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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1293-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Fläche der ehemaligen Offizierssiedlung

 

Hierzu darf auf die gesonderte Sitzungsvorlage im nicht-öffentlichen Teil verwiesen werden.

 

 

2. Fläche des Golfplatzes

 

Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens liegen zwischenzeitlich vor. Nach den vorliegenden Informationen wurde zwischen Staatlichem Bauamt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und Bundespolizei abgestimmt, dass der bestehende ehemalige US-Autobahnanschluss mit einer direkten Anbindung an die A73 zwischen den Anschlussstellen Memmelsdorf und Bamberg-Ost zumindest temporär zur Abfahrt am Freitagnachmittag vom Gelände der Bundespolizei genutzt werden soll. Der Abfahrtsverkehr am Freitagnachmittag soll dabei weiterhin zeitlich gestaffelt stattfinden. Nach dem Ergebnis der verkehrlichen Erhebungen verlassen die meisten Anwärterinnen und Anwärter sowie die Beschäftigten den Bundespolizeistandort in Fahrtrichtung Norden. Daher soll auch primär diese Fahrbeziehung temporär geöffnet werden. Dies soll möglichst zeitnah umgesetzt werden. Hiermit soll eine Entlastung des Verkehrsknotens Zollnerstraße / Berliner Ring sowie des Bereichs Hauptsmoorstraße erfolgen. Derzeit werden Maßnahmen entwickelt, um die Autobahnanschlussstelle auch als Zufahrt nutzen zu können. Eine abschließende Entscheidung hierüber ist damit aber noch nicht getroffen, da u.a. noch die Frage der Finanzierung zu klären ist.

 

Für die bisherige Erschließung des Golfplatzgeländes (Clubhaus) besteht damit aktuell keine Verschlechterung. Nach Aussage von BImA und Bundespolizei kann die bisherige Zufahrt über die ehemalige sogenannte Nato-Siedlung bis auf weiteres weiter genutzt werden. Eine dauerhaft gesicherte Erschließung ist hiermit aber ausdrücklich nicht verbunden. Seitens der BImA wurde in dem letzten gemeinsamen Jour fixe am 26.10.2017 in Bamberg mündlich mitgeteilt, dass der bis zum 31.12.2017 befristete Nutzungsvertrag zur Nutzung des Golfplatzgeländes daher um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Die Vertreter des Golfclubs wurden entsprechend informiert.

 

An die BImA, Sparte Verkauf, wurde der Wunsch herangetragen nunmehr zeitnah über einen Erwerb der Fläche des Golfplatzes durch die Stadt Bamberg zu verhandeln und einen entsprechenden Kaufvertrag abschließen zu wollen. Seitens der Sparte Verkauf wurde eine entsprechende Prüfung zugesichert. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

3. Fläche der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen Schießplatzes

 

Seit der letzten Berichterstattung im Konversionssenat musste festgestellt werden, dass - entgegen der ursprünglichen Annahme - noch nicht alle erforderlichen Gutachten rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Daher ist eine Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB entgegen der bisherigen Annahme nicht in der November-Konversionssenatssitzung möglich. Eine Behandlung soll nun zu Jahresbeginn 2018 erfolgen.

 

 

4. Entwicklung des 6. BPOLAFZ

 

Eine mittel- bzw. langfristige Plankonzeption liegt nach Kenntnis der Stadt Bamberg derzeit weiterhin nicht vor.

 

Mit Email vom 13.10.2017 wurde die Stadt Bamberg durch die BImA, Sparte Facility Management, Hauptstelle München, darüber informiert, dass die Bundespolizei Interesse an weiteren Flächen der ehemaligen Warner Barracks (WB) in Bamberg angemeldet habe. Konkret gehe es um das Areal WB IV östlich der Autobahn, gelegen im sog. gemeindefreien Gebiet. Nach Mitteilung der BImA soll es dort konkret um die vorhandenen befestigten Flächen gehen. An der genauen Bedarfsdarstellung werde seitens der Bundespolizei noch gearbeitet. Weitere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

5. Errichtung eines Geh- und Radweges im Bereich der Pödeldorfer Straße

 

Die Maßnahme liegt nach Mitteilung des Entsorgungs- und Baubetriebes im Zeitplan. Ein Abschluss der Maßnahme ist weiterhin bis Ende 2017 vorgesehen. Auf die Abhängigkeit von Witterungsereignissen wurde bereits hingewiesen.

 

Derzeit laufen die Maßnahmen zur Verlegung der Kabel und der Leerrohre sowie zum Rückbau der bestehenden Beleuchtung. Die Baumaßnahmen „Herstellung Geh- und Radweg“ sowie „Eingangsbereich AEO“ werden im Rahmen regelmäßiger Besprechungen koordiniert.

 

 

6. Belange der so genannten ehemaligen NATO-Siedlung

 

Die Stadtverwaltung ist an die BImA mit dem Wunsch herangetreten, einen Teil der Fläche einer vorhandenen Wendeschleife nebst dort ebenfalls vorhandenen Unterflur-Glascontainern wieder zugänglich machen zu können. Die Lage der Fläche kann dem beiliegenden Plan (Anlage) entnommen werden. Sinnvoll aus Sicht der Verwaltung, ist ein Erwerb der Fläche der vorhandenen Wendeschleife nebst Umgriff, insgesamt knapp 790 m², von der BImA. Die BImA steht einem solchen Erwerbswunsch aufgeschlossen gegenüber. Derzeit wird die Freigabe dieses Flächenteils durch den Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie die Regierung von Oberfranken geprüft. Ein endgültiges Ergebnis liegt insoweit noch nicht vor. Sobald eine Freigabe erfolgt ist, kann mit BImA ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Ziel ist es, für die Anwohnerschaft im Bereich der ehemaligen sogenannten NATO-Siedlung, insbesondere die vorhandenen Unterflur-Glascontainer wieder nutzbar zu machen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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