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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0596-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt fand der Bamberger Frühling (von 2014 bis 2016) zunächst mit Zustimmung der US-Armee, dann durch ein Mietverhältnis mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), auf dem Gelände des ehemaligen „US-Motor-Pools“ an der Zollnerstraße statt.

 

Die mit hohem personellen und Sachaufwand verbundene Durchführung auf dem provisorischen Festgelände wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch die Schausteller fühlten sich auf dem Gelände wohl. Kurz zusammengefasst: es konnte dort ein sehr attraktives Volksfest stattfinden.

 

  1.                Nutzung des ehemaligen „Motor-Pool“:

 

Mit Schreiben vom 14.07.2016 fragte das Ordnungsamt bei der Leitung des Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrums (BPOLAFZ) Bamberg an, ob die Fläche für den Frühjahrsplärrer 2017 erneut genutzt werden könne. Mit Schreiben vom 04.08.2016 (Anlage 1) teilte die Leitung des BPOLAFZ mit, dass der ehemalige „Motor-Pool“ in Zukunft als zentraler Parkplatz des BPOLAFZ Bamberg für die Anwärterinnen und Anwärter, aber auch für das Stamm- und Lehrpersonal benötigt werde und daher bedauerlicher Weise nicht mehr für eine andere Nutzung zur Verfügung stehe.

 

  1.                Auswirkungen auf den Bamberger Frühling 2017:

 

Damit steht fest, dass der ehemalige „US-Motor-Pool“ weder 2017 noch auf absehbare Zeit für eine Nutzung durch den „Bamberger Frühling“ zur Verfügung steht.

 

Diese Situation wurde mit dem Bayerischen Landesverband für Marktkaufleute und Schausteller e. V. (BLV) besprochen und mögliche alternative Standorte erörtert. Diskutiert wurden dabei Flächen im Bereich „Am Tännig“, der „P+R-Platz Kronacher Straße“ sowie der „Stadionvorplatz“

 

  1.                Untersuchung und Bewertung möglicher Alternativstandorte:

 

Ausgehend von dem Wunsch, möglichst für die Durchführung des Bamberger Frühlings im Frühjahr 2017 kurzfristig eine Ersatzfläche anbieten zu können, aber auch vor dem Hintergrund des Wunsches nach einer dauerhaft tragfähigen Lösung für einen Veranstaltungsplatz wurden Gespräche mit dem BLV sowie mit den städtischen Fachdienststellen, der Feuerwehr sowie der Polizei geführt.

 

Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern des BLV am 07.09.2016 wurden als mögliche Ausweichplätze die P + R-Plätze Kronacher Straße und Würzburger Straße angesprochen. Beide Standorte wurden durch Vertreter des BLV vor Ort besichtigt. In der nachfolgenden Stellungnahme des BLV (Anlage 2) wurde der P + R-Platz Kronacher Straße durch den BLV positiv bewertet, weshalb dieser Platz von der Verwaltung intensiv geprüft wurde. Der Ausweichort „Würzburger Straße“ ist auch nach Auffassung der Verbandsvertreter nicht geeignet und wurde daher auch nicht weiter geprüft.

 

Einen Überblick über die Prüfkriterien und das Prüfungsergebnis bietet Anlage 3. Zu den Flächen im Einzelnen:

 

3.1Fläche „Am Tännig“:

 

Laut Stellungnahme des Baureferates (Anlage 4) wird diese Fläche, zumindest teilweise, für den künftigen Ausbau der Bahnstrecke benötigt. Daraufhin wurde die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zur Nutzung der Restflächen für einen Volksfestbetrieb und gelegentliche Zirkusgastspiele eingeholt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Deutsche Bahn AG gegen die Nutzung der verbleibenden Flächen als Volksfestgelände aus (vgl. Anlage 5).

 

Als zusätzliche Restriktion lässt sich auf der Fläche der zwingend erforderlich zweite Rettungsweg nicht realisieren.

 

Im Ergebnis ist daher die Fläche „Am Tännig“ weder für die kurzfristige, noch die dauerhafte Durchführung des Bamberger Frühlings geeignet.

 

 

3.2  Fläche „P+R Platz Kronacher Straße“:

 

a)        Lage:

Ein Lageplan liegt als Anlage bei (Anlage 6). Der Platz besteht aus zwei durch eine Straße getrennte Flächen. Die vordere Fläche, angrenzend an die Kronacher Straße, hat folgende Maße: 87 m lang und 54 m breit. Die zweite Fläche, angrenzend an das IGZ Bamberg, ist 125 m lang und 35 m breit. Somit beträgt die Brutto-Gesamtfläche ca. 9.073 m². Die Plätze verfügen über eine Einfahrtsbegrenzung sowie über Parkscheinautomaten. Die Stellplätze auf der P+R-Anlage sind in Schotterrasen ausgebildet. Auf der Seite zur Kronacher Straße ist der Platz zur Straße mit einer Hecke abgegrenzt.

 

Auf folgende Infrastruktur kann zurückgegriffen werden:

 

- Auf dem vorderen Platz befindet sich ein Trafohaus in dem sich aktuell 3x50 Ampere Anschlüsse befinden.

 

-  Der P+R-Platz verfügt über keinen Hauswasseranschluss, d.h. aktuell ist keine Wasserversorgung vorhanden.

