Beschlussvorlage - VO/2010/0723-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept - SEK für die Stadt Bamberg - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
24.02.2010
|
- Anfrage der
GAL-Stadtratsfraktion vom 12.01.2010 (Eingang Stadtplanungsamt am 19.01.2010)
I. Sitzungsvortrag:
Vorbemerkung
Zur Sicherstellung
künftiger Städtebaufördermittel für die Stadt Bamberg ist es laut Aussage der
Regierung von Oberfranken unerlässlich, ein so genanntes
„Gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept“ - SEK zu
erstellen.
Derzeit wird daher
durch die „Arbeitsgemeinschaft SEK Bamberg“ (AG SEK Bamberg) der
Professoren Klaus Selle und Kunibert Wachten aus Dortmund in einem sehr
aufwändigen Verfahren dieses SEK, nach einhelliger Meinung, ausdrücklich auch
der Regierung von Oberfranken, sehr kompetent erarbeitet.
Die Aufgabenstellung
wird durch die Auftragnehmer grundsätzlich anhand von vier Phasen erarbeitet:
Phase 1 - Synthese
Vorhandene Konzepte
und Erhebungen zusammentragen, ergänzende Erhebungen, Abstimmung mit zentralen
Akteuren in Verwaltung, Politik und Fachöffentlichkeiten
Phase 2 -
Eckpunktekonzept
Zentrale
Leitbildelemente, Konsensfelder, Konfliktpunkte, Klärungsbedarf
Phase 3 - Gebietsbezogene und thematische Konkretisierung
Auf ausgewählte
Stadtteile und die als klärungsbedürftig identifizierten Themen bezogene
öffentliche Arbeitsprozesse
Phase 4 - SEK
Zusammenfassung des
Arbeitsstandes in einem Stadtentwicklungskonzept, das als
„Zwischenbilanz“ eines weiter laufenden Planungsprozesses zu
verstehen ist
Bisher erfolgte
Schritte
7/2008 Stadtratsbeschluss
zur Durchführung bzw. Erstellung des SEK
Am 30. Juli 2008 wurde
die Thematik im Stadtrat der Stadt Bamberg behandelt und die weitere
Vorgehensweise festgelegt. Der Stadtrat hat in dieser Sitzung das Baureferat
ermächtigt, die Auftragsvergabe zur Erstellung eines gesamtstädtischen
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) an ein geeignetes Büro
durchzuführen.
Q IV 2008 Einholen, Bewerten und Auswahl aus 7 eingereichten Angeboten (gemeinsam mit der Regierung
von Oberfranken)
Im September und
Oktober wurden insgesamt 9 geeignete Büros zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert und durch erfolgte Rücksprachen aller Büros inhaltlich mit den
gleichen Informationen versorgt. Die daraufhin von 7 Büros erstellten Angebote
wurden zwischen dem 30. September und 18. November 2008 vorgelegt. Nach einer
Bewertung im Baureferat wurden 3 Büros zu einer Vorstellung eingeladen, um
jeweils in einem Gespräch das Angebot näher zu erläutern. Die Auswahl und die Termine
wurden mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt und fanden vom 3. bis zum
10. Dezember 2008 im Baureferat der Stadt Bamberg gemeinsam mit der Regierung
von Oberfranken statt.
12/2008 Auftragsvergabe an die „AG SEK Bamberg“ von Professor
Klaus Selle und Professor Kunibert Wachten, Dortmund
Die Bürogemeinschaft
von Professor Selle mit dem Büro Professor Scheuvens und Professor Wachten
(scheuvens + wachten) aus Dortmund wurde dabei als der am Besten geeignete
Partner für die Erstellung des SEK in Bamberg ausgewählt, so dass noch im
Dezember 2008 der Auftrag erteilt werden konnte.
1/2009 Bewilligungsbescheid durch die Regierung von Oberfranken
Mit Schreiben der
Regierung von Oberfranken vom 12. Januar 2009 wurde der Bewilligungsbescheid
zur Förderung der „Erstellung eines gesamtstädtischen städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“ zugestellt.
Q I 2009 Abstimmungen und Auftaktgespräch im Baureferat
Im Februar und März
2009 erfolgten weitere telefonische Abstimmungen und Gespräche bezüglich übermittelter
Grundlageninformationen, die zuvor aus allen städtischen Referaten abgerufen
wurden.
