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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0950-R4

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Im Rahmen des Vorhabens „LernStadt Bamberg – von Zuständigkeiten für einzelne zu Verantwortlichkeiten für alle“ (FKZ 01JL1626), das im Programm „Bildung integriert“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, ist die Einrichtung eines beratenden Fachgremiums vorgesehen.

 

Dieses projektbezogene Gremium soll die Entwicklung der Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Bamberg beratend begleiten. Es trägt dazu bei, alle Kräfte im Bereich der Bildung in Stadt und Landkreis Bamberg zu bündeln und das Zusammenspiel von öffentlichen Bildungsangeboten so zu gestalten, dass alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gefördert werden. 

 

Aufgrund der Förderrichtlinien war eine gemeinsame Antragsstellung beider Kommunen nicht möglich, Stadt und Landkreis Bamberg werden aber beide im Programm „Bildung integriert“ gefördert. Hinzu kommt, dass Stadt und Landkreis Bamberg im September 2016 gemeinsam eine Interessensbekundung am Landesprogramm „Bildungsregionen in Bayern“ beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingereicht haben. Der offizielle Startschuss des dafür erforderlichen Prozesses wird mit dem so genannten 1. Dialogforum am 10. November 2017 erfolgen.     

 

Diese Ausgangssituation, wie auch die bereits bestehenden Zweckverbände Berufsschulen und Gymnasien in Stadt und Landkreis Bamberg, sprechen dafür, das beratende Fachgremium gemeinsam für Stadt und Landkreis Bamberg einzurichten. Diese Vorgehensweise ist auch mit dem Projektträger abgestimmt.

 

Das interkommunale Gremium soll vorläufig den Namen Bildungsrat Stadt und Landkreis Bamberg tragen und für die Dauer der Förderperiode eingerichtet werden.

 

Folgende Besetzung wird vorgeschlagen:

 

  • zwei Vertreter der Träger von Kindertagesstätten
  • sechs Vertreter der Schulen
  • ein Vertreter der Hochschulen
  • ein Vertreter der Volkshochschulen
  • zwei Vertreter der Kirchen
  • zwei Vertreter der Wohlfahrtsverbände
  • zwei Vertreter der Wirtschaftskammern
  • zwei Vertreter der freien Bildungsträger
  • ein Vertreter der Arbeitsagentur

 

Über die genaue Zusammensetzung werden die Vollsitzung des Stadtrats und die zuständigen Gremien des Landkreises entscheiden.

 

Analog der Besetzung in der Zweckverbandsversammlung soll der Vorsitz des Bildungsrats dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg und dem Landrat des Landkreises Bamberg, oder deren Vertreter, jeweils im Wechsel obliegen.

 

Der Bildungsrat tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. Er trifft keine bindenden Entscheidungen; die Zuständigkeiten bestehender Gremien der Stadt und des Landkreises Bamberg bleiben unberührt.   

 

Der Bildungsrat kann sich bei Bedarf eine eigene Geschäftsordnung geben.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Senat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, die Einrichtung eines Bildungsrates, wie oben beschrieben, zu beschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat - in Absprache mit dem Landratsamt - Vorschläge zur Besetzung des Gremiums zu unterbreiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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