 

-  Die Entwässerung des Parkplatzes ist ausschließlich auf die Einleitung von Niederschlagwasser ausgerichtet. Die Fahrgassen sind mit einer Asphaltschicht ausgebildet, welche mittels Oberflächengefälle und einer Muldensteinrinne in den öffentlichen Mischwasserkanal entwässert. Direkt neben der vorderen Fläche befindet sich ein kleiner Bach, der den benachbarten Flurbereinigungsweg von der vorderen P+R-Fläche abgrenzt.

 

b) Infrastrukturmaßnahmen:

Die P+R-Anlage in der Kronacher Straße ist mit knapp 9.000 m² für ein vielfältiges und attraktives Angebot an Beschickern schlicht zu klein. Gemessen an den bisherigen Angeboten wird insbesondere für Fahrgeschäfte eine Veranstaltungsfläche von ca. 20.000 m² benötigt.

 

- Verkehrsverbindung Stichstraße:

Diese Verkehrsverbindung muss stets befahrbar bleiben, da sich in angrenzender Nachbarschaft verschiedene Firmen mit eigenen Parkflächen befinden. Zu- und Abfahrt müssen jederzeit möglich sein. Firmeneigene Parkplätze sind ggf. unter Einsatz entsprechender Sicherungsmaßnahmen, stets frei von Besucherparken zu halten.

 

- Einfahrtsbegrenzung/Parkautomaten/Holzstelen:

An beiden Plätzen befindet sich eine Einfahrtbegrenzung. Die Stellplatzreihen sind durch Holzkonstruktionen abgetrennt. Ein einfacher Abbau der Holzkonstruktion ist nicht möglich. Ob ein beschädigungsfreier Abbau möglich ist, wird erst bei der tatsächlichen Demontage ersichtlich. Beschädigte Elemente könnten dabei nicht wieder eingebaut, sondern müssten durch neue ersetzt werden.

 

Nach vorsichtiger Prognose ist aufgrund deren festen Verankerung ohnehin keine vollständige Entfernung der Stelen möglich. Dadurch wird sich die verfügbare Fläche zusätzlich verringern. Die genaue Kostenabschätzung für die Demontage, die Einlagerung, ggf. Entsorgung und den Wiederaufbau dieser Holzkonstruktion, ist jedoch erst in Abhängigkeit von der Wiederverwendbarkeit im Zuge des Abbaus möglich. Der Aufwand hierfür ist relativ groß. Ein reibungsloser Ablauf des P+R-Verkehrs während des Auf- und Abbaus der Holzstelen kann nicht gewährleistet werden. Die Demontage der Parkscheinautomaten und der Einfahrtsbegrenzung an den Parkplatzeingängen würde Kosten in Höhe von 2.500 Euro (netto) verursachen, die von der Stadt Bamberg getragen werden müssten.

 

- Strom:

Die P+R Anlage Kronacher Straße verfügt über einen Stromanschluss (3x50 Ampere). Ausgehend von den Erfahrungswerten der letzten Jahre sind mindestens 800 Ampere für einen reibungslosen Ablauf des Bamberger Frühlings erforderlich. Um diese Abnahmemenge bereitstellen zu können, muss der Hausanschluss erweitert werden. Die Bereitstellung wäre über das vorhandene Trafogebäude (Kronacher Straße / Ecke Gründerzentrum) möglich. Die für die Abnahme der Leistung erforderliche Infrastruktur ist hingegen nicht vorhanden und müsste erneut ausgeliehen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanlage auf dem ehem. Motor-Pool-Gelände beliefen sich auf 15.172 Euro (netto). Nach Einschätzung der Stadtwerke ist mit einer vergleichbaren Kostenhöhe zu rechnen. Zudem ist zur Sicherstellung der Stromversorgung des hinteren Platzes ein Kabel mit einer Länge von 86 m zu verlegen. Die Stadtwerke Bamberg können auf Grund des Längsgefälles in den Mittelstreifen, welches der Entwässerung dient, keine Stromanlage einbauen. Zudem soll der P+R-Platz nach dortiger Aussage nicht dauerhaft als Veranstaltungsfläche dienen, sondern lediglich als Parkfläche genutzt werden.

 

- Wasser:

Die P+R Anlage verfügt selbst über keinen Hauswasseranschluss. Eine Wasserleitung liegt in der Stichstraße Kronacher Straße. Diese Leitung wird allerdings nur von der Feuerwehr Bamberg im Notfall genutzt. Die Herstellung einer entsprechenden Wasserversorgung ist mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Für 10 Hydrantenanschlüsse 1“ inklusive der Standrohre (jeweils 5 pro Parkplatz) ist mit Kosten in Höhe von ca. 29.000 Euro (netto) für Material und Montage zu rechnen. Nachdem das Ordnungsamt zumindest über acht Standrohre verfügt, können hier ca. 4.000 Euro eingespart werden. Für die erforderlichen Erdarbeiten zur Erstellung der Wasserzählerschächte (6 m³) und die Verlegung der Versorgungsanlagen auf dem privaten Grund würden Kosten in Höhe von 33.000 Euro (netto) anfallen. Die Erdarbeiten, das benötigte Material und die Arbeitszeit beruhen derzeit auf einer Schätzung durch die Stadtwerke Bamberg.

Die genauen Kosten können erst nach einer abgestimmten Planung und den zu berücksichtigenden Standorten der Wasserentnahmestellen erfolgen. Für die Herstellung der Wasserversorgung ist somit nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem Aufwand in Höhe von ca. 58.000 Euro netto zu rechnen.

