"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1115-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- Bericht über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

- Bericht über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 21.06.2017 wurde die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.06.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschließlich 11.08.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

2.Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein:

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Fachbereich 6A, Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 04.07.2017
  2. Bauordnungsamt – Abteilung Denkmalpflege, mit Schreiben vom 05.07.2017
  3. Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 07.07.2017
  4. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 13.07.2017

 

  1. Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

3. Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich.

 

Der Durchführungsvertrag wurde innerhalb der Verwaltung und mit dem Vorhabenträger abgestimmt und liegt in vom Vorhabenträger unterzeichneter Form vor.

 

4. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 241 ZA vom 11.10.2017 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 241 ZA, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 11.10.2017 und den Vorhabenplänen vom 11.10.2017, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 11.10.2017.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...