"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0471-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

-Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-Behandlung der Anträge/Schreiben der Stadtratsfraktionen (SPD, BuB e.V., Bamberger Allianz, BBB)

-Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Anlass der Planung

Anlass der Planung ist die strategische Entscheidung der ortsansässigen Firma Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg, im Stadtgebiet einen neuen Betriebsstandort für ein Autohaus zu errichten. Das Unternehmen beabsichtigt seinen Betriebssitz vom Kunigundendamm 80 nach Bamberg-Ost an den Berliner Ring südlich des Malerviertels zu verlagern. Hierfür hat der Vorhabenträger (Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg) mit Schreiben vom 28. April 2016 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Mit dem Antrag hat sich der Vorhabenträger zur Übernahme der Kosten für die notwendigen Planungen und erforderlichen Gutachten bereit erklärt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 336 N gemäß § 12 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der neuen Niederlassung des BMW-Autohauses Sperber in Bamberg geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Bamberg-Ost, westlich des Berliner Rings, südlich des Malerviertels sowie nördlich der bestehenden Gewerbeflächen an der Ohmstraße.

 

 

2.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Werksenat hat in seiner Sitzung vom 08.06.2016 dem Antrag des Vorhabenträgers Fa. Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg, auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben, das Bebauungsplankonzept vom 08.06.2016 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 336N sowie der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes am 01.07.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 336 N mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB und zur Flächennutzungsplanänderung nach § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom 08.06.2016 lagen nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 25.07.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Stadtgestaltungsbeirat befasste sich am 09.06.2016 in öffentlicher Sitzung mit dem Vorhaben. Dabei stellten Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz und Herr Seiler vom Architekturbüro Gick - Seiler dem Gremium die Vorhaben-Planung vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung darüber hinaus eine Informationsveranstaltung am 05.07.2016 in der Graf-Stauffenberg-Schule durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung wurde das Vorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt und der Verfahrensablauf erläutert.

 

 

3.Behandlung der Anregungen:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Anträge und Schreiben ein.

 

A.Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

  1. Stabstelle Soziales, Familie und Jugend (Referat 5) mit delegierten Jugendlichen des Jugendtreffs Ost, mit Schreiben vom 28.06.2016
  2. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim, mit Schreiben vom 04.07.2016
  3. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt - Sachbereich Verkehr, mit Schreiben vom 04.07.2016
  4. PLEdoc GmbH Leitungsauskunft, mit Schreiben vom 08.07.2016
  5. Autobahndirektion Nordbayern - Dienststelle Bayreuth, mit Schreiben vom 07.07.2016
  6. Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt Coburg, mit Schreiben vom 07.07.2016
  7. Amt 23 - Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 08.07.2016
  8. Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, mit Schreiben vom 07.07.2016
  9. 6AE FB Baurecht - Erschließung, mit Schreiben vom 11.07.2016
  10. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 12.07.2016
  11. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 12.07.2016
  12. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 12.07.2016
  13. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 18.07.2016
  14. Wirtschaftsförderung Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 20.07.2016
  15. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 19.07.2016
  16. Feuerwehr Bamberg - Stadtbrandrat, mit Schreiben vom 21.07.2016
  17. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 20.07.2016
  18. Stadt Hallstadt, mit Schreiben vom 21.07.2016
  19. Verkehrsclub Deutschland - Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 25.07.2016
  20. ADFC Bamberg, mit Schreiben vom 25.07.2016
  21. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 29.07.2016
  22. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 29.07.2016
  23. IHK für Oberfranken, mit Schreiben vom 02.08.2016
  24. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 04.08.2016
  25. Stadtgestaltungsbeirat Stadt Bamberg, mit Sitzungsprotokoll vom 09.06.2016

 

B.Öffentlichkeit

Es gingen insgesamt 15 Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 336 N  ein. Aus Datenschutzgründen werden die jeweiligen Personen nicht namentlich aufgeführt und im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen als „Schreiben“ (A,B,C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O) benannt.

 

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie des Stadtgestaltungsbeirates sind in Anlage 1 tabellarisch dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

 

4.Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Vorhabenplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N vom 08.06.2016

Aufgrund der eingegangen Anregungen und dem Planungsfortschritt haben sich folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben:

-          Verlagerung Jugendtreff

Der Jugendtreff wird auf die Flächen der Graf-Stauffenberg-Schule in den Bereich südlich des Basketballfeldes gegenüber der Berufsschule verlagert. Hierfür hat das Immobilienmanagement (Amt 23) einen Bauantrag beim Bauordnungsamt eingereicht. Eine lärmtechnische Untersuchung hat ergeben, dass dieser Standort weit genug entfernt von der Wohnbebauung an der Katzheimerstraße und der Kloster-Langheim-Straße liegt, sodass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Folgende Sportflächen/Freizeitflächen des Jugendtreffs werden dabei den Jugendlichen wieder zur Verfügung stehen: Streetsocceranlage, Beachvolleyballfeld, Bolzplatz, öffentliches Basketballfeld, Jugendtreffhütte 6-Eck mit Tischtennis und das Gebäude in Containerbauweise.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich die Verlagerung der Jugendeinrichtung zu unterstützen. Hierzu werden Vereinbarungen im Durchführungsvertrag getroffen.

Weiterhin wird zwischen dem Jugendhilfeträger Innovative Sozialarbeit gGmbH  und der Graf-Stauffenberg-Schule ein Kooperationsvertrag geschlossen. Diese Kooperation von Jugendarbeit und Schule zielt darauf ab, gemeinsame Angebote zu entwickeln, die die Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.  Er regelt ebenfalls die Nutzung des Jugendtreffs und der Außensportflächen der Graf-Stauffenberg-Schulen.

Zur Verlagerung des Jugendtreffs fand am 19.10.2016 ein Runder Tisch beim Oberbürgermeister statt, bei dem das Vorhaben vorgestellt und mit Vertretern der Anwohner der Kloster-Langheim-Straße und der Katzheimerstraße diskutiert wurde. Seitens der Anwohner wurde kein Einverständnis mit der Verlegung gezeigt. Im Ergebnis wurden seitens des Oberbürgermeisters folgende Modifikationen und Rahmenbedingungen der Verlagerung zugesagt:


-                      Der vorgesehene Standort für die Verlagerung des Jugendtreffs-Ost bleibt

-                      Der Eingang wird zum Jugendtreff hin verlegt und das Gelände bleibt im Rahmen der bisherigen beschilderten Regelung für jedermann zugänglich.

-                      Auf dem öffentlichen Basketballplatz außerhalb des Areals werden die Metallnetze durch Stoffnetze ersetzt

-                      Der Hausmeister (Graf-Stauffenberg-Schule) soll in den Abendstunden nach dem Rechten sehen und 21:00 Uhr den Außenzaun absperren.

-                      Die Bepflanzung des Areals an der Schnittstelle zur Kloster-Langheim-Straße soll verdichtet  werden.

-                      Eine Lärmschutzwand ist gemäß dem Lärmgutachten nicht erforderlich und wird daher auch nicht errichtet.

-                      Die Verlegung des Juggersports ist anzustreben.

 

-          Vorhaben- und Bebauungsplan
Planteil

-       Verschiebung der geplanten Baukörper insgesamt nach Süden (ca. 10 m)

-       dadurch Vergrößerung der Grünzone im Norden

-       Erweiterung des Geltungsbereichs im Südwesten durch Nutzung der Flächen des zu verlagernden Jugendtreffs

-       dadurch ermöglichte Änderung der Anordnung der Stellplätze

-       Veränderung des Zauns als Grundstücksgrenze,
damit Veränderung des Sondergebiets in Relation zum Geltungsbereich,
damit Veränderung der Eingriffs-/Ausgleichsermittlung

Textteil

-       Ergänzung, dass die Einhaltung der Immissionsschutzfestsetzungen im Zuge der Baugenehmigung nachgewiesen werden muss

 

-          Grünordnungsplan
Planteil

-       Anpassung Geltungsbereich wie B-Plan

-       Ergänzung Heckenpflanzung entlang Zaun

Textteil

-       Festsetzung der externen Ausgleichsfläche

-       Ergänzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen gemäß saP

-       Anpassung Pflanzenartenliste gemäß Vorlage Stadt

-       Ergänzende Hinweise zur Berücksichtigung Baumschutzverordnung und zur Meldepflicht evtl. aufgefundener Fledermausquartiere

 

 

5.Durchführungsvertrag

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 336 N ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich.

Wesentliche Bestandteile des Durchführungsvertrages sind:

-          Durchführungspflicht und Sicherheitsleistungen

-          Erschließungsmaßnahmen

-          Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Grünordnung

-          Beteiligung an den Kosten der Verlagerung des Jugendtreffs

Der Entwurf des Durchführungsvertrages ist noch in Abstimmung und muss bis zur Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom Vorhabenträger unterschrieben vorliegen.

 

 

6.Anträge und Schreiben von Stadtratsfraktionen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen auch Schreiben und Anträge von Stadträten und Stadtratsfraktionen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 336 N ein.

Im Einzelnen waren dies

-          Antrag der Ausschussgemeinschaft BuB vom 08.06.2016

-          Antrag der Bamberger Allianz vom 01.08.2016

-          Schreiben der SPD (einschließlich Unterschriftenliste mit 42 Unterschriften) vom 05.08.2016

-          Antrag des BBB e.V. vom 10.08.2016

 

Antrag der Ausschussgemeinschaft „Bambergs unabhängige Bürger“

Mit Schreiben vom 08.06.2016 stellt die BuB folgenden Antrag (s. Anlage 2):

 

Der Bebauungsplan Nr. 336 N ist wie folgt zu ändern

  1. Die westlichen Parkplätze sind nach Norden zu verlegen und eine größere Fläche dem Jugendzentrum zuzuordnen.
  2. Die Zaunanlage zum Jugendzentrum ist offen zu gestalten und Teile von Parkplätzen sind für besondere Jugendveranstaltungen zur Verfügung zu stellen.
  3. Das FlSt. 4785/18 ist für die öffentliche Nutzung des JuZ bereitzustellen und zu gestalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Antrag bezieht sich auf die beengte Situation des Jugendtreffs in der Planung vom 08.06.2016.

Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung, in deren Rahmen auch ein Workshop mit den Jugendlichen des Jugendtreffs stattfand, wurden die Planungen in der Weise weitergeführt, dass nun eine Verlagerung der Jugendeinrichtung auf das Gelände der Graf-Stauffenberg-Schule in den Bereich südlich des Basketballfeldes gegenüber der Berufsschule angestrebt wird. Die Verlagerung hat den Vorteil, dass dann eine kombinierte Nutzung von schulischen Einrichtungen und Anlagen des Jugendtreffs ermöglicht wird. Hierzu wird ein Kooperationsvertrag zwischen der Graf-Stauffenberg-Schule und dem Jugendhilfeträger „Innovative Sozialarbeit g GmbH“ geschlossen.

 

Antrag der Stadtratsfraktion „Bamberger Allianz“

Mit Schreiben vom 01.08.2016 stellt die Bamberger Allianz Stadtratsfraktion den Antrag, dass die Verwaltung schriftlich zu alternativen Standorten Stellung nimmt, die in einem Schreiben der Joseph-Stiftung vom 21.07.2016 namens der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Katzheimer- und Treustraße des Malerviertels vorgeschlagen wurden.

„Das beabsichtigte Baugebiet ist ungeeignet an dieser Stelle und wenn man vor Ort alles vor Augen hat, ist die Fläche zu eng und klein. Folgende  Flächen  wären wesentlich besser für ein bedeutendes Autohaus geeignet:

  1. Durch die US-Army frei gewordene Flächen Ecke Geisfelder Straße / Berliner Ring. Der Blick würde sogar vom Münchener Ring aus drauf fallen. Zufahrt über Geisfelder Straße, aber präsent an den beiden meistbefahrenen Straßen in Bamberg.
  2. Bamberg Süd, schräg gegenüber vom Möbel Koch, am Berliner Ring: Die Zufahrt wäre über die vorhandene Ampel von beiden Richtungen möglich.
  3. Berliner Ring / Zeppelinstraße: Ersatz der heutigen nicht so schön gestalteten Autohändler, zusammen mit den angrenzenden Brachflächen. Zufahrt über Zeppelinstraße, präsent am Berliner Ring“.