 

- Entwässerung:

Die Entwässerung des Parkplatzes ist ausschließlich auf die Einleitung von Niederschlagwasser ausgerichtet, nicht jedoch für häusliche oder gewerbliche Abwässer, wie sie beim Betrieb des Volksfestes zwangsläufig anfallen. Die Fahrgassen sind mit einer Asphaltschicht ausgebildet, welche mittels Oberflächengefälle und einer Muldensteinrinne in den öffentlichen Mischwasserkanal entwässert. Die Stellplätze sind in einer Schottertragschichtbauweise ausgebildet, welche mit einem Längsgefälle in den Mittelstreifen oder die begrünten Randgebiete kippen. Bei einem Überbau der Entwässerungsflächen /-gräben ist mit einem Rückstau auf die angrenzenden Gärtnerflächen zu rechnen. Somit müssen die Flächen/-gräben frei bleiben und dürfen nicht überbaut werden. Eine Entwässerung für die Einleitung von Schmutzwasser ist bei beiden Parkplätzen nicht vorhanden.

 

Ein entsprechendes Kanalsystem liegt nur in der Kronacher Straße bzw. der Stichstraße, kann jedoch aufgrund der Tatsache, dass die Verkehrsverbindungen befahrbar bleiben müssen nicht ohne weiteres genutzt werden. Die Stadtwerke selbst müssen hinsichtlich der Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück und der Einleitungsmenge Auflagen erfüllen. Soweit erforderlich wären hier weitere Prüfungen zu den Anschlussmöglichkeiten durch den Entsorgungs- und Baubetrieb erforderlich.

 

 - Abstellfläche Schausteller:

Die Stellplätze auf der P+R-Anlage sind in Schotterrasen ausgebildet und zur Nutzung durch PKWs vorgesehen. Die Nutzung der Flächen zum Abstellen der Schausteller-LKW´s ist nicht möglich, da die Bodenkonstruktion für derartige Lasten nicht ausgerichtet ist. Eine Abstellmöglichkeit für die Schaustellerfahrzeuge existiert im näheren Umfeld nicht. Auch für die Wohnwägen und Fahrzeuge der Schausteller gibt es in der Nähe keine Fläche.

 

-  Parkfläche Besucher:

Parkplätze für die Besucher des Bamberger Frühlings in unmittelbarer Nähe gibt es ebenfalls nicht, wenn beide P+R-Plätze genutzt werden. Der Platz verfügt über eine ÖPNV-Anbindung. Die Taktung beträgt 15 Minuten. Den Besuchern kann die Linie leider nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Taktung endet Montag bis Freitag jeweils mit der letzten Abfahrt am ZOB um 20:20 Uhr. Am Samstag fährt die Linie das letzte Mal um 17:55 Uhr ab, am Sonntag fährt der Bus gar nicht. Eine Verlängerung wäre nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg möglich, was jedoch wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch wenn der Platz über eine Anbindung des ÖPNV verfügt, ist jedoch nicht auszuschließen, dass zum einen Parkflächen der im Umfeld ansässigen Firmen widerrechtlich genutzt werden oder schlichtweg im öffentlichen Raum falsch geparkt wird.

 

Eine Lösung wäre – wie es der BLV in seinem Schreiben vom 23.09.2016 vorschlägt- nur eine der beiden P+R Flächen zu nutzen. Dies schränkt aber die Veranstaltungsgröße nochmals massiv ein und führt zu einem nicht unerheblichen Attraktivitätsverlust. Der Bamberger Frühling würde in seiner Dimension einer Stadtteilkirchweih gleich kommen. Zudem müsste bei einer geteilten Nutzung des hinteren Platzes als Parkfläche für die Besucher und zeitgleich als Abstellplatz für die Wohnwägen der Beschicker sichergestellt werden, dass keine Unbefugten in den Bereich der Wohnwägen und PKWs der Beschicker kämen. Dieser Bereich müsste folglich abgesperrt oder mittels Sicherheitsdienst abgesichert werden. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen.

 

-                           Immissionsschutz:

Bei Betrieb des Bamberger Frühlings steht eine Lärmbelästigung der Firmen zu besorgen. Mit Beginn einer konkreten Planung wäre für dieses Veranstaltungsgelände eine schalltechnische Betrachtung vorzumerken (vgl. Stellungnahme des Umweltamtes vom 11.10.2016, Anlage 7).             

 

-  Auswirkungen Stadtwerke:

Die komplette P+R Anlage wird derzeit von ca. 65 Kurzparkplätzen und ca. 150 Dauerparkplätzen genutzt. Insgesamt verfügt der Platz über 392 Parkplätze. Bei den Dauerparkplätzen wird zwischen Monats- und Jahresabos unterschieden, wobei die Mehrzahl Jahresabo-Besitzer sind. Ein Wegfall der Stellplatzmöglichkeiten hätte für die STVP einen deutlichen Einnahmeverlust in der Sparte Parken sowie im Bereich ÖPNV, mit Blick auf die P+R-Linie, zur Folge.

 

In unmittelbarer Nähe gibt es zudem keine Ausweichstellplätze für diese Kunden, daher wäre mit einer Verlagerung des P+R-Verkehrs in den Innenstadtbereich zu rechen. Dies würde zwangsläufig den verkehrspolitischen Willen zur Vermeidung des innerstädtischen Individualverkehrs konterkarieren.

 

Die P+R Anlage Kronacher Straße wurde nach Mitteilung der Stadtwerke von der Regierung von Oberfranken gem. BayGVFG und FAG gefördert. Bei einer Zweckentfremdung der Anlage ist mit Rückforderungen bei den gewährten Fördermitteln zu rechnen.

