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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1494-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt und der Landkreis Bamberg verfolgen das Ziel auf lokaler Ebene die Energiewende in der Bundesrepublik erfolgreich mit zu gestalten und hierfür den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen, dabei den sparsamen  und effizienten Umgang mit Energie bei wirtschaftlichem Einsatz finanzieller Mittel zu fördern.

 

Um das Ziel der Klimaallianz Bamberg bis 2035 und die Ziele der Bunderegierung zu erreichen, bedarf es neben einer Strom- und Mobilitätswende als dritten Pfeiler auch einer Wärmewende.

 

Seitens des Instituts für Energietechnik (IFE) wurde ein durch die BAFA gefordertes Energieeffizienznetzwerk eingerichtet. Ziel der auf drei Jahre ausgelegten Netzwerkarbeit ist das Erreichen der definierten Klimaschutzziele der Klimaallianz. Geplant sind hierfür jährlich vier durch das IFE moderierte Netzwerktreffen, die neben der Vorstellung von entsprechenden Projekten hauptsächlich den interkommunalen Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerkes dienen. Zusätzlich kann die Möglichkeit zur individuellen Beratung zu Energiethemen aller relevanten Punkte genutzt werden.

 

Für die Teilnahme am Netzwerk entstehen pro Jahr Kosten in Höhe von 2.500 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, also jährlich 2.975 Euro, erstmals fällig am 01.09.2018.

 

Hiervon werden der Stadt Bamberg im ersten Jahr 70 % der Nettokosten (2.500 Euro x 70 % = 1.875 Euro) und in den Jahren zwei und drei jeweils 50 % der Nettokosten, also 1.250 Euro zurückerstattet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Der Teilnahme der Stadt Bamberg am Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen in den Jahren 2018 bis 2020 wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von brutto 2.975 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist. HHST 11450.63030

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 2.975

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Unter der Maßgabe, dass die notwendigen Kosten 2018, 2019 und 2020 jeweils von der HSt. 11450.63030 gezahlt werden, bestehen seitens des Finanzreferates aufgrund der übergeordneten Bedeutung des Klimaschutzes keine Einwände.

 

 

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