Am 18. März 2009 fand
im Baureferat das Auftaktgespräch der Bürogemeinschaft - Herr Professor
Wachten, Herr Professor Selle mit dem Baureferenten sowie weiteren Vertretern
des Amtes für Wirtschaft und des Stadtplanungsamtes statt.
Im Jahr 2009
durchgeführte Arbeitsschritte
• Sichtung und
Bewertung der umfangreichen existierenden Grundlagenarbeiten, -gutachten und
geplanten und feststehenden Zielfestlegungen (permanenter Prozess mit laufenden
Ergänzungen durch Rückkoppelungen insbesondere der Verwaltungsakteure)
• Schlüsselpersonengespräche (>25 Personen)
• 2 Verwaltungswerkstätten (>25 Personen, jeweils)
o 19.5.2009
o 26.11.2009
• 2 Lenkungsgruppensitzungen (OB, BM,
alle Referenten und Fraktionen)
o 16.7.2009
o 17.9.2009
• Vorstellung und Diskussion im Stadtplanungsbeirat
o 22.10.2009
• Ständige Abstimmungen mit dem Baureferat /
Stadtplanungsamt
Aktueller Stand
Ende 2009 / Anfang 2010
Abschluss der Phasen 1
„Synthese“ und 2 „Eckpunktekonzept“ durch Abstimmung
(11-12/2009) und Erstellung (1/2010) einer Infobroschüre (Eckpunktekonzept)
Weitere
Vorgehensweise 2010
Vorbereitung und
Durchführung der Phasen 3 „Gebietsbezogene und thematische
Konkretisierung“ und 4 „SEK“ gemäß Terminkette (Anlage 1)
Vortrag
Zur näheren
Erläuterung der Thematik erfolgt in der Sitzung ein Vortrag durch Herrn
Professor Kunibert Wachten.
Anfrage der
GAL-Stadtratsfraktion vom 12.01.2010 (Anlage 2)
In der beiliegenden Anfrage
der GAL-Stadtratsfraktion werden - unter Hinweis auf eine auch in anderen
Städten erfolgreich praktizierte - familien- und kinderfreundliche
Stadtentwicklungspolitik Fragen zur Einbeziehung Jugendlicher in den
Planungsprozess aufgeworfen, zu denen im Folgenden Stellung genommen wird:
1.
Welche
Methoden werden angewandt, um Jugendliche in den Stadtentwicklungsprozess der
Stadt Bamberg einzubeziehen (Werkstätten, Events, Wettbewerbe)?
Die mittelbare
Vertretung aller Interessensgruppen – auch die der Jugendlichen
– ist durch die personelle
Zusammensetzung der Verwaltungswerkstatt gegeben.
Es wird in diesem
Zusammenhang noch einmal auf das Angebot der AG SEK Bamberg hingewiesen, die
jeweiligen Interessen durch Stellungnahmen und Anregungen seitens der
zuständigen Stellen zu intensivieren. Die AG SEK Bamberg steht gerne für
weitere Gespräche auch außerhalb der Verwaltungswerkstatt zur Verfügung.
Planungsrelevante Informationen können außerdem jederzeit postalisch, per Fax
oder Mail an das Büro scheuvens + wachten übersandt werden.
2.
Welche
Methoden werden angewandt, unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen
(StudentInnen, SchülerInnen, MigrantInnen)?
Verschiedene, für die
räumliche Entwicklung relevante Informationen sind bei einzelnen Zielgruppen
(bspw. der Universitätsleitung als „Sprachrohr“ der StudentInnen)
in so genannten Schlüsselpersonengesprächen direkt abgefragt worden.
Eine weitere
Möglichkeit wird es im Rahmen der Werkstattwoche vom 21. - 25. März 2010 geben.
In dieser Woche ist die gesamte Bürgerschaft dazu aufgefordert, sich in
unterschiedlichen thematischen Arbeitsgruppen (so genannten Foren) aktiv in den
Planungsprozess einzubringen.
Bestimmte
Interessenvertretungen wie beispielsweise Schulen, Jugendtreffs, das
Quartiersmanagement der Sozialen Stadt sowie weiter Einrichtungen städtischer
und öffentlicher Träger werden durch eine direkte Ansprache gezielt eingeladen.
Die breite Öffentlichkeit wird sowohl durch die Lokalpresse als auch eine
eigens zu diesem Zweck angefertigte »Bürgerzeitung« informiert.
3.