 

-  Zweiter Rettungsweg:

Der Hauptzufahrtsweg zur P+R-Anlage ist der 1. Rettungsweg, da das Gelände lediglich durch die vorhandene Zufahrt aus der Stichstraße erreichbar ist. Für alle Veranstaltungsgelände ist es aber notwendig, einen zweiten Rettungsweg insbesondere für die Zufahrt von Feuerwehrfahrzeugen vorzuhalten. Ein zweiter Rettungsweg soll generell in entgegengesetzter Richtung verlaufen wie der erste Rettungsweg, auch um eine Kollision des Fluchtwegs der Betroffenen mit der Zufahrt von Hilfskräften zu vermeiden. Die Zufahrt muss der Größe und dem Gewicht der Einsatzfahrzeuge insbesondere der Feuerwehr Rechnung tragen.

 

Die Benutzung des angrenzenden Flurbereinigungsweges ist nicht als Rettungsweg möglich, da dieser nur eine Breite von 3 m (Mindestbreite für Feuerwehrfahrzeuge: 3,5 m) hat und zudem ein kleiner Bach direkt zwischen Flurbereinigungsweg und P+R-Fläche Kronacher Straße liegt. Dieser Bach darf jedoch nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg nicht überbaut werden, da sonst die Gefahr besteht, dass das aufgestaute Wasser in die Gärtnerflächen gedrückt wird. Auch eine Erweiterung des Flurbereinigungsweges ist nicht möglich, da direkt daneben Gärtnerfläche angrenzt.

 

Für den vorderen Teil des Geländes könnte nach Rücksprache mit der Feuerwehr Bamberg der Treppenabgang von der Kronacher Straße zum P+R Platz als möglicher 2. Rettungsweg genutzt werden, auch wenn keine Befahrung möglich ist. Für den hinteren Teil des Geländes ist kein zweiter Rettungsweg gegeben. Der Zufahrt ist hier nur über die Stichstraße von der Kronacher Straße kommend möglich. Ein Abstellen von Wohnwägen im hinteren Bereich ohne ausreichende Rettungswege ist somit mehr als fragwürdig.

 

Aus Sicht der Sicherheitsbehörde stellt sich die Rettungswegesituation als ungenügend dar.

 

Die vorhandenen Hydranten zur Brandbekämpfung in der Kronacher Straße sind ausreichend.

 

-  Planentwurf BLV:

Ausgehend vom Vorschlag des BLV zur Belegung des vorderen Platzes (vgl. Anlage 2) ist anzumerken, dass die angenommene Frontmeterzahl von ca. 400 Meter nicht mit den Flächenmaßen des Ordnungsamtes übereinstimmt und zudem deutliche Überbauungen festzustellen sind: Angrenzend an die Kronacher Straße befindet sich eine Hecke, welche nicht überbaut werden kann. Ebenso befinden sich die zwei rund eingezeichneten Fahrgeschäfte sowie das rechteckige Fahrgeschäft, die in Richtung Flurbereinigungsweg gestellt wurden, deutlich außerhalb der Fläche. Diese überbauen den angrenzenden Bach, der nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg nicht überbaut werden darf, da sonst ein Wasserrückstau in den angrenzenden Gärtnerflächen möglich ist. Zudem überbauen zwei größere, eingezeichnete Fahrgeschäfte die Entwässerung des Parkplatzes, was zu einem Rückstau auf den angrenzenden Gärtnerflächen führen kann.

 

Die Umsetzung und Einplanung eines Bierdorfes ist möglich, nimmt jedoch wieder Standfläche für Fahrgeschäfte und Buden in Anspruch.

 

Auch wenn es sich bei der vorgelegten Planung nur um einen Entwurf handelt, scheint zumindest die angenommene Größendimension des Bamberger Frühlings fraglich.

In unmittelbarer Nähe zum Festgelände stehen keine angrenzenden Flächen der Stadt Bamberg zum Abschuss des Höhenfeuerwerks zur Verfügung. In Frage kommende Flächen stehen allesamt im Privateigentum. Bevor in die Prüfung für die Durchführung eines Feuerwerks eingestiegen wird, sollte zunächst eine Entscheidung hinsichtlich des Festplatzes getroffen werden.

 

-  Mietzahlungen:

Die bisherigen Mietzahlungen an die BImA in Höhe von zuletzt 15.700 Euro würden entfallen. Auch wenn die Höhe derzeit von den Stadtwerken nicht beziffert werden kann, ist bei einer Überlassung der Fläche für den Bamberger Frühling mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen zu rechnen.

 

a)   Bewertung:

Auf Grund der geringen Größe des Platzes wird die Attraktivität und Vielfalt des Bamberger Frühlings sehr leiden, da nur wenigen Beschickern ein Platz zugesprochen werden könnte. Der zu betreibende Aufwand – insbesondere in finanzieller Hinsicht – ist immens und das vor dem Hintergrund, dass das Bamberger Volksfest dann lediglich der Größe einer Stadtteilkirchweih entspricht. Die Rettungswegsituation ist als sicherheitsrechtlich ungenügend einzustufen.

 

Der Platz wird daher aus Sicht der Verwaltung sowohl für die kurzfristige Nutzung im Frühjahr 2017, als auch für eine dauerhafte Veranstaltungsnutzung als nicht geeignet bewertet.

