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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1485-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg war von Beginn an vom Zuzug von Flüchtlingen mit tangiert. Ende des Jahres 2015 waren bereits 168 Flüchtlinge anerkannt und im Jobcenter der Stadt Bamberg registriert.

 

Im Jahr 2016 stiegen die Zahlen rasant an. Zum Jahreswechsel 2016/2017 hatte sich die Anzahl an Fluchtkunden zirka verdreifacht.

 

Mit der Überführung der ursprünglichen Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) in eine Erstaufnahmeeinrichtung und eine besondere Aufnahmeeinrichtung unter der Bezeichnung Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) verlangsamte sich der Anstieg.

 

Der Stadt Bamberg und damit auch dem Jobcenter Stadt Bamberg sollten keine Flüchtlinge mehr zugewiesen werden.

 

Zugänge resultieren seither insbesondere aus Umzügen (Flüchtlinge ohne Wohnsitzzuweisung) und Familiennachzügen.

 

Zudem ist das Jobcenter für Kunden zuständig, die anerkannt sind bzw. subsidiären Schutzstatus erhalten und in der AEO bis zum Vollzug der Wohnsitzzuweisung untergebracht sind. Die Anzahl dieser Kunden stieg insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2017 rasch an, erreicht im September/Oktober mit zirka 170 Kunden ihren Höhepunkt und hat sich seither wieder auf unter 100 Kunden reduziert.

 

Bezüglich der Kundenentwicklung darf im Einzelnen auf die in Anlage beigefügten Grafiken über die Entwicklung der gemeldeten Flüchtlinge im Jobcenter Stadt Bamberg (Anlage 1) und Flüchtlinge im Jobcenter Stadt Bamberg nach Altersgruppen gegliedert (Anlage 2) Bezug genommen werden. Detaillierte Erläuterungen der Zahlen erfolgen durch den Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg, Herrn Stefan Ziegmann, in der Sitzung.


Zur weiteren Erläuterung hinsichtlich der Anzahl der in Bamberg registrierten anerkannten Flüchtlinge wird mitgeteilt, dass derzeit insgesamt 857 anerkannte Asylbewerber in Bamberg aufenthältlich sind. Hiervon sind 15 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (Asylberechtigter), 607 Personen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne von § 3 Abs. 1 des Asylgesetzes zuerkannt. 187 Personen genießen subsidiären Schutz im Sinne des § 4 Abs. 1 des Asylgesetzes und 48 Personen wurde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, weil ein Abschiebungsverbot vorliegt.

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 15.01.2018 (vgl. Anlage 3) den Antrag gestellt über die verschiedenen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete im nächsten Familien- und Integrationssenat zu berichten.

 

Der Geschäftsführer des Jobcenters, Herr Stefan Ziegmann, wird entsprechende mündliche Ausführungen hinsichtlich der Integrationsmaßnahmen in der Sitzung machen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Geschäftsführung des Jobcenters Stadt Bamberg hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 15.01.2018 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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