Welche
Themen eignen sich besonders für das Engagement der Jugendlichen?
Das SEK ist ein
Konzept zur räumlichen Entwicklung der Stadt und besitzt demnach eine relativ
abstrakte Maßstabsebene. Demzufolge erscheint es recht schwierig, einzelne
Themen zu benennen, die sich besonders für das Engagement von Jugendlichen
eignen.
Dies wird nur über die
konkrete Ansprache im Zusammenhang einer genau definierten Projektarbeit
gelingen. Hier sind insbesondere Projekte im Zusammenhang schulischer oder universitärer
Aktivitäten gefragt.
Die Initiierung
geeigneter Projektideen kann im Rahmen der Werkstattwoche stattfinden, bedarf
jedoch im Nachgang intensiver Begleitung und Betreuung der jeweils zuständigen
Stellen.
Anregungen –
etwa aus dem politischen Raum – werden seitens der AG SEK Bamberg, auch
über die bereits praktizierte Einbindung aller Fraktionen im Rahmen der
Lenkungsgruppe hinaus, gerne aufgenommen.
4.
Wie kann
ein nachhaltiger Beteiligungsprozess gefördert werden? Ist ein
Beteiligungsprozess über Projekte ausreichend? Können Schulen miteingebunden
werden?
Die Verstetigung eines
solchen Beteiligungsprozesses wird nur durch die intensive Begleitung der
jeweils zuständigen Stellen zu erreichen sein. Dabei spielt die Arbeit an
konkreten Projekten eine herausragende Rolle, wird die Arbeit doch erst auf
dieser Maßstabsebene „greifbar“ und motiviert zur Mitarbeit.
Darüber hinaus ist ein
aktiver Informationsfluss vorgesehen – beispielsweise in Form einer
eigenen Homepage, regelmäßiger Pressearbeit oder öffentlichen
Informationsveranstaltungen.
Eine Einbindung der
Schulen in Form konkreter Schulprojekte ist dabei überaus wünschenswert, bedarf
allerdings auch großen Engagements der Schulen selbst.
Kosten
Die Erarbeitung und Erstellung des SEK in einem
umfassenden Prozess mit öffentlichem Dialogverfahren ist zwingende
Voraussetzung zur weiteren Gewährung von Städtebauförderungsmitteln für die
Stadt Bamberg. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 24.08.2008 wurde im
Dezember 2008 aus sieben Angeboten gemeinsam mit der Regierung von Oberfranken
die „Arbeitsgemeinschaft SEK Bamberg“ der beiden Professoren Klaus
Selle und Kunibert Wachten mit dem Büro Scheuvens und Wachten, Dortmund, zur
Durchführung des notwendigen Prozesses und Erstellung des Konzeptes beauftragt.
Seit Anfang 2009 wird an diesem Thema, das von der
Regierung mit 60% aus Städtebauförderungsmitteln gefördert wird (In Folge des
Bewilligungsbescheids der Regierung vom 12.01.2009 erfolgte die
Vertragsunterzeichnung auf Grundlage des vorliegenden Angebotes), gearbeitet.
Bei der Stadt Bamberg verbleiben letztlich ca. 40 % der Gesamtbruttokosten für
die Erstellung des SEK.
Eckdaten zum Angebot/Auftrag
der Arbeitsgemeinschaft SEK Bamberg (Brutto):
Angebot/Auftrag 2008/2009 106.457,40
EURO
(Bearbeitung
2008-2009 geplant / nun Bearbeitung 2009-2010)
1.
Abschlagsrechnung vom 11.9.2009 33.436,62
EURO
2.
Abschlagsrechnung vom 11.12.2009 5.977,60
EURO
Verfahrenskostenrechnung 2009 vom 11.12.2009 1.593,94 EURO
SUMME
bis Ende 2009 an die Auftragnehmer ausgezahlt 41.008,16
EURO
Noch
zu finanzierender Betrag rd.
65.500,00 EURO
Bereitgestellt (beantragt waren 60.000 EURO) 15.000,00
EURO
Fehlbetrag 50.500,00
EURO
Nach Angaben bzw. Erfahrungswerten der beauftragten
Arbeitsgemeinschaft entstehen zur angemessenen Durchführung der ständig mit dem
Stadtplanungsamt und Ende Januar 2010 auch mit Referat 1 und dem
Bürgermeisteramt /
Eckdaten zusätzliche Kosten
(geschätzt / gerundet, Brutto):
2 Öffentliche Veranstaltungen
am 26.02.2010/15.07.2010 2.500 EURO
Werkstattwoche vom 21.03.2010
bis 25.03.2010 10.000 EURO
Öffentlichkeitsarbeit (u. a.
