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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1506-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1.Sachstand:

 

Wie zuletzt im Stadtrat am 27.09.2017 berichtet, konnten dank der Unterstützung der Bundespolizei in Bamberg die Planungen für einen „Bamberg Frühling 2018“ wieder aufgenommen werden. Hierzu sollte, wie in den Jahren 2014 bis 2016 das Gelände des ehemaligen „US-Motor-Pools“ an der Zollnerstraße genutzt werden. Aktuell wird diese Fläche durch die Bundespolizei als Parkplatz („P2“) genutzt. Ersatzweise sollte eine Motorpool-Fläche im Bereich der ehem. Lagarde-Kaserne („P3“), angrenzend an den John-F.-Kennedy-Blvd. für die Dauer des Bamberger Frühlings (geplanter Betrieb: 06. – 22.04.2018, zzgl. Auf- und Abbau) angeboten werden.

 

2.Zusätzliche Betriebserfordernisse:

 

Für die Durchführung des Bamberger Frühlings wurde seitens der Bundespolizei zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen durch die Stellung eines entsprechenden Sicherheitszaunes sowie die Stellung von Wachpersonal (Wach- und Schließdienst) gefordert.

 

Die eigentliche Betriebsfläche (Parkplatz P2 der Bundespolizei an der Zollnerstraße) muss mit einem innenliegenden Zaun mit Übersteigschutz an drei Seiten zum Gelände hin gegen ein Überklettern, zusätzlich zu dem vorhandenen Zaun, geschützt werden. Auf dieser Fläche ist die Sicherheit mit bis zu 5 Personen Wachdienst zu gewährleisten. Die Fläche des Ersatzparkplatzes auf der ehem. Lagarde ist ebenfalls zu sichern. Hierzu sind vorhandene Lücken zu schließen, sowie teilweise eine „Stacheldrahtrolle“ als Übersteigschutz anzubringen. Unter diesen Voraussetzungen kann auf eine (personalintensive) Bewachung des Ersatzparkplatzes verzichtet werden.

 

Die Stromversorgung des Betriebsareals an der Zollnerstraße ist durch eine externe Entnahme von einem vorhandenen Stromanschluss der Stadtwerke sowie eine eigens verlegte Zuleitung zu regeln, da seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Facility Management, die Mitnutzung des Niederspannungsnetzes im Bereich der Bundespolizei abgelehnt wurde. Diese Situation ist neu, da zwischenzeitlich die Betreiberverantwortung für das Niederspannungsnetz auf die BImA übergegangen ist.

 

Mit den Verantwortlichen der Bundespolizei wurden die Sicherheitsanforderungen intensiv diskutiert. Dabei ist anzuerkennen, dass seitens der Bundespolizei die Anforderungen im Dialog auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt wurden. Gleichzeit muss aber auch anerkannt werden, dass die Sicherung des Geländes für die Bundespolizei absolut höchste Priorität genießt und daher Kompromisse nicht bzw. nur sehr begrenzt möglich sind.

 

3.Aufwand:

 

Für die Anbringung der geforderten Zauneinrichtungen auf der Betriebsfläche sowie der Ersatzparkplatzfläche sowie das geforderte Wachpersonal und die Stromversorgung fiele folgender Aufwand an:

 

 

P 2
Veranstaltungsgelände

P 3
Ausweichparkplatz

 

Zaun

25.000,00 €

11.000,00 €

 

Strom – Anschluss u. Verbrauch

34.357,30 €

 

 

Bewachung

43.238,65 €

 

 

Sanitätsdienst

  4.475,00 €

 

 

Sonstige Kosten

10.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Summe Ausgaben 

117.070,95 €

11.000,00 €

128.070,95

 

 

 

 

Dabei kann sich der Aufwand (Summe Ausgaben) noch erhöhen, da nach dem aktuellen Kenntnisstand der Übersteigschutz nicht direkt an dem vorhandenen Zaun auf der Ausweichfläche zum Parken (P3) angebracht werden kann und daher ca. 100 Meter Bauzaun mit Übersteigschutz und Standsicherheitsvorrichtungen neu gestellt werden müssten. Der hierfür anfallende Aufwand kann derzeit noch nicht beziffert werden, entstünde aber zusätzlich zu den rund 128.000 €. Weiterhin könnte evtl. noch zusätzlicher Aufwