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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0496-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Gemäß dem Beschluss des Familien- und Integrationssenates vom 25.02.2016 wurde das überarbeitete Bewertungsschema für die Entscheidung über die Vergabe der freiwilligen Mittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege für 2016 in der Stadt Bamberg angewandt.

 

Die Wohlfahrtsverbände/Institutionen wurden mit Schreiben vom 01.02.2016 informiert, dass die jeweiligen Förderanträge bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres einschließlich Finanzplan und Tätigkeitsbericht mit statistischen Angaben beim Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen sind.

 

Wie aus der beigefügten Übersicht (Anlage) zu entnehmen ist, haben 7 Wohlfahrtsverbände/Institutionen ihren Antrag bis zum 31.03.2016 gestellt. Der Antrag der ARGE Bamberg Fachstelle für pflegende Angehörige ist erst am 17.10.2016 per Email beim Amt für soziale Angelegenheiten eingegangen und kann daher im Rahmen der Gleichbehandlung der anderen Antragssteller nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit Schreiben vom 01.02.2016 wurden alle betroffenen Wohlfahrtsverbände/Institutionen über den neuen Verfahrensablauf informiert (vgl. Anlage 2).

 

Die Anträge wurden im Mai 2016 zur fachlichen Bewertung in den Fachämter bzw. Fachstellen gegeben.

Anschließende wurde die finanztechnische Bewertung in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung Referat 5 Frau Kepic, der Stabsstelle Sozialplanung und -Controlling Frau Heusinger sowie mit dem Amt 50 vorgenommen.

 

Die fachliche Bewertung durch die Fachämter/Fachstellen ergab, dass die vorliegenden Anträge bei der Bewertung zwischen 6 8 Punkte erhielten und somit eine Bezuschussung des Angebotes aus fachlicher Sicht zu empfehlen ist (siehe Spalte 3 Fachliche Bewertung“ in der Übersicht).

 

Die anschließende finanztechnische Bewertung ergab, dass bei 3 Anträgen (Caritas -Menschen in Not, Caritas- Beratungsstelle Schwangerschaftsfragen und Diakonie Senioren- und Begegnungsstätte) der beantragte Zuschuss auch die empfohlene Zuschusshöhe ist (siehe Spalte 12 Empfohlener Zuschuss“ in der Übersicht), da alle Kriterien und Vorgaben erfüllt werden.

 

Bei 4 Anträgen muss auf Grund der finanztechnischen Bewertung der beantragte Zuschuss gekürzt werden (siehe 12. Spalte „Empfohlener Zuschuss“ in der Übersicht, rote Schrift).

Der Kürzungsgrund liegt im wesentlich darin, dass das Verhältnis der beantragten Zuschusshöhe bei der Stadt Bamberg nicht mit dem Verhältnis der Zuschusshöhe bei anderen Zuschussgebern übereinstimmt.

Weitere Einzelheiten können aus der Spalte 9 Begründung zum Zuschuss-Verhältnis Stadt/Lk“ in der Übersicht entnommen werden.

 

Da die Summe „Empfohlener Zuschuss“ niedriger ist, als die Summe der zur Verfügung stehende Haushaltsmitteln, kann auf Grundlage der fachlichen Bewertungspunkte ein optionaler erweiterter Zuschuss bei den 4 gekürzten Anträgen gewährt werden. Je fachlichen Bewertungspunkt werden 234,69 € zusätzlich gewährt.

 

Die Verwaltung schlägt dem Familien- und Integrationssenat vor, die in Spalte 16 Zuschuss 2016“ genannten Zuschüsse an die jeweiligen Wohlfahrtträger/Institution für das Jahr 2016 auszuzahlen.

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung zustimmend Kenntis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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