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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1061-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

-          Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß   § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-Feststellungsbeschluss

 

I.Sitzungsvortrag:

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 05.04.2017 (VO/2017/0812-61) wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich südwestlich des Klinikums Am Bruderwald in der Fassung vom 05.04.2017, der Entwurf der Begründung vom 08.03.2017 sowie der Entwurf des Umweltberichts vom 04.01.2017 lagen nach fristgemäßer Bekanntmachung  in der Zeit vom 02.05.2017 bis 02.06.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Zum Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf, dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gingen keine Stellungnahmen ein, die eine Ergänzung der Planung bewirkt haben. Aufgrund einer Stellungnahme und der entsprechenden Korrektur zweier vertauschter Zuordnungen von Flächengrößen im Umweltbericht verringert sich der Ausgleichsflächenbedarf.

 

Behandlung der Stellungnahmen

 

Im Beteiligungszeitraum gingen insgesamt 12 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und eine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

 

2.1.  Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit.
 

2.2.  Der Stadtrat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen.
 

2.3.  Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 20.09.2017 sowie die Begründung und den Umweltbericht vom 04.08.2017.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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