Es wird beantragt, dass die Verwaltung schriftlich zu diesen alternativen Standorten Stellung nimmt und die Stellungnahme im Bausenat vorträgt (siehe Anlage 3).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Fläche a:

Bei der Fläche Ecke Geisfelder Straße / Berliner Ring handelt es sich um eine Konversionsfläche, die noch im Bundesbesitz ist. Eine Flächenverfügbarkeit ist daher nicht gegeben. Der Vorhabenträger will sein Vorhaben jedoch zeitnah umsetzen, weshalb er auch das Mittel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt hat. Voraussetzung für dieses planerische Mittel ist jedoch, dass „der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist“ (§ 12 Abs. 1 BauGB). Diese Voraussetzung kann für die Flächen Ecke Geisfelder Straße / Berliner Ring vom Vorhabenträger nicht erfüllt werden.

 

Zu Fläche b:

Schon im Rahmen der Umsiedlungsüberlegungen wurden diverse, grundsätzlich in Frage kommende Standorte im Rahmen einer Alternativenprüfung untersucht und bewertet (s. Begründung zum Bebauungsplan, Pkt. 2.2, S. 12-16). Zur ausgewiesenen Gewerbefläche am Tännig wurde festgestellt, dass diese Fläche für das angestrebte Nutzungskonzept einen ungünstigen Grundstückszuschnitt besitzt und darüber hinaus die Lage zu abseits für das angestrebte Planungsziel einer zentralen Stadtlage anzusehen ist.

 

Zu Fläche c:

Bei den Flächen zwischen Zeppelinstraße und Berliner Ring handelt es sich um bestehende Gewerbebetriebe. Die Grundstücksflächen befinden sich in privater Hand und stehen nicht zur Verfügung, sodass dieser Standort vom Vorhabenträger nicht in Betracht gezogen werden kann.

 

Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion

Mit Schreiben vom 05.08.2016 wird seitens der SPD-Stadtratsfraktion eine Unterschriftenliste mit 42 Unterzeichnern übersandt, mit der gefordert wird, „den Grünstreifen nördlich des geplanten Autohauses Sperber durch eine Verkleinerung der Versiegelungsfläche und einer Umsetzung des Gebäudes nach Süden zu vergrößern“ (siehe Anlage 4).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im nun vorliegenden Planstand 09.11.2016 wurden die Gebäude des Autohauses ca. 10 m weiter nach Süden verschoben und die Stellplatzanlagen nördlich der Gebäude zum Malerviertel hin reduziert. Durch die Verlagerung des Jugendzentrums konnten im Gegenzug die Stellplätze in Richtung Westen zum Sportplatz der Berufsschule hin erweitert werden. Im Ergebnis sieht die Planung jetzt einen verbreiterten Grünzug im Süden des Malerviertels vor.

 

Antrag der Stadtratsfraktion „Bamberger Bürger-Block“

Mit Schreiben vom 10.08.2016 legt der Bamberger Bürger-Block Einspruch gegen den Bebauungsplan und die Verlagerung des Jugendtreffs ein und stellt den Antrag „andere Grundstücke (z.B. künftig Ecke Geisfelder Straße – Muna) die für eine gewerbliche Bebauung bestens geeignet wären“ in die Planung einzubeziehen (s. Anlage 5).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Wie schon bei der Stellungnahme zum Antrag der Bamberger Allianz Stadtratsfraktion ausgeführt, handelt es sich bei den Flächen Geisfelder Straße – Muna um eine Konversionsfläche, die noch in Bundesbesitz ist. Eine Flächenverfügbarkeit für eine zeitnahe Umsetzung des geplanten Vorhabens ist daher nicht gegeben. Im Rahmen der Umsiedlungsüberlegungen wurden bereits diverse andere Standorte untersucht und bewertet (s. Begründung zum Bebauungsplan, Pkt. 2.2, S. 12-16). Im Ergebnis kam man zu dem Schluss, dass die überprüften Flächen nicht geeignet sind bzw. nicht zur Verfügung stehen, um die Ansiedlungswünsche zeitnah umsetzen zu können.

 

7.Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen, die Planung vom 09.11.2016 zu billigen und den Auftrag, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, an die Verwaltung zu erteilen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates und des Vorhabenträgers zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Entwurf des Vorhabenplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N vom 09.11.2016 sowie den Entwurf der Begründung vom 09.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf des Vorhabenplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N vom 09.11.2016 sowie zum Entwurf der Begründung vom 09.11.2016 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

  1. Die Anträge und Schreiben der Ausschussgemeinschaft BuB vom 08.06.2016, der BA-Stadtratsfraktion vom 01.08.2016, der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.08.2016 und der BBB-Stadtratsfraktion vom 10.08.2016 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...