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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1473-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E.) stellte am 11.10.2017 einen Antrag auf Sachstandbericht im Familiensenat zum Thema "Fehlende Pflegebetten in Bamberg". (Anlage 1)

In ihrem nahezu gleichlautenden Antrag vom 20.11.2017 nimmt die GAL Bezug auf dieses Schreiben beglich der Pflegeplatzsituation in Bamberg und schließt sich dem Antrag der A.R.G.E. auf  Behandlung im Familien- und Integrationssenat an. (Anlage 2)

Der Antrag der GAL gliedert sich in vier Punkte:

 

 

1. Die Stadtverwaltung eruiert bei den Pflegeeinrichtungen in Bamberg, wie viele Pflegeplätze aufgrund der gesetzlichen Einzelzimmerquote (also durch Umwandlung von Mehrbett- in Einzelzimmer) verloren gingen und nicht ausgeglichen wurden.

Die Einzelzimmerquote ist nur zu einem geringen Teil Grund für den befürchteten Wegfall von Pflegeplätzen. Mit Inkrafttreten der besonderen Vorschriften für stationäre Einrichtungen im Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG) müssen alle stationären Einrichtungen bauliche Mindestanforderungen erreichen. Beispielsweise müssen Wohnplätze und ihre Sanitärräume, wenn die Schwere der Behinderung der Bewohnerinnen und Bewohner es erfordert, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Für Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen ist ein Verbrühungsschutz erforderlich. Alle sanitären Anlagen müssen über geeignete Haltegriffe verfügen, Gemeinschafts- und Therapieräume müssen vorhanden sein und von allen Bewohnerinnen und Bewohnern erreicht werden können u.v.m.  Aufgrund relativ großzügiger Angleichungsfristen durch die zuständige bescheidende FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht, ehemals Heimaufsicht)  wirkt sich das auf die Pflegeplatzsituation nicht unmittelbar aus, d. h. bislang sind noch keine Plätze weggefallen.
Die meisten stationären Pflegeplätze werden in der Zeit zwischen den Jahren 2021 – 2026 (Anlage 3) verloren gehen.

Zur Orientierung über die aktuelle Situation ist dem Sitzungsvortrag eine Übersicht der aktuellen Belegung in der stationären Pflege (Anlage 4) sowie eine Übersicht der Plätze im sogenannten Betreuten Wohnen oder Service-Wohnen (Anlage 5) beigefügt.

In den kommenden Jahren, soweit sind sich alle einschlägigen statistischen Institute einig, wird die Zahl der Pflegebedürftigen steigen. Wenn man die negativeren und positiveren Prognosen mittelt, ergibt sich ein vermuteter Anstieg von etwa 30%. Diese Zahlen dürften etwa auch für Bamberg zutreffen. In der

Anlage 6 findet sich eine Übersicht der Entwicklung des Pflegeplatzbedarfes, wenn eben diese 30 % Prozent (Anstieg an Pflegebedürftigen in der stationären Pflege) angenommen werden. Wenn man den aktuellen Stand an 959 Plätzen in stationären Einrichtungen als Mindestbedarf zugrunde legt, wären im Jahr 2030 1246 Plätze bereitzuhalten. Die wegfallenden Plätze einberechnet, besteht somit maximal Bedarf an 633 Plätzen.

Wie sich der Fachkräftemangel auf die Situation und den bestehenden Bedarf an Pflegeplätzen auswirkt, kann nicht abgeschätzt werden.

Das Mindest-Ziel muss es sein, die aktuell vorhandenen Pflegeplätze in der stationären Pflege zu erhalten und um etwa 300 Pflegeplätze zu erweitern bzw. neue alternative Wohnformen und/oder Versorgungsideen zu entwickeln.

 

 

2. Um die Bedarfslücke an Kurzzeitpflegeplätzen einzuschätzen, erfragt die Stadtverwaltung bei den Pflegeeinrichtungen, wie viele Pflegeplätze sie ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorhalten und wie oft Anfragen von Betroffenen für Kurzzeitpflege im Jahr 2017 abgelehnt werden mussten.

