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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1133-41

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Als budgetierte Einrichtung ist die Volkshochschule Bamberg Stadt darauf angewiesen, regelmäßig die Teilnahmegebühren zu erhöhen. Tariflich vereinbarte Steigerungen der Personalkosten, zunehmende Aufwändungen für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen und regelmäßig zu erneuernde Ausstattung der Räume (Laptop, Beamer etc.) machen diese Maßnahme erforderlich. Die letzte Gebührenerhöhung fand zum 20. Februar 2016 statt.

Gemäß der bewährten Praxis, alle zwei Jahre die Teilnahmegebühren moderat und sozialverträglich zu erhöhen, schlägt die VHS zum Frühjahrssemester 2018 eine Steigerung des Kurzstundensatzes von derzeit 2,22 € auf 2,34 € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 5,41 % in einem Zeitraum von zwei Jahren, d.h. 2,7 % jährlich. Für einen Standardsprachkurs, z. B. Englisch Grundstufe A1, mit 15 Termine à 2 mal 45 Min., sind nach der Erhöhung statt einer Teilnahmegebühr von 66,60 € nun 70,20 € fällig. Pro einzelnem Kurstermin beläuft sich die Gebührenanhebung somit  auf 0,24 €. Bei dieser Gebührenerhöhung handelt es sich um einen Durchschnittswert. Satzungsgemäße Erhöhungen, z.B. bei Mehraufwand für Material oder Benutzungsgebühren,  oder Ermäßigungen - insbesondere für Auszubildende, Studierende und Bezieher von Arbeitslosengeld - bleiben davon unberührt.

In einem zweiten Schritt soll die Kursgebühr auf den nächsten halben bzw. ganzen Euro aufgerundet werden, um „krumme“ Beträge (z.B. 49,39 €) zu vermeiden.

Das Kuratorium der Volkshochschule hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 diesem Gebührenansatz zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen teilgenommen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Änderung der Gebührensatzung der Volkshochschule Bamberg Stadt zu beschließen:

  1. § 2 Nummer 1 Buchstabe a) lautet: „Die Grundgebühr wird auf der Basis von 45 Minuten berechnet und beträgt 2,34 €/Kurzstunde.“
  2. Ergänzt wird Buchstabe „d) Cent-Beträge werden auf 50 von 100 bzw. 100 von 100 aufgerundet.“

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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