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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0607-23

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung am 25.08.2016 hat der Feriensenat die Verwaltung beauftragt, die Hangsituation durch ein fachspezifisches Ingenieurbüro prüfen zu lassen und die notwendigen Maßnahmen nachhaltig zu veranlassen.

Dem Beschluss vorausgegangen war die Forderung der Landesbaudirektion Nordbayern, einen entsprechenden Beschluss zur Hangsicherung bei der Antragstellung im Rahmen des Förder­programmes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit vorzulegen.

Die Antragstellung erfolgte fristgerecht zum 15.10.2016.

 

Zwischenzeitlich wurden entsprechende Untersuchungen am Hang durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen sowohl historisch wie perspektivisch aufgearbeitet.

Auf dem Grundstück des ehem. Steinbruchs wurde 1923 die ehem. Jugendherberge Wolfsschlucht als Bootshaus errichtet. Nach einem Steinschlag im Jahr 1965 wurden erste Sicherungsmaßnahmen am Steilhang notwendig.

Auf Grund eines weiteren Steinschlags im Jahr 1984 wurden 1985 erneute Maßnahmen zur Hang­sicherung durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Böschung mit dem noch heute weit­gehend erhaltenen Steinschlagschutznetz überspannt.

Im Rahmen der Planungen für die Sanierung der Jugendherberge im Jahr 2013 wurde durch ein Ingenieurbüro der Hang beräumt und untersucht. Daraufhin wurde ein erstes geotechnisches Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachten wurden nun folgende Ingenieurbüros für Geotechnik aufgefordert eine Kostenannahme für die Hangsicherung sowie ein Honorarangebot für die Ingenieur­leistungen vorzulegen:


-Ingenieurbüro Thomas Schmidt, Freiberg

oKostenannahme: 401.564,31 € brutto

ovorläufiges Honorarangebot: 34.698,30 € brutto

 

 

-Geobay Partnerschaft, Pocking

oKostenannahme: 499.800,00 € brutto

oVorläufiges Honorarangebot: 45.469,28 € brutto

 

Basierend auf der Kostenannahme des Ing.-Büros Schmidt ist, bei sonst gleichwertigem Angebot, von Kosten für eine nachhaltige Hangsicherung in Höhe von ca. 450.000,– € brutto auszugehen.

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt zu Teilen aus der vorhandenen Rücklage „Wolfsschlucht“ und aus laufenden Mitteln des Immobilienmanagements.

 

Eine anteilige Umlegung der Kosten für die Hangsicherung auf die Eigentümer des zu sichernden Steil­hanges scheidet aus. Dies wurde bereits mit Rechtsgutachten vom 25.03.1965 und 16.04.1985 sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich geprüft. An der damals gültigen Rechtslage und Beurteilung, dass erst durch die Errichtung der Jugendherberge die jetzige Gefährdungssituation geschaffen wurde und diese insoweit nicht mehr dem ehemaligen Steinbruch zuzurechnen ist, haben sich keine Änderungen ergeben. Insoweit ist die Stadt Bamberg zur alleinigen Übernahme der Sicherungskosten, wie bei allen vorausgegangenen Sicherungsmaßnahmen, verpflichtet.

 

Um einen ordnungsgemäßen Beginn und Ablauf der Umbauarbeiten an der ehem. Jugendherberge gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Hangsicherung bis zum Beginn der Sanierung abgeschlossen ist.

Der Zeitplan sieht deshalb folgenden Ablauf der Hangsicherung vor:

 

-Planung und Ausschreibung:bis Februar 2017

-Ausführungsbeginn: März 2017

-Fertigstellung: Ende Mai 2017

 

Nachdem sich ein Großteil des Steilhangs – wie oben erwähnt – auf dem Nachbargrundstück befindet, musste bei früheren Sicherungsmaßnahmen oder Überprüfungen stets die Zustimmung der Eigentümerin eingeholt werden. Zu einem Verkauf der betroffenen Teilfläche war die Eigentümerin bisher nie bereit.

Nach der vor kurzem stattgefundenen Veräußerung des oberliegenden Grundstückes hat das Immobilienmanagement die Ankaufsverhandlungen mit der neuen Eigentümerfamilie erneut aufgenommen. Er zeichnet sich ab, dass eine Übertragung der Fläche zu ca. 2.500 m² in das Eigentum der Stadt Bamberg nun in absehbarer Zeit möglich ist.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung zustimmend Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat beschließt, die Hangsicherung entsprechend der vorgestellten Planung mit eine Kosten­aufwand von geschätzt 450.000,– € durchzuführen.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 450.000,– € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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