Die Abfrage bei den stationären Einrichtungen in Bamberg ergab, dass keine Dokumentation bezüglich der Anfragen oder Absagen geführt wird. Die Aussagen von Pflegedienstleistungen oder Mitarbeitenden der Verwaltung sind Schätzungen. Die fachlich fundierteste Schätzung kommt hier vom Beratungs- und Betreuungszentrum des Klinikums am Bruderwald. Danach gingen im Jahr 2017 800 Anfragen ein, von denen 20% nicht vermittelt werden konnten. Wenn man davon ausgeht, dass die meisten betroffenen Personen auf der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz zumindest bei mehreren, wenn nicht bei allen Einrichtungen wegen eines Platzes anfragen und zusätzlich natürlich auch Anfragen aus dem Landkreis und darüber hinaus eingehen, reduziert sich der vermutete Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen nochmals. Eine genaue Aussage über den tatsächlichen Bedarf ist aufgrund dieser Datenlage daher nicht zu treffen. Aktuell gibt es in der Stadt Bamberg keine festen, sondern nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze.

 

 

3. Ähnlich wie bei der Kita-Offensive beruft die Stadt einen Runden Tisch mit allen Trägern von Pflegeeinrichtungen ein, um die ausreichende Versorgung mit Pflegeplätzen und Kurzzeitpflegeplätzen sicherzustellen und einen drohenden Pflegeplatznotstand zu verhindern. Am Runden Tisch werden auch die Seniorenbeauftragte sowie Vertreter*innen der A.R.G.E. beteiligt.

Zu einem Runden Tisch mit allen Trägern von Pflegeeinrichtungen wurde durch Herrn Oberbürgermeister Starke bereits eingeladen. Termin ist der 29.01.2018. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

4. Die Stadtverwaltung unterstützt die Träger bei der Suche nach Grundstücken, berücksichtigt den Pflegeplatz-Bedarf bei Verkauf und Ausschreibung von städtischen Grundstücken und hält dafür Raum im Rahmen der Bauleitplanung vor.

 

Stellungnahme Immobilienmanagement:

Seitens des Immobilienmanagements werden städtische Baugrundstücke grundsätzlich zunächst auf der Grundlage der Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Verfahrens gehen dann regelmäßig die verschiedensten Planungs- und Nutzungsvorschläge ein, die sodann in Abstimmung (hauptsächlich) mit der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Hinblick auf Bedarf, Genehmigungsfähigkeit, wirtschaftliche Durchführbarkeit etc. geprüft werden. Die auf diesen Grundlagen ermittelten Veräußerungsvorschläge werden anschließend grundsätzlich dem zuständigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt.


 

 

Stellungnahme Stadtplanungsamt:

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Bamberg, als zentrales Instrument der Stadtentwicklung, werden derzeit in enger Abstimmung aller Fachdienststellen der Verwaltung struktur- und flächenbezogene Analysen durchgeführt. In einer ersten Verwaltungswerkstatt Anfang Oktober 2017 zum Thema ‚Bestandsaufnahmen‘, wurden die verschiedenen Handlungsfelder umfassend erörtert um bereits bestehende Konzepte und Grundlagen in den Planungsprozess integrieren zu können (siehe Dokumentation der 1. Verwaltungswerkstatt). In der Gesamtfortschreibung FNP/LP bzw. allgemein in der vorbereitenden Bauleitplanung hat dabei selbstverständlich auch der Themenbereich Gemeinbedarf und Soziales entscheidenden Stellenwert. Eine mögliche Darstellung und Vorhaltung von weiteren potenziellen Gemeinbedarfsflächen im Flächennutzungsplan - insbesondere und speziell für Pflegeeinrichtungen - wird im weiteren Planungs- und Abwägungsprozess eruiert werden.

 

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gehören Pflegeeinrichtungen zu den Anlagen für soziale Zwecke und sind damit auch in Wohn- und Mischgebieten grundsätzlich zulässig. Konkrete Vorhaben können mit entsprechenden Trägern ggf. auch in vorhabenbezogene Bebauungspläne eingang finden. Bei der Suche nach Grundstücken wird grundsätzlich insbesondere das Immobilienmanagement Träger unterstützen können, bei der Ermittlung und Berücksichtigung von Pflegeplatz-Bedarfen bei Verkauf und Ausschreibung städtischer Grundstücke erscheint eine enge Abstimmung mit dem Sozialreferat hilfreich.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird die Situation laufend weiter beobachten und wieder berichten.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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