Beschlussvorlage - VO/2017/1321-65
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und der Gemeinde Kemmern über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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05.12.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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13.12.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Die Gemeinde Kemmern plant, ihre eigene Kläranlage aufzulassen und stattdessen im Rahmen einer interkommunalen Kooperation ihr Abwasser in die Kläranlage Bamberg einzuleiten. Hierzu ist vorgesehen, am bisherigen Standort der Kläranlage Kemmern ein Pumpwerk mit anschließender Druckleitung zur Kläranlage Bamberg zu errichten.
Bau und Betrieb des Pumpwerks mit Druckleitung sollen durch den Entsorgungs- und Baubetrieb erfolgen. Die Kosten hierfür werden gemeinsam mit den Kosten für die Abwasserreinigung der Gemeinde Kemmern in Form von jährlichen Entgelten in Rechnung gestellt. Die Entgelte werden dabei nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes kostendeckend berechnet.
Für den Bau des Pumpwerks mit Druckleitung wird mit Projektkosten in Höhe von ca. 4,44 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2020 gerechnet.
Nachdem die Vorplanungen für den Bau des Pumpwerks mit Druckleitung abgeschlossen sind, ist für das Jahr 2018 der Beginn der Bauarbeiten geplant. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der beiliegenden Zweckvereinbarung. Der Gemeinderat der Gemeinde Kemmern hat der Zweckvereinbarung in seiner Sitzung vom 16.11.2017 einstimmig zugestimmt.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt vom Vortrag des Entsorgungs- und Baubetriebs Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kemmern abzuschließen. Redaktionelle Änderungen bleiben der Verwaltung vorbehalten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
x | 4. | Kosten in Höhe von 4,44 Mio. Euro in künftigen Haushaltsjahren für die Deckung im Investitions- und Finanzplan des Entsorgungs- und Baubetriebs gegeben ist. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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