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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1138-453

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 - Allgemeine Sportpflege und -förderung - mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

Im Haushaltsplan 2017 sind hierfür auf der Haushaltsstelle 55100.70000 insgesamt

 

 

236.170,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

Die Struktur des Verwaltungsvorschlages, die Haushaltsmittel zu verteilen, entspricht im Grundsatz
derjenigen der Vorjahre. Eine Änderung wird in einer gesonderten Förderung im Fußball - sowie im
Basketball vorgeschlagen - und das deshalb, weil sowohl im DFB-Leistungsstützpunkt als auch in der Nachwuchsarbeit des Brose Bamberg e.V. Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Vereinen,
Kindergärten und Schulen gezielt gefördert werden sollen. Eine nähere Erläuterung findet sich bei den Haushaltsstellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugend-förderung

 

 

 

10.606,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

(gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a)

sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach
Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b)

Zuschuss an Spiel- und Sportgemein-schaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pacht-ermäßigung

 

 

 

 

5.700,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

9.382,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

57.378,- Euro

 

 

 

 

2.220,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

   300,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Volleyball-, Leichtathletik- und Startgemeinschaft Bamberg sowie Handballclub 03 Bamberg

 

 

 

 

 

Zuschuss an den Postsportverein Bamberg e. V. als Ausgleich für die Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

 

 

Betrag

 

 

 

Erläuterungen

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a)

gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

 

b)

für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)

- Kreis Bamberg -

 

 

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im  Bambados

 

 

 

 

 

 

 

118.521,- Euro

 

 

   1.082,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      125,- Euro 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 10.000,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2016: 112.122,- Euro

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband.

Entsprechend Ziff. 3 der  Sport-rderrichtlinien wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.

 

 

 

 

Zuschuss aufgrund des 25-jährigen Vereinsjubiläums der 8-Ball-Crew Bamberg e. V..

Der Verein erfüllt nicht die Voraussetzung eines Mitgliederjugend-anteils von mindestens 5 %. Es wird vorgeschlagen, dem Verein den
Zuschuss dennoch außerhalb der Sportförderrichtlinien zu gewähren.

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sport-jugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

 

Haushaltsstelle

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an die Sportvereine für
Fahrtkosten

(gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.500,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.299,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Pacht und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt.

 

 

 

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 werden deshalb jedes Jahr Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt. In diesem Jahr wurden zwischenzeitlich Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 9.299,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 7.701,- Euro wurden dem Allg. Zuschuss (55100.70510) zugerechnet.

 

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat, dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

 

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

55100.70710

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im
Basketball

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

  2.570,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

 

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug.

 

 

 

 

 

 

Derzeit finden Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Brose Bamberg e. V.  statt, mit dem Ziel, zukünftig dessen zahlreiche Aktiv-itäten für Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Vereinen, Kindergärten und Schulen in einem
zusammengefassten Konzept zu fördern. Im Jahr 2017 beschränkt sich die Förderung auf einen
Zuschuss zu den für den Tag des Sports anfallenden Mietkosten für die broseArena.

Der Landkreis Bamberg beteiligt sich mit 1.000,- Euro an den Kosten für den Tag des Sports.

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

 

 

55100.70720

 

Zuschuss für Nachwuchsarbeit im
DFB-Stützpunkt Bamberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

 

 

Die Stadtverwaltung befindet sich derzeit mit dem DFB im Austausch mit dem Ziel, zukünftig dessen
Stützpunkt in Bamberg für die
hervorragende Jugendarbeit in einem
ganzheitlichen Konzept zu fördern. Hiervon profitieren insbesondere alle Bamberger Fußballvereine, bei
denen immer wieder hervorragend ausgebildete Spielerinnen und Spieler nachrücken. Im Jahr 2017 beschränkt sich die Förderung auf einen Zuschuss zu den Hallenkosten für die durchgeführten DFB-Stützpunkt-Trainings. Im Jahr 2018 wird ein höherer Zuschussbetrag entstehen.

 

 

Summe

 

 

236.170,- Euro

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussantrag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Der Kultursenat stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des Globalbetrags zu.
In begründeten Einzelfällen wird die Verwaltung ermächtigt, von dieser Verteilung abzuweichen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 236.170,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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