 

3.3Fläche „Stadionvorplatz“:

 

a)   Lage:

-       Die Fläche Stadionvorplatz/Parkfläche besteht aus zwei Flächen, die mit einem Zaun voneinander getrennt sind. Die obere trapezförmige Fläche grenzt an die Pödeldorfer Straße und ist 85 m lang sowie 16 m bzw. 24 m breit. Die untere Fläche grenzt an die Spielwiese des Stadionplatzes und ist 83 m lang und 26 m breit. Somit beträgt die Gesamtfläche in etwa 3.858 m². Ein Übersichtsplan liegt als Anlage 8 bei.

 

-       Im direkten Umfeld befinden sich das Fuchsparkstadion sowie der Stadionsportplatz, die Gaststätte nebst Hotel „Volkspark“, das Stadionbad, das Bambados sowie die AEO.

 

-       Auf dem Parkplatz sind zwei Stromanschlüsse mit Zuleitungen 3x185/195, die maximal mit 355 Ampere abgesichert sind, vorhanden.

 

-       Ein Wasseranschluss mittels eines Unterflurhydranten ist auf Höhe der öffentlichen Toilettenanlage vorhanden.

 

-       Die städtische Entwässerung besteht hier aus Mischwasserkanälen, so dass eine Ableitung von Regen- und auch Schmutzwasser möglich ist.

 

-       Die Löschwasserversorgung ist nach Auskunft der Feuerwehr Bamberg durch Entnahmestellen in der Pödeldorfer Straße gesichert.

 

b)   Infrastruktur:

 

-       Abstellfläche Schausteller:

Es gibt keine Stellflächen für die LKW und Wohnwägen der Beschicker. Die Stadtwerke teilten mit, dass zwar grundsätzlich am Hallenbad 400 gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stünden, davon auch 14 für Wohnmobile im Bereich der Schotterrasenfläche. Diese 14 Stellplätze dienten jedoch als Überlauf für den Reisemobilstellplatz Heinrichsdamm, welcher im Mai der vergangene Jahre täglich voll ausgelastet war, so dass immer mehr Wohnmobile auf den Parkplatz am Bambados ausgewichen waren. Zudem falle der Bamberger Frühling vom Zeitraum in den Auftakt der Freibadesaison. Bei warmen Temperaturen sei mit einer erhöhten Nachfrage im Stadionbad und damit einem hohen Bedarf an PKW-Stellplätzen zu rechnen, weshalb die Bereitstellung weiterer Stellplätze für die Wohnmobile der Schausteller unter Berücksichtigung des Bäderbetriebes nicht möglich sei. Man biete 20 PKW-Stellplätze für den Zeitraum 12.05.-25.05.2017 zu einem Preis von 30 Euro netto je PKW an.

 

-       Parkfläche Besucher:

Für die Besucher des Volksfestes besteht unter den o.g. Umständen keinerlei Parkraum, so dass mit massenhaft widerrechtlichem Parken gerechnet werden muss.

 

-       Strom:

Die maximal verfügbare Gesamtstrommenge beträgt ca. 700 Ampere und liegt etwas unter der Abnahmemenge, die die Erfahrungen der vergangenen Jahre für den Motorpool gezeigt haben.

 

Nach Auskunft der Stadtwerke sollen die beiden vorhandenen, aber veralteten Baumeisterschränke mangels Zulässigkeit nicht mehr verwendet werden, sondern durch neue ersetzt werden. Die Kosten hierfür konnten nach aktuellem Stand noch nicht beziffert werden, da die Anzahl an Wandlermessungen und an Direktmessungen je Festplatzverteiler nicht bekannt sind.

 

Zumindest für eine dauerhafte Nutzung müsste die Stromanlage ertüchtigt werden. Hierfür entstünden voraussichtlich Projektkosten in Höhe von ca. 515.000 Euro. Die Umspannstelle am Stadion wäre zu verstärken, der Einbau von zwei Umspannern mit größerer Leistung erforderlich und der Einbau einer Niederspannungshauptverteilung vorzunehmen. Dies verursacht Kosten von ca. 100.000 Euro. Die Kosten für eine 1kV-Verkabelung betragen ca. 415.000 Euro. Eine 20 kV Einschleifung ist vorhanden.

 

Ohne eine Ertüchtigung schlägt sich die maximal vorhandene Stromleistung auch in der Auswahl der Beschicker nieder (Prinzip: mehr Losbuden, weniger Fahrgeschäfte).

 

-       Wasser:

Es ist ein Wasserhydrant vorhanden, an dem auch die Möglichkeit besteht, Standrohre anzuschließen. Eine Verlegung von unterirdischen Leitungen bzw. die Erstellung weiterer Hydranten werden von den Stadtwerken als zu teuer und nicht zielführend angesehen, da der Stadionvorplatz nicht als Festgelände ausgelegt ist. Für den zweiwöchigen Festbetrieb müsste die Wasserversorgung oberirdisch mit lebensmitteltauglichen Schläuchen installiert werden. Die Wassermenge des vorhandenen Hydranten schlägt sich ggf. auf die Auswahl der Beschicker nieder.

 

-       Sonstige Auswirkungen:

In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Hotel- und Gastronomiebetrieb, für den das Volksfest an dieser Stelle beträchtliche Umsatzeinbußen bedeutet. Auf die beiliegende Stellungnahme der Wirtschaftsrderung (Anlage 9) sei verwiesen.

 

Der Platz hat in der Vergangenheit immer wieder als Ausweichort für Veranstaltungen gedient, zuletzt für das „Protestcamp“ im August. Die Belastung für die Anwohner und den Hotelbetrieb direkt am Parkplatz ist daher bisher schon erheblich und sollte nicht weiter verstärkt werden. Auf die Stellungnahme des Umweltamtes vom 11.10.2016 (Anlage 7) wird hingewiesen. Sollte der Platz ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wäre ein schalltechnisches Gutachten zu beantragen, das Aufschluss über den überhaupt noch vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Nutzungsspielraum gibt.

