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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1455-50

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Wichtigkeit des Themas erfolgt in jeder Sitzung ein Bericht zur Situation in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften der Stadt Bamberg und in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken. In der Senatssitzung wird darüber hinaus ein Bericht der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt erfolgen.

 

1. Bericht des Amtes für soziale Angelegenheiten.

 

Mit Stand 17.01.2018 leben insgesamt 405 Personen in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und in Wohnungen in Bamberg.

 

 

Asylbewerber

Anerkannte Flüchtlinge

Summe

GUs / AUs /Wohnung

295 Personen

110 Personen

405 Personen

 

 

 

 

Januar 2017

369 Personen

167 Personen

536 Personen

 

Bei der Unterbringung der Asylbewerber bzw. von anerkannten Flüchtlingen in die 4 GUs und der 1 AU in der Stadt Bamberg ist eine gewisse Routine eingekehrt.

 

Im Jahr 2017 wurden von der Regierung von Oberfranken insgesamt 140 Personen in die GUs umverteilt. Von den 140 Personen waren 90 Personen Asylbewerber und 50 Personen anerkannte Flüchtlinge. In die einzige AU (Geisfelder Str. 98 – Haus 8503) wurden gemäß der Vereinbarung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015 keine Personen umverteilt, aktuell leben dort 13 Personen.

130 Personen von den 140 Personen kamen aus der AEO und 10 Personen wurden aus anderen Kommunen nach Bamberg umverteilt (z.B. aus familiären Gründen).

 

Von den 295 Asylbewerbern erhalten 143 Personen Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und 152 Personen Leistungen nach § 2 AsylbLG, sogenannte „Analogleistungen“, vergleichbar den Regelleistungen nach dem SGB XII. Die Umstellung des Leistungsbezuges nach 15 Monaten ununterbrochenen Aufenthaltes im Bundesgebiet von den Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu den sogenannten „Analogleistungen“ nach § 2 AsylbLG erfolgt reibungslos.

Der wesentliche Unterschied zu der Leistungsgewährung nach § 3 AsylbLG liegt darin, dass die Asylbewerber eine höhere Regelleistung nach dem SGB XII erhalten und im Rahmen der Auftragsleistungen nach § 264 SGB V bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden und sie keine Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG (Krankenscheine) erhalten.

 

 

 

Leistungen § 3 AsylbLG

Leistungen§ 2 AsylbLG/SGB XII*

Leistungen§ 2 AsylbLG/SGB XII gekürzter Betrag*

Regelbedarfsstufe 1

Haushaltsvorstand

354 €

416 €

356,65 €

Regelbedarfsstufe 2

Zwei Erwachsene

318 €

374 €

314,65 €

Regelbedarfsstufe 3

Erwachsene in Einrichtung

284 €

332 €

272,65 €

Regelbedarfsstufe 4

15. – 19. Lebensjahr

276 €

316 €

280,22 €

Regelbedarfsstufe 5

ab 7. Lebensjahr

242 €

296 €

271,58 €

Regelbedarfsstufe 6

bis Vollendung 6. Lj.

214 €

240 €

218,79 €

 

* Die Regelleistungen werden in GU/AU noch um die Sachleistungen Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung, Innenausstattung und Haushaltsgeräte gekürzt.

 

2. Ein Vertreter der Regierung von Oberfranken wird einen Sachstandsbericht über die aktuelle Situation und Entwicklung in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) geben.

 

3. Ein Vertreter der Polizeiinspektion Bamberg Stadt wird einen Sachstandsbericht über die aktuelle Sicherheitslage bezüglich der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) geben.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt von den Berichten Kenntnis.

 

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  1. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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