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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1174-23

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Beratungsfolge

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  1.        Sitzungsvortrag:

 

Im Stadtteil Gaustadt besteht ein Bedarf an Plätzen in Kinderkrippen und Kindergärten, der sich durch die positive Bevölkerungsentwicklung, Zuzug von Familien sowie künftig auch durch weitere Wohnbebauung auf dem Megalith-Gelände begründet. Aktuell bestehen vier KiTas (Haus für Kinder Am Sylvanersee, St. Josef, St. Sebastian, Waldorfkindergarten) in Gaustadt. Lediglich für den Waldorfkindergarten ist eine Erweiterung um eine Waldgruppe mit 18 Kindergartenplätzen geplant. Flächen für die Neuerrichtung einer KiTa sind bisher nicht vorhanden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde nach möglichen neuen Standorten bzw. Flächen zur Erweiterung vorhandener Einrichtungen gesucht. Mit dem bisherigen Festplatz am „Ochsenanger“ konnte nun eine Fläche in unmittelbarer Nähe zur bestehenden KiTa St. Josef gefunden werden.

 

Dieses städtische Grundstück Fl.Nr. 515/6 Gem. Gaustadt zu insgesamt 2.134 m² wird derzeit als Parkplatz und Veranstaltungsfläche für die, vom Bürgerverein Gaustadt e.V. veranstaltete, Gaustadter Kirchweih genutzt.

Gegenüber der Verwaltung hat der Bürgerverein seine Zustimmung zur Verlagerung der Kirchweih unter der Voraussetzung erklärt, dass der Veranstaltungsort auf die neu geschaffene Grünfläche östlich des Fischerhof-Schlösschens verlegt wird. Während der Kirchweihtage wird die Sperrung der Gaustadter Hauptstraße notwendig.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Errichtung einer KiTa in Kombination mit einer mehrgeschossigen Wohnbebauung, analog zum Kindergarten St. Martin an der Don-Bosco-Straße, angestrebt werden.

Abhängig von den künftigen planerischen Festsetzungen und der genauen Verortung der Baurechte und Parzellierung kann so der Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen und nach dringend benötigtem Wohnraum befriedigt werden.

 

 

 

 

Das Stadtplanungsamt hat sich zu der vorgesehenen Nutzungsänderung grundsätzlich positiv geäußert. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Festplatz als Grünfläche dargestellt.

Die genauen planungsrechtlichen Absprachen und Festsetzungen erfolgen nach der grundsätzlichen Zustimmung durch den Finanzsenat.

 

Auch seitens des Stadtjugendamtes wird die mögliche Entwicklung bzw. Nachverdichtung dieser Fläche Ochsenanger im Rahmen einer Wohnbebauung in Kombination mit einer KiTa ausdrücklich positiv gesehen. Wegen der sich auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück befindlichen KiTa St. Josef kann aus Sicht des Jugendamtes nur eine Erweiterung dieser Einrichtung in Betracht gezogen werden. Vor weiteren Planungen ist daher die Bereitschaft der Kirchstiftung als Träger der Einrichtung St. Josef für eine Erweiterung abzufragen.

Als bedarfsgerecht wird eine Erweiterung um 2 Kindergartengruppen (50 Plätze) und 1 Kinderkrippen­gruppe (12 Plätze) erachtet.  

 

 

Auf Grund dieser planungsrechtlichen und fachlichen Einschätzungen schlägt die Verwaltung vor, der Umplanung und Nutzungsänderung der städtischen Fläche Fl.Nr. 515/6 Gem. Gaustadt zuzustimmen und das Immobilienmanagement zur Ausschreibung des Grundstücks und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zu ermächtigen.

Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die Ergebnisse des Verfahrens sowie der Vergabevorschlag der Verwaltung dem Finanzsenat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Finanzsenat befürwortet die Umplanung des „Festplatzes Ochsenanger“, Fl.Nr. 515/6, Gem. Gaustadt und stimmt der im Sitzungsvortrag geschilderten Vorgehensweise zu.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Verlagerung der Gaustadter Kirchweih auf die neu geschaffene Grün­fläche östlich des Fischerhof-Schlösschens entlang der Gaustadter Hauptstraße unter Beachtung ordnungsrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben zu.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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