Auf dem Sportplatz des Stadionplatzes, sowie im Fuchs Park Stadion finden regelmäßig Schulsportunterricht und Training von Sportvereine statt. Ein reibungsloser Ablauf wäre zu gewährleisten. Nach aktuellem Stand findet montags, mittwochs, donnerstags und freitags Trainingsbetrieb statt.

 

Im Fuchs Park Stadion trainiert regelmäßig eine Leichtathletik Mannschaft, die in ihrem Nutzungsvertrag Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommen hat. Ein Ausfall würde nach Angaben des Fachamtes, 80,60 Euro pro Tag kosten. Für die komplette Zeit des Bamberger Frühlings somit 1.209 Euro (ca. 15 Tage incl. Auf- und Abbau).

 

Bei parallel stattfindenden sog. Risiko-Spielen des FCE oder der DJK Don Bosco Bamberg käme es zu Kollisionen mit dem Sicherheitskonzept. Zudem würden die VIP-Parkplätze wegfallen. Des Weiteren müssen die Rettungsflächen komplett freigehalten werden. Sollte dort zeitgleich ein Volksfest stattfinden, kann dies nicht ohne Vorkehrungen vorgenommen werden bzw. es stellt sich die Frage, ob es dann überhaupt möglich ist, den Rettungsweg zu gewährleisten. Derzeit sind zwei Fußballspiele am 13. Mai 2017 geplant. Das erste findet mittags (Spiel der FC Eintracht A-Junioren) statt, das zweite Spiel wird um 16:00 Uhr durch den 1. FC Eintracht gegen den FC Fuchsstadt ausgetragen. Beide Veranstaltungen sind nicht als Risikospiel einzustufen, tangieren aber die Örtlichkeit. Am 26. Mai 2017 finden ganztägig die Bundesjugendspiele statt. Risikospiele können auch mittelfristig noch angesetzt werden.

-       Sicherheitsrecht:

Gegen einen Festplatz am Stadion gibt es grundsätzliche Sicherheitsbedenken der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt. Auf die beiliegende Stellungnahme (Anlage 10) darf verwiesen werden. Die Sicherheitsbehörde der Stadt Bamberg schließt sich der Stellungnahme vollumfänglich an. Auch die Feuerwehr Bamberg lehnt bezüglich der aufgeworfenen Sicherheitsmängel den Stadionplatz als Festplatzgelände ab. Insbesondere weist Herr SBI Pfänder darauf hin, dass die Zufahrt zum Stadion ebenso frei gehalten werden muss wie auch auf der gegenüberliegenden Seite die Feuerwehrzufahrt zur Chlorstation des Stadionbades.

Sodann ist auch die Anleiterstelle für den Hotelbetrieb Volkspark stets freizuhalten.

Dies gilt sowohl für die Dauer des Festbetriebs, als auch für die Zeit des Auf- und Abbaus. Eine Entscheidung für den Festplatz an der Pödeldorfer Straße mit dem zu erwartenden zusätzlichen Einsatzaufkommen wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur der Polizei, sondern allen BOS-Kräften, in der aktuellen Situation kaum vermittelbar. In einer Besprechung am 20.10.2016 bat Herr POR Linsner nochmals eindringlich darum, dass der Stadionvorplatz nicht bespielt werden solle.

 

 

 

 

c)   Bewertung:

 

Die verfügbare Fläche am Stadion beträgt nur rund 3.850 m2 und ist bei Weitem zu klein, um ein attraktives Volksfest auszurichten. Auch hier besteht der Charakter einer Stadtteilkirchweih Teile des geplanten Festplatzgeländes sind zudem von der Oberflächenbeschaffenheit nicht ausreichend befestigt, teilweise abschüssig und von dem vorhandenen Baumbestand nicht vollständig als Zweckfläche belegbar.

 

Park- und Abstellplätze stehen nicht zur Verfügung. Belange des Sports sind tangiert, die Anwohner und der Gastronom stark belastet. Wesentlich ist aus Sicht der Verwaltung zudem, dass im konkreten Fall sehr erhebliche Sicherheitsbedenken durch die PI Bamberg-Stadt vorgetragen wurden.

 

Im Ergebnis kann daher weder ein temporäres noch ein dauerhaftes Veranstaltungsgelände „Volksparkstadion“ empfohlen werden.

 

3.4Jahnwiese

Da auch die Jahnwiese immer wieder als Ausweichfläche für Veranstaltungen jedweder Art ins Gespräch gebracht wird, hat die Verwaltung auch für sie eine Eignungsprüfung durchgeführt.

 

a)        Lage:

Die Jahnwiese liegt reizvoll auf einer Halbinsel zwischen zwei Wasserarmen und grenzt unmittelbar an das FFH-Schutzgebiet Bamberger Hain an. Sie besteht aus Rasenflächen, mit bereits vorhandener Infrastruktur (z.B. Bolzplatz, Liegewiese, Beach-Volleyballplatz, Spielplatz und Skateranlage) sowie Gehölzen und Bäumen. Die ca. 9.000 m2 verbleibende Fläche, an sich schon recht wenig Platz für ein Volksfest, können daher nur eingeschränkt belegt werden. Die Jahnwiese ist ein äußerst beliebter Aufenthaltsort für viele Bamberger und steht in begrenztem Rahmen auch bisher schon für kleine bis mittlere Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Jahnwiese ist, wie der Name schon sagt, nicht befestigt. Dies macht ihren Charme aus und ist kein Problem, soweit adäquate Veranstaltungen dort stattfinden. Wie der Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes (Anlage 11) jedoch zu entnehmen ist, wäre sie der Belastung durch das Gewicht der Buden und Fahrgeschäfte nicht gewachsen und müsste befestigt werden.

