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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1476-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates am 31.01.2018 wurden die zugelassenen  Zielvorgaben (2, 3, 5, 6, 8, 9, 10) des Bürgerbegehrens „Radentscheid Bamberg“ gemäß Art. 18a Abs. 14 GO übernommen. Diese Ziele werden verkehrspolitisch vorrangig verfolgt, damit möglichst viel davon umgesetzt werden kann. Unter Punkt 3 hat der Stadtrat zur Umsetzung konkreter Maßnahmen bereits im Haushaltsjahr 2018 – im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel – das „Maßnahmen-Paket-2018“ (Anlage 1) beschlossen.

Eine der Zielsetzungen des Radentscheids ist verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Ressortübergreifend wurde hierfür der Obertitel „Fahrradstadt Bamberg“ gewählt, um deutlich zu machen, dass es nicht um einen einzelnen „Entscheid“ sondern um einen ganzheitlichen Ansatz geht. Deshalb trägt dieser Sachstandsbericht die entsprechende Überschrift.

Zur Information des Stadtrates sind Sachstandsberichte zur „Fahrradstadt Bamberg“ für alle Umweltsenate vorgemerkt.

Ämterübergreifend wurde für die Verwendung der Haushaltsmittel 2018 das Fahrradprogramm 2018 (Anlage 2) erstellt. Der Entwurf Fahrradprogramm 2018 wurde bereits mit der Einladung zum Fahrradforum am 1. März 2018 an die Teilnehmer verschickt und wird mit den Initiatoren des Radentscheids im Fahrradforum besprochen.

 

1.Sachstand zum Maßnahmen-Paket 2018 (entsprechend Beschluss Vollsitzung 31.01.2018, Punkt 3)

a.Image-Kampagne

Für die künftige Präsenz im Internet sind durch die Pressestelle bereits (Sub)domains: „fahrradstadt.bamberg.de“ und „fahrradstadt-bamberg.de“ angelegt. Die Imagekampagne soll extern vergeben werden, dafür wird derzeit die Aufgabenstellung definiert und eine Liste geeigneter Auftragnehmer erstellt.

 

 

b.Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln/Fahrradparkplätzen

Car Bike Port (Abstellanlage mit Kfz-Silhouette):

Die dauerhafte bauliche Kfz-Silhouette muss innerhalb eines markierten Kfz-Stellplatzes platziert werden. Drei Standorte (Am Kranen vor der Teilbibliothek, Kapuzinerstraße (Uni) sowie vor Oberer König-straße 7) wurden in der Routine Verkehr geprüft und werden im Fahrradforum am 1.3.2018 behandelt. Es liegt ein Kostenangebot in Höhe von ca. 4.700 € (brutto, incl. Aufpreis Sonderfarbe, ohne Montage) vor.

Fahrradbügel

-  Drei Standorte sind zur Umsetzung bereit (16 Radbügel)

-  Vierzehn neue Standorte (ca. 70 Radbügel) wurden in der Routine Verkehr am 21.02.2018 koordiniert, davon sind zwölf Standorte (ca. 60 Radbügel) vorbehaltlich der noch ausstehenden Stellungnahme der Bürgervereine möglich

-  Zur Umsetzung weiterer Standorte für Fahrradparken ist die Bestellung neuer Radbügel erforderlich. Kostenangebot für 100 neue Standardbügel und 10 Bügel herausnehmbares Modell liegt bei ca. 6.000 € (brutto).

 

c.Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung sind folgende Straßenzüge als Fahrradstraßen für die Umsetzung in 2018 als möglich angesehen worden:

Am Leinritt

Judenstraße

Generalsgasse-Zinkenwörth-Schillerplatz

Färbergasse (Teilstück)

Maria-Ward-Straße

Herrenstraße (Teilstück)-Schranne-Geyerswörthplatz

Die Verkehrsbehörde hat die Eignung geprüft und den aktuellen Stand in der Routine Verkehr am 21.02.2018 zur Diskussion gebracht. Das Prüfergebnis wird im Fahrradforum am 1.3.2018 vorgestellt.

Zudem ist ämterübergreifend eine einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen abgestimmt worden. Größere Umbaumaßnahmen scheiden aus finanziellen Gründen aus. Es wird daher als einheitliche Gestaltung angestrebt, dass jeweils in Verbindung mit dem Blech Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) auch das Symbol des Verkehrszeichens 244.1 auf der Fahrbahn aufgebracht wird.

 

d.Errichtung einer Radzählanlage

Die bisherige Recherche hat ergeben, dass der Anbieter offenbar ein Monopol hat. Der Kontakt zum Anbieter wurde aufgenommen und technische Voraussetzungen ermittelt. Auf dieser Grundlage ist eine Vorauswahl von 10 möglichen Standorten getroffen worden. Die konkrete technische Eignung dieser Standorte wird im Rahmen der personellen Ressourcen gemeinsam mit dem Anbieter abgeklärt.

 

e.Sicherheit an Kreuzungen

Neue Rotmarkierungen am Berliner Ring / Kronacher Straße sind bereits behördenübergreifend koordiniert und werden im Rahmen der personellen Ressourcen bzw. der Witterungslage verwirklicht. Die Einmündung Annastraße wird, wie im Umweltsenat am 14.11.2017 beschlossen, s. VO/2017/1172-31 umgesetzt.

 

f.AGFK-Mitgliedschaft

Der Kontakt zu AGFK Geschäftsstelle aufgenommen. Das Erstellen der Antragsunterlagen erfolgt im Rahmen der personellen Ressourcen.

 

g.Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“

Siehe eigene Sitzungsvorlage VO/2018/1482-38 in derselben Sitzung des Umweltsenats.

 

h.Runder Tisch Lange Straße

Es wird im Mai ein Runder Tisch zur zukünftigen Verkehrsführung unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden.

i.Leuchtturmprojekt Peuntstraße-Wilhelmsplatz-Schönleinsplatz

Die Untersuchung kostengünstiger Varianten ohne Straßenausbaubeiträge zur Radverkehrsführung Friedrichstraße stadteinwärts erfolgt im Rahmen der personellen Ressourcen. Die Planung des Abschnittes Knoten Pfister-/ Nürnberger-/ Peuntstraße ist abgeschlossen.

 

 

2.Weiteres Vorgehen:

 

Nächster Schritt ist die Behandlung des Fahrradprogramms 2018 in der Sitzung des Fahrradforums am
1. März 2018. Außerdem ist für den 5. März 2018 ein gemeinsamer Medientermin des Oberbürgermeisters mit den Initiatoren des Radentscheids geplant.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

1.Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Umwelt- und Verkehrssenat stimmt dem „Fahrradprogramm 2018“ grundsätzlich zu, erteilt der Verwaltung den Auftrag, das Programm im Fahrradforum zu beraten und anschließend umzusetzen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 160.000 € (brutto) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan unter den Haushaltsstellen 63000.96000 und 05200.63230 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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