Bürgerzeitung)
10.000 EURO
Verfahrenskosten 2010 2.000 EURO
GESAMTSUMME zusätzliche Kosten 24.500
EURO
Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken
sind grundsätzlich auch die nun bezifferbaren zusätzlichen Kosten hiervon
abgedeckt, so dass bei einer Gesamtsumme für die SEK-Erstellung in Höhe von ca.
131.000 EURO (106.457,40 EURO und 24.500 EURO) Fördermittel in Höhe von 78.600
EURO (60% von 131.000 EURO) in den Haushalt zurückfließen.
Die ersten Fördermittel in Höhe von 26.600 EURO sind
im Januar 2010 eingegangen. Die restlichen Fördermittel werden nach Abschluss
weiterer Bearbeitungsphasen bzw. nach Schlussabrechnung planmäßig noch im Jahr
2010 zur Auszahlung kommen.
Ohne die kurzfristige Bereitstellung von 50.500 EURO sowie Bereitstellung für
bisher nicht bezifferbare zusätzliche Kosten in Höhe von 24.500 EURO, in der Summe
75.000 EURO, kann der Prozess zur Erstellung des SEK nicht Ziel führend
weiter betrieben werden.
Bei Nichterstellung bzw. unzureichender Erarbeitung
des von der Regierung von Oberfranken geforderten „Gesamtstädtischen
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - SEK“ droht die Versagung
jeglicher Städtebauförderungsmittel für die Stadt Bamberg (in Millionenhöhe).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1.
Der Stadtrat
nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis
2.
Der Stadtrat
billigt die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise.
3.
Die Anfrage der
GAL-Stadtratsfraktion vom 12.01.2010 gilt damit als geschäftsordnungsgemäß
erledigt.
4.
Haushaltsrechtliche
Erfordernisse
a) Aufgrund
des Antrages des Referates 6 (Stadtplanungsamt) werden folgende Mittel überplanmäßig
bereitgestellt:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
61000.63020 |
Gutachterkosten
für kommunale Entwicklungsplanung |
75.000 € |
90.000 € |
Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist
beim Amt 61 angesiedelt.
b) Deckung erfolgt durch außerplanmäßige
Einnahmen bei:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
61000.17110 |
Zuweisungen
des Landes „Stadtumbau-West“ |
37.500 € |
37.500 € |
61000.17150 |
Zuweisungen
des Landes „Stadtumbau-West“
(Bundesmittel) |
37.500 € |
37.500 € |
Die Anordnungsbefugnis für beide Haushaltsstellen wird
beim Amt 61 angesiedelt.
c) Mittelfreigabe:
HSt. |
Freibetrag |
Prozentsatz
|
61000.63020 |
90.000 € |
100 |
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
Mehrausgaben in Höhe von
insgesamt 75.000 € bei HSt. 61000.63020, für die keine Deckung
im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag
stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag
gemacht: -
Mehreinnahmen
bei HSt. 61000.17110 i. H. v. 37.500 € (Fördermittel) -
Mehreinnahmen
bei HSt. 61000.17150 i. H. v. 37.500 € (Fördermittel) |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur
Stellungnahme.
Stellungnahme des
Finanzreferates:
Die sachliche
Notwendigkeit, ein städtebauliches Entwicklungskonzept für Bamberg zu
erarbeiten, wurde vom Referat 6 / Amt 61 überzeugend dargelegt.
Deckungsmittel für die überplanmäßigen Ausgaben können durch bisher
nicht veranschlagte Städtebaufördermittel in Höhe von insgesamt 75.000,00 EURO
zur Verfügung gestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass für die bisher
nicht beantragten zusätzlichen Kosten Städtebaufördermittel gewährt werden.
Selbstverständlich wird vorausgesetzt,
dass die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet
werden und es keiner weiteren Mittelerhöhung für dieses Projekt bedarf.
Bamberg, 18.02.2010
Referat 2
Bertram Felix
Berufsmäßiger Stadtrat
Amt 20 __________________
(Peter Distler)
SG 200 _________________
(Thomas Friedrich)
SG 200 _________________
(Helmut Regus)