 

 

b)Infrastruktur

-      Abstellfläche Schaustellerfahrzeuge:

Es gibt keine geeigneten Flächen, um die Wohnwägen und Zugfahrzeuge der Schausteller unterzubringen. Die öffentlichen Parkplätze beim Vereinsheim des TSG sind dazu nicht ausreichend und sollen zudem für Besucher des Volksfestes und des Hains zu Verfügung stehen.

-            Parkflächen Besucher:

Zur Verfügung stehen max. 90 Parkplätze. Diese sollen aber den Bedarf für die Besucher des Hain und der Sportstätten des TSG abdecken. Kommen hier noch die Besucher des Volksfestes dazu, sind die Stellplätze bei weitem nicht ausreichend. Weitere Park-Möglichkeiten z.B. an der Galgenfuhr, gibt es nicht.

Über den Gehweg entlang des Kanals ist die Jahnwiese zwar mit dem P+R-Platz Heinrichsdamm verbunden und damit mittelbar an den ÖPNV angebunden, jedoch ist dieser Weg nach Einbruch der Dunkelheit nicht beleuchtet. Das daraus sich ergebende Sicherheitsrisiko hat bereits in der Vergangenheit Veranstalter vor Probleme gestellt.

-            Strom:

Vorhanden sind Anschlüsse mit einer Leistung von 100 Ampere. Dies ist bei weitem nicht ausreichend für den Bedarf attraktiver Fahrgeschäfte. Hier müsste investiert werden, um die Leistung entsprechend auszuweiten.

-            Wasser:

Vorhanden ist ein Hydrant. Die alleinige Versorgung eines Volksfestes, das einschließlich Auf- und Abbau über etwa vier Wochen mit Trinkwasser versorgt werden muss, ist nicht ausreichend sichergestellt. Auch hier bestünde Investitionsbedarf, mindestens für die Verlegung lebensmittelsicherer, oberirdischer Schläuche.

-            Abwasser:

Auch die Abwasserversorgung ist für eine Veranstaltung dieser Art und Dauer ungeeignet und müsste entsprechend ertüchtigt werden.

-            Sonstige Auswirkungen:

Bisher finden auf der Jahnwiese ca. 10 kleinere bis mittlere Veranstaltungen statt. Diese sind eng mit den Sicherheits- und Umweltbehörden abgestimmt. Dennoch gibt es bereits jetzt Beschwerden von den Bewohnern Bugs und aus dem Wohnbereich jenseits des linken Regnitzarms. Insofern ist eine 17-tägige Veranstaltung mit Musik, Soundeffekten und den berühmten, von einem zünftigen Volksfest nicht wegzudenkenden Durchsagen der Fahrgeschäft-Betreiber den Anwohnern nicht vermittelbar.

Auch naturschutzfachlich ist es notwendig, dass nicht zu viele Veranstaltungen mit Lärm und Lichteffekten im Umfeld des Schutzgebiets Hain stattfinden, da die dort lebenden, sensiblen Arten (z.B. Fledermäuse) von dem Festbetrieb nicht unbeeinträchtigt blieben. Das Umweltamt nimmt dazu Stellung wie folgt:

„Die Jahnwiese wird vom Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde und Naturschutzbeirat) für Veranstaltungen kleiner und mittlerer Dimensionen mit geringen und ggf. zeitlich stark beschränkten Lärm- und Lichtemissionen für geeignet gehalten, nicht aber für Großveranstaltungen mit dauerhaften, mehr als einwöchigen Emissionen dieser Art. Für FFH-Gebiete (Natura 2000) wie den Hain besteht anders als bei sonstigen Schutzgebieten ein Umgebungsschutz.  Bei Einwirkungen von außen, die die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können (die Möglichkeit reicht aus), ist eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 

In der Vergangenheit gelang es mit politischer Unterstützung und Beschlussfassung des Naturschutzbeirates, alle für den Hain konzipierten Veranstaltungen, die eine elektronische Verstärkung erforderlich machen, auf die Jahnwiese zu verlagern. Diese spielt also als Ausweichplatz eine große Rolle. Diese Funktion sollte auch weiterhin gewährleistet sein, um Veranstaltungen, die im Hain aus Naturschutz- und Naherholungsgründen nicht möglich sind, durchführen zu können.

 

Der Naturschutz schließt sich daher der Einschätzung des Gartenamtes, dass die Jahnwiese als Plärrerplatz nicht geeignet ist, uneingeschränkt an.“

 

-            Sicherheitsrecht:

Wegen der Halbinsellage können auch keine großen Veranstaltungen abgehalten werden, da die die Flucht- und Rettungswege hierfür nicht ausreichend dimensioniert wären.

 

c)Bewertung:

Die nutzbare Fläche der Jahnwiese ist nicht ausreichend für ein Volksfest, wie es der Plärrer in der Vergangenheit war. Für eine Veranstaltung von 17 Tagen mit einem hoffentlich hohen Besucheraufkommen sind jedoch gleichzeitig die vorhandenen Flucht- und Rettungswege nicht ausreichend dimensioniert, so dass für die gesamte Veranstaltungsdauer Wasserrettungsmaßnahmen vorgehalten werden müssten. In die Infrastruktur müssten erhebliche Investitionen getätigt werden, um sie zweckmäßig auszurichten. Schließlich ist eine Befestigung der Jahnweise ein Ausschlusskriterium. Ihr Charme und ihr Charakter als Naherholungsgebiet wären damit ein für alle Mal verloren; Veranstaltungen, die gut ins Grüne passen, wären dann nicht mehr möglich.

