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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0593-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 339 an der Wildensorger Hauptstraße eine Feldscheune (Holzbau mit Pultdach, Dachneigung 10 Grad) errichten. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Unterbringung von Maschinen und land-bzw. forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.

 

Größe des Bauvorhabens:

 

-          Breite: 8,00 mLänge: 12,50 m Bruttogrundfläche: 100 

-          Breite: 9,00 mLänge: 15,50 müberdachte Fläche: 140 

-          Traufhöhe: 4,00 mFirsthöhe: 5,50 m

 

 

Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO bereits ausgeführt: ja nein

Antragseingang:02.11.2016

       vollständig:02.11.2016

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung - BauGB

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Nach Flächennutzungsplan - Gebietscharakter:

 

Teilplan Art der Nutzung:

Dargestellt sind Flächen für die Landwirtschaft. Vermerkt ist ferner ein geplantes Landschaftsschutzgebiet.

 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt sind land- und forstwirtschaftliche Flächen mit dem Nutzungsschwerpunkt Ackerbaufläche.

 

Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauG, es dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Privilegierung ist durch Bestätigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgewiesen.

Mehrere Alternativstandorte wurden hinsichtlich des Außenbereichsschutzes geprüft und planungsrechtlich bewertet, waren aber letztlich nicht verfügbar.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden, auch mit Blick auf die zweckmäßige und untergeordnete Größe des Vorhabens.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung - BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich

 

Kfz – Stellplätze:nicht erforderlich

 

Fahrradstellplätze:nicht erforderlich

 

Bußgeldverfahren wurde eingeleitet janein

 

Besonderheiten:

Das Bauvorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO verfahrensfrei. Das Einreichen eines Bauantrages ist somit nicht erforderlich. In Ermangelung eines Bauantragsvorgangs kann der Bausenat auch keinen Beschluss zu einer Baugenehmigung fassen. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wird der Vorgang im Angesicht der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates aber dem Bausenat hiermit zur Kenntnis gebracht.

 

 

Naturschutzrechtliche Beurteilung

 

Mit der Errichtung der Feldscheune besteht aus Naturschutzsicht Einverständnis, da das Vorhaben privilegiert ist und unter anderem den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dient (extensive Bewirtschaftung der neu angelegten Streuobstwiese auf Fl.Nr. 339).

Eine Zustimmung zu der Voranfrage wird unter folgenden Auflagen in Aussicht gestellt:

 

1.Die drei Wandseiten sind mit Sträuchern bzw. Rebstöcken auf ganzer Länge einzugrünen

2.Die Zufahrt und der Vorplatz (Torseite) sind als Schotterrasen zu gestalten. Die für die Zufahrt und den Vorplatz notwendigen Flächen sind planerisch darzustellen und zu beziffern.

3.Das Grundstück Fl.Nr. 339 ist dauerhaft als extensive Streuobstwiese zu bewirtschaften.

 

Diese Auflagen können als Kompensation gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (2013) angerechnet werden. Eine entsprechende Eingriffs-/Ausgleich-Bilanz ist vorzulegen.

 

Anmerkung:

Die Auflagen des Naturschutzes sind in Ermangelung eines Baubescheides hier in einem naturschutzrechtlichen Bescheid festzusetzen.

 

 

Besonderheiten:

Mit der Vorlage „Voranfrage: Errichtung einer Feldscheune, Bamberg, Würzburger Straße, Fl.Nr. 3836/2“ hat der Bausenat bereits in seiner Sitzung am 03.02.2016 von demselben Gebäude desselben Bauherrn auf Fl.Nr. 3836/2 Kenntnis genommen gehabt. Aus eigentumsrechtlichen Gründen hat sich das Vorhaben aber letztendlich nicht auf Fl.Nr. 3836/2 realisieren lassen, sodass es nunmehr auf Fl.Nr. 339, Gemarkung Wildensorg beabsichtigt ist.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-und Werksenat nimmt die Voranfrage zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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