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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1418-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Aufstellung des Haushalts 2018 brachte für den Budgetring 510 des Stadtjugendamtes einen Gesamtausgabeansatz von 24.758.550,00 € bei Gesamteinnahmen von 11.182.387,00 €, also somit einen Zuschussbedarf in Höhe von 13.576.163,00 €. Zu beachten hierbei ist die Tatsache, dass 2018 durch die Kämmerei erstmals 3 neue Budgetringe geschaffen wurden und zwar für die Jugendsozialarbeit an Schulen, für die Leistungen des Gartenamtes in Kindertageseinrichtungen und für die Mieten, Erbbauzinsen für Kindertageseinrichtungen. Grundlegend verändert wurde auch die Zuordnung der freiwilligen Sanierungs- und Investitionskostenzuschüsse, welche ab 2018 im Vermögenshaushalt verortet sind und nicht mehr, wie bislang, im Verwaltungshaushalt. Dies macht die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren etwas schwieriger.

 

Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2018 beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 40700.70200 zusammengefasst. Für diese 10 Einrichtungen/Maßnahmen stehen für 2018 unverändert 146.913,00 € zur Verfügung.

 

Der Vorschlag über die exakte Aufteilung der Zuwendungen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ansatz für Opstapje-Baby nicht mehr enthalten, nachdem die Haushaltsmittel für das Gesamtprojekt erhöht wurden und der SKF mitgeteilt hat, dass er diese Mittel gerne flexibel dort einsetzen möchte, wo sich der Bedarf zeigt, also entweder für Familien im Programm Opstapje oder Opstapje-Baby. Die hier freigewordenen restlichen Mittel haben wir, auch in Anlehnung an die Ausführungen des SKF in der Sitzung im November, auf die beiden Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit verteilt.

 

 

Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 8.000,00 €, beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Dieser wird im Nachgang zu diesem Beschluss mit den Verantwortlichen des Vereins Chapeau Claque inhaltlich abgestimmt und abgeschlossen. Für das nächste Haushaltsjahr soll diese Leistung öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Für das Familienspielfest wurde, wie in der Empfehlung vom Juli 2017, ein Zuschuss als Defizitfinanzierung von maximal 3.000,00 € zur Verfügung gestellt, der anhand eines Finanzierungsplanes nachzuweisen ist.

 

Für den Kinderschutzbund, das Mütterzentrum, HaLT, die Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit, das Familienspielfest und den Heilpädagogischen Fachdienst ist nach wie vor eine gesonderte Antragstellung zum Ende des Jahres mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich. Beim Mütterzentrum Känguruh ist der Zuschuss für das Mehrgenerationenhaus mit 10.000,00 €, der als kommunale Co-Finanzierung erforderlich ist, mit eingeflossen. Für das Mütterzentrum selbst ist der Zuschussbetrag im Gesamtbetrag unverändert mit 5.000,00 enthalten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei - 40700.70200 laut nachstehender Tabelle - unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2018. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind, sowie das Mütterzentrum Känguruh.

3.Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2018 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.

 

4.Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger nach Freigabe der Haushaltsmittel zum 01.10.2018 des Globalansatzes bei 40700.70200 im Verwaltungs-wege vorzunehmen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 146.913,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im

geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom

Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor

schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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