 

3.5Maximiliansplatz:

Geprüft wurde auch, dem BLV anzubieten, die Fläche auf dem Maxplatz, die nicht von der Frühjahrsmesse belegt wird, für ein kleines Volksfest zu nutzen. Dies wäre zwar nur eine räumlich sehr überschaubare Lösung, jedoch könnte so zum einen ein vollständiger „Totalausfall“ für 2017 mangels geeigneter größerer Flächen vermieden und zumindest den heimischen Schaustellerbetrieben eine Perspektive eröffnet werden. Diese kleine Lösung trüge auch der Aussage des BLV Rechnung, eine – auch einmalige – Absage sei „der Tod des Plärrers“.

 

Die Verwaltung hegt hier von Hause aus schwere Vorbehalte. Die verbleibende Fläche ist zwar geeignet und mit Infrastruktur ausgestattet, die mit vertretbarem Kostenaufwand ertüchtigt werden könnte, jedoch kann den Bewohnern der Innenstadt unmöglich noch mehr Veranstaltungslärm zugemutet werden. Die Stadt Bamberg als Veranstalterin des Volksfestes steht hier in der Verantwortung und kann nicht auch noch zusätzlich die Wohnlage Innenstadt mit weiteren Veranstaltungen belasten. Die zu belegende Fläche ist überdies viel zu klein, so dass zwar eine finanzielle Unterstützung lokaler Beschicker möglich wäre, nicht jedoch ein Volksfest für die ganze Stadt, wie es die Marktsatzung und die Tradition vorsieht.

 

Vom BLV wurde am 24.10.2016 dennoch eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag erbeten, die bis zum Zeitpunkt der Drucklegung jedoch nicht einging. Während des Gesprächs vertrat der Vorsitzende allerdings die Ansicht, das sei zwar grundsätzlich im kleinesten Maßstab möglich, ein Versuch vor etlichen Jahren habe aber gezeigt, dass die Zusammenlegung von Frühjahrsmarkt und Kleinst-Plärrer ohnehin nicht funktioniere. Bereits die unterschiedlichen Öffnungszeiten seien ein Problem, so dass seinerzeit die Schausteller nicht auf ihre Kosten gekommen wären. Stattdessen bat der BLV mit Schreiben vom 25.10.2016 nochmals darum, die Flächen „P+R-Platz Kronacher Straße“ und „Stadion-Vorplatz“ wohlwollend zu prüfen.

 

  1. Ergebnis und weiteres Vorgehen:

 

4.1Bamberger Frühling 2017:

Eine geeignete Fläche zur Durchführung des Bamberger Frühlings 2017, vergleichbar der Veranstaltung auf dem ehem. US-Motor-Pool, steht nicht zur Verfügung. Die Durchführung einer räumlich sehr stark verkleinerten Veranstaltung, beispielsweise auf dem Maxplatz, wäre zwar grundsätzlich möglich, aufgrund der konkreten Rahmenbedingungen aber nicht zu empfehlen. Mangels zeitnaher Verfügbarkeit geeigneter Flächen muss daher der Bamberger Frühling 2017 ersatzlos entfallen.

 

4.2Weiteres Vorgehen:

 

Mittelfristig sollte wieder eine Fläche für Veranstaltungen wie dem Bamberger Frühling oder größeren Zirkusveranstaltungen in Bamberg angeboten werden können.

 

Ziel ist es, eine dauerhaft nutzbare, zukunftsfähige Fläche zu finden, da ein erneutes „Vertreiben“ des Festgebiets von einem angestammten, mit einem hohen Aufwand für den Zweck ertüchtigten Gelände, eine erhebliche Belastung für das traditionsreiche Bamberger Volksfest bedeuten würde.

 

Unter Federführung des Ordnungsamtes soll daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in welche, neben dem BLV, insbesondere alle relevanten städtischen Dienststellen eingebunden werden sollen. Ziel ist es, möglichst zeitnah eine ausreichend große Fläche zu ermitteln, die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand soweit ausgestattet werden kann, dass sie künftig für den Betrieb der Bamberger Volksfeste sowie auch für Zirkusgastspiele geeignet ist. Nach den bisherigen Erkenntnissen stehen geeignete städtische Flächen nicht zur Verfügung. Vielmehr muss ein Grunderwerb von privaten Dritten in Betracht gezogen werden, da eine Arbeitsgruppe sonst keinen Sinn ergibt. Dies bedeutet, dass mögliche Standorte in enger Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement und dem Kämmereiamt auf ihre finanzielle Realisierbarkeit hin zu untersuchen sein werden.

 

Der Stadtrat wird frühestmöglich über das Ergebnis dieser Arbeitsgruppentätigkeit informiert werden. Dabei sollen mögliche Standorte auch mit einer entsprechenden Kostenschätzung versehen werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, mit dem Auftrag, Vorschläge für einen dauerhaften Standort für ein Veranstaltungsgelände auszuarbeiten. Dabei sind auch nicht im Eigentum der Stadt Bamberg stehende Flächen in die Prüfung mit einzubeziehen. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich wieder zu berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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