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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0666-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

Im Rahmen der Vorbereitung des Bebauungsplan-Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren Nr. 236 B, das die Sicherung der Freiflächen der Oberen Gärtnerei zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße für gartenbauliche Zwecke verfolgt, hat sich herausgestellt, dass in diesem Bereich noch einige alte Baulinienpläneexistieren.

Die Baulinienpläne sind als überholt anzusehen und stimmen mit den heutigen planerischen Zielen nicht mehr überein. Sie regeln im Wesentlichen zum Zeitpunkt deren Aufstellung geplante Straßenverläufe und treffen keine Aussagen zu Möglichkeiten der Bebauung, was die Art und das Maß der Nutzung betrifft. Allerdings könnte aus einzelnen Baulinienplänen abgeleitet werden, dass es sich dort um bebaubare Bereiche handelt, obwohl die heutigen planerischen Ziele dies nicht mehr vorsehen.

Um hier zu einer Klarstellung und Bereinigung der planungsrechtlichen Grundlagen zu kommen, werden diese überholten Baulinienpläne auch formal aufgehoben.

Nach der Aufhebung der Baulinienpläne gelten in den jeweiligen Bereichen die Regularien des § 34 BauGB bzw. des § 35 BauGB.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 21.01.2015 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Aufhebungsplans der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D in der Fassung vom 21.01.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 18.05.2015 bis einschließlich 22.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen ein:

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 20.05.2016
  2. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 21.05.2015
  3. Bauordnungsamt/ Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 21.05.2015
  4. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 26.05.2015

  1. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 01.06.2015
  2. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 08.06.2015
  3. Tourismus & Kongress Service, mit Schreiben vom 08.06.2015
  4. Familienbeirat / AK Wohnen und Verkehr, mit Schreiben vom 10.06.2015
  5. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, mit Schreiben vom 11.06.2015
  6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.06.2015
  7. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 15.06.2015
  8. Bamberger Süßholz-Gesellschaft, mit Schreiben vom 16.06.2015
  9. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 18.06.2015
  10. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 19.06.2015
  11. Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg e.V., mit Schreiben vom 22.06.2015
  12. VCD-Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 22.06.2015
  13. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 24.06.2015
  14. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 25.06.2015
  15. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 26.06.2015
  16. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 30.06.2015
  1. Öffentlichkeit

Es gingen insgesamt 7 Schreiben seitens der Öffentlichkeit ein (Bürger A – G)

Die eingegangenen Stellungnahmen werden tabellarisch und anonym behandlet (Anlage 6).

 

 

 

  1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufhebungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Aufhebungsplan der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D in der Fassung vom 21.01.2015 mit der dazugehörigen Begründung vom

21.01.2015 den Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

  1. Beschluss des Bau- und Werksenats in der Sitzung am 09.11.2016

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenats am 09.11.2016 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Tagesordnungspunkt wird in die zweite Lesung verwiesen und es ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen.“

Die Ortsbesichtigung hat am 18.01.2017 stattgefunden. Die Voraussetzungen für die zweite Lesung sind hiermit erfüllt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

3.1des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

3.2der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

3.3der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Aufhebung der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D vom 21.01.2015, bestehend aus Aufhebungsplan, Text und Begründung vom 21.01.2015

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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