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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1469-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Anlass der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet MUNA, Schießplatz und Umgriff ist die seit 2014 wieder bestehende kommunale Planungshoheit über die militärisch genutzten Flächen im Stadtgebiet Bamberg, die dadurch möglich gewordene Neuausrichtung der Gewerbeflächenpotentiale gemäß der Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK, Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2014) und des Gewerbeflächenkonzepts vom 09.11.2015 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 im Bereich MUNA und Schießplatz im Parallelverfahren. Anlass der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße". Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht (Anlage 1).

 

2. Lage und Beschreibung des Plangebietes – Geltungsbereich

 

Das Plangebiet umfasst vornehmlich die im Flächennutzungsplan (Teilplan Art der Nutzung) als „Sonderbaufläche Bund“ gekennzeichneten und bis 2014 teilweise von den US-Streitkräften und seitdem von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) genutzten Areale MUNA und Schießplatz. Im östlichen und nördlichen Bereich umfasst es Teilbereiche der Staatsforsten und im westlichen Bereich Teilflächen des bestehenden Gewerbegebietes Gutenbergstraße. Der Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum Beschluss des Konversionssenates vom 15.12.2015 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in Randbereichen geändert (Birkenallee, Strullendorfer Straße/Gutenbergstraße, Eichamt u.a.). Der genaue Geltungsbereich ist in der Begründung dargestellt (Anlage 1).

 

3. Bisherige und künftige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen werden die zentralen Bereiche des Planungsraumes anstelle der bisherigen Darstellung als „Sonderbaufläche Bund“ nun als gewerbliche bzw. industrielle Baufläche und Verkehrsfläche festgesetzt werden. Im Landschaftsplan werden u.a. für diese Bereiche Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. die Erforderlichkeit von Grünordnungsplänen festgesetzt. Im nördlichen Bereich sind eine Sonderfläche sowie ein größeres Naturschutzgebiet vorgesehen. Entlang künftiger Erschließungsstraßen werden größere zusammenhängende Flächen für Retentions- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Im östlichen Bereich sind nunmehr keine Eingriffe in den Waldbestand geplant, auch im südlichen Bereich innerhalb der Wasserschutzzone sind keine Eingriffe vorgesehen.

 

4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung

    der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 15.12.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 15.12.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 18.01.16 bis einschließlich 19.02.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.12.2015 bis einschließlich 19.02.2016 beteiligt.

 

5. Eingegangene Stellungnahmen

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind weitgehend inhaltlich deckungsgleich mit denen der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße". Es wird hierzu auf die dortige tabellarische Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen verwiesen (Anlagen 2a und 2b). Folgende Aspekte sind zusätzlich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht worden:

 

        Alternativenprüfung zur Gewerbeflächenausweisung

        Prüfung Naherholungsbereiche insbes. für den Reitsport

        Kosten der Altlastensanierung

 

6. Änderung der Planung

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der weitere Planungsfortschritt haben im Wesentlichen zu folgenden Änderungen des Bebauungsplanentwurfes geführt:

 

Erschließung:

-          Längere Orientierung der überörtlichen Erschließung am Bestand und Reduktion der sonstigen

Erschließungsflächen

 

Bauflächen:

-          Reduktion der Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete

 

Ökologische Belange:

-          Reduktion der Eingriffe in die Staatswaldflächen

-          Ausweitung der Bannwaldflächen und Neuausweisung der nicht genutzten Freiflächen des

Schießplatzes als NSG

 

7. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die

    öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen gemäß

    § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 2a.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 2b.

 

  1. Der Konversionssenat beschließt die Änderung des Geltungsbereichs gem. des im Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 abgegrenzten Gebietes.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 sowie zum Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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