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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0661-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Das bestehende Gebäude, das in den früheren Jahren als Jugendherberge genutzt wurde, soll zu einem erlebnispädagogischen Kompetenzzentrum um- und ausgebaut werden. Hierfür werden ein erdgeschossiges Foyer und ein Aufzug über alle Geschosse angebaut. Vor der im Westen aufragenden Felswand ist ein Nebengebäude mit Heizung, Pelletlager und Müllraum geplant. Nach Angaben des Betreibers sind zwei Betreiberkonzepte (sozialpädagogische Wohngruppe für Einheimische und für unbegleitete Minderjährige) vorgesehen. Zum einen wird dort eine Gruppe mit unbegleiteten Flüchtlingen leben und zum anderen einheimische Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht Zuhause leben können. Durch die Kombination mit der Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die von Haus aus motiviert und begierig nach Bildung sind, liefert die Einrichtung einen besonderen Beitrag zur sozialen Integration. Die Lage im Hain bietet im Kultur- und Freizeitbereich vielfältigste  Möglichkeiten. Erlebnispädagogische Konzepte und Projekte mit den Elementen Wasser, Umwelt und Natur können dort entwickelt und die Kompetenzen der Jugendlichen in Bezug auf Gemeinschaftssinn, Sozialverhalten und Problemlösungen gefördert werden.

 

 

Größe des Bauvorhabens:

Breite:Länge:

Bestand:21,29 m24,44 m15,00/12,50 m

Nebengebäude:  5,14 m16,56 m            3,49 m

 

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 28.09.2016

        vollständig: 08.12.2016

 

 

 

 

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB:

 

 

Außenbereich (§ 35 BauGB), sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB

 

Darstellungen im Flächennutzungsplan:

 

Teilplan Art der Nutzung:

Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich, der Flächen für den Gemeinbedarf darstellt. Der Nutzungsschwerpunkt ist dabei als Jugendeinrichtung beschrieben. Teilflächen befinden sich innerhalb einer dargestellten Grünfläche. Aus naturschutzfachlicher Sicht liegt die Fläche in einem rechtsverbindlichen Landschaftsschutzgebiet. Dargestellt sind geplante Landschaftsbestandteile. Ferner befindet sich ein südlicher Teilbereich der Grundstücksfreifläche im nachrichtlich übernommenen sonstigen Biotop Nr. 100 nach Stadtbiotopkartierung von 1989.

 

 

Teilplan Landschaftsplan:

Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich der Flächen für den Wohnsiedlungsbereich in Form einer Gemeinbedarfsfläche darstellt. Der Nutzungsschwerpunkt ist dabei als Jugendeinrichtung beschrieben. Teilflächen befinden sich innerhalb einer dargestellten Grünfläche. Als landschaftliche Gliederungselemente ist der gesamte Bereich der bedeutsamen Mosaiklandschaft zugeordnet und stellt einen Bestandteil eines regional wichtigen Grünzuges dar. Aus naturschutzfachlicher Sicht liegt die Fläche in einem rechtsverbindlichen Landschaftsschutzgebiet. Weiter dargestellt sind geplante Landschaftsbestandteile. Ferner befindet sich ein südlicher Teilbereich der Grundstücksfreifläche im nachrichtlich übernommenen sonstigen Biotop Nr. 100 nach Stadtbiotopkartierung von 1989.

 

 

Im Außenbereich sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben, z. B. land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung oder Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung dienen, zulässig. Ferner muss die Erschließung gesichert sein und öffentliche Belange dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

 

Insgesamt fällt die planungsrechtliche Beurteilung für das Vorhaben positiv aus. Die geplante, vorwiegend einem sozialen und gesundheitlichen Zweck dienende, Nutzung entspricht der Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche. Für das Vorhaben spricht dabei insbesondere, dass die geplante Nutzung als sozialpädagogische Wohngruppe für unbegleitete Minderjährige mit der früheren Nutzung in Form einer Jugendherberge unmittelbar verglichen werden kann. Die Belange des Natur- und Umweltschutzes werden nicht negativ tangiert.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben daher zu befürworten.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 

Nachbarzustimmung: ja: Fl.Nr.: 4350         nein: Fl.Nr.: 4342 - Die Stadt Bamberg ist

mit der Eigentümerin des betreffenden Grund-                                                                                                  stückes in Verhandlung, um das Grundstück zu                                                                                                   erwerben.

 


Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 3

nachzuweisen: 3

Nachweis auf Baugrundstück: 4

 

 

Fahrradstellplätze:

erforderlich: 23

nachzuweisen: 23

Nachweis auf Baugrundstück: 23

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen

 


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Besonderheiten:

Das Vorhaben befindet sich unmittelbar außerhalb der Grenze des Stadtdenkmales.

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

Behandlung im Naturschutzbeirat:

 

Mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan vom 25.11.2016 besteht Einverständnis.

Die naturschutzrechtliche Erlaubnis zu diesem Bauvorhaben wird nach § 3 i.V.m. § 5 der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Leinritt – Hain“ erteilt bzw. wird das Einvernehmen erklärt. Diese Erlaubnis wird durch die Baugenehmigung nach Art. 56 Satz 3 BayNatSchG ersetzt.  Der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 15.12.16 in der geplanten Form zugestimmt.

 

Die drei Bäume im Bereich der umzugestaltenden Böschung können gefällt werden. Die Böschung kann wie geplant abgegraben und neu gestaltet werden.

 

Auflagen:

Die als Bestand dargestellte Kastanie ist zu erhalten.

Die abgetragenen Sandsteine sind bei der Neugestaltung der Böschung wiedereinzubauen.

Die Anlage der Stellplätze hat so zu erfolgen, dass an der Kastanie keine Wurzelschäden auftreten (Rücksprache mit dem Gartenamt). Ist dies bautechnisch nicht möglich, sind die Stellplätze aufzulassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

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