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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0705-30

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungssenates vom 22.07.2009 wurde berichtet, dass die Deut­sche Telekom den seit zehn Jahren bestehenden Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsstellen im Stadtgebiet von Bamberg mit Wirkung zum Februar 2010 für Neuverhandlungen gekündigt hat.

 

Die Deutsche Telekom hatte im Jahr 2000 für eine Laufzeit von zehn Jahren den Bestand, des damals festgelegten Telefonzellennetzes, von ca. 100 Telefonen zugesichert. Von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren wurde deshalb im Gegenzug Abstand genommen. Im Verlauf die­ser zehn Jahre wurde mit der Stadt Bamberg die Vorgehensweise bezüglich der Veränderungen wie Abbau, Aufbau, technische Neuerungen (z. B. anstelle von Münzetelefonen Kartenkombi- oder Internetterminals) abgestimmt. Ende des Jahres 2009 wurde nun mitgeteilt, dass im Verlauf des Jahres 2010 von den 89 Standorten ca. 30 Standorte wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind und deshalb abgebaut werden müssen.

Trotz der rückläufigen Frequenz der Inanspruchnahme der öffentlichen Telefone, soll im Stadt­gebiet Bamberg eine gewisse Mindestvorhaltung bestehen bleiben. Das Referat 5 hat zum ge­planten Abbau der Telefone eine Stellungnahme des Seniorenbeauftragten (siehe Anlage) ein­geholt. Die folgenden Stellen sollen aus Sicht des Seniorenbeauftragten beibehalten bleiben:

 

Nummer 4    Bamberg Bug

Nummer 16  Bamberg Georgendamm

Nummer 25  Hauptsmoorstraße/Altenheim

Nummer 32  Hertzstraße

Nummer 44  Ludwigstraße/Postamt

Nummer 80  Schützenstraße Parkhaus.

 

Aufgrund dieses Vorbringens wird seitens der Telekom zugesichert, dass der Standort Bug blei­ben wird, zumal dies der einzige öffentliche Fernsprecher in diesem Stadtteil ist. Die Standorte Hauptsmoorstraße, Hertzstraße und Ludwigstraße verbleiben ebenso, sind allerdings nicht mehr Bestandteil des Vertrages, da sie nicht auf Grund der Stadt Bamberg stehen. Der Standort Georgendamm hat einen durchschnittlichen Umsatz in den letzten zwölf Monaten von 0,00 EUR pro Monat erwirtschaftet, was bedeutet, dass dieser Standort nicht angenommen wird; ein Bedarf wird ebenso verneint. Der Standort in der Schützenstraße befindet sich ebenso nicht auf Grund der Stadt Bamberg, zudem betrug der Umsatz der letzten zwölf Monate im Durchschnitt monatlich 6,00 EUR. Einem Abbau kann auch aus dem Grund, dass die nächste Telefonzelle am Schönleinsplatz/dortiger Kiosk – also in zumutbarer Entfernung ist – zugestimmt werden.

 

Dem abzuschließenden Vertrag liegt eine Aufstellung mit insgesamt 52 Standorten bei. Daneben gibt es aber noch 16 weitere Standorte, die nicht auf städtischem Grund installiert sind, sodass derzeit 68 öffentliche Telefone zur Verfügung stehen.

 

Bundesweit ist laut Deutscher Telekom ein steter Umsatzrückgang im Bereich der öffentlichen Telefone zu verzeichnen; im letzten Jahr betrug dieser 30 Prozent.

Dieses Risiko und daneben die Unterhaltslast für die Anlagen ist die Deutsche Telekom bereit zu tragen. Die Festlegungen sollen für drei Jahre gelten.

Würde die Stadt Bamberg ab sofort Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes durch die Deutsche Telekom erheben, würde dies einen weiteren deutlichen Abbau der vorhandenen Standorte nach sich ziehen. Laut Auskunft des Amtes 20 muss ein Sonder­nutzungsgebührensatz von 25,00 EUR zugrunde gelegt werden, was eine jährliche Gebühren­summe von 1300,00 EUR bei 52 Standorten ausmachen würde.

Ein Einwirken auf die Telekom zur Erhaltung einzelner Standorte oder dergleichen wäre un­möglich.

Die Stellungnahme des Ref. 2/Amt 20 erfolgt als Tischvorlage.

Die Verwaltung schlägt vor, den beiliegenden Vertrag mit der Firma Telekom abzuschließen um das vorhandene Telefonstandortnetz für die nächsten drei Jahre zu erhalten.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.       Der vorliegende Vertrag ist mit der Dt. Telekom abzuschließen, um die Mindestversorgung der Stadt Bamberg mit öffentlichen Telefonstellen für die nächsten drei Jahre zu gewährleisten

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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