schreiben vom 04.02.2014

 

2.2.5.Dr. Heller & Kollegen Anwaltspartnerschaft,mit Schreiben vom 07.02.2014

RA Lemke (betr. Bürger E), Brückenstraße 1,

96047 Bamberg

 

Die Behandlung der eingegangen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (s. Anlage).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2013, sowie die Begründung vom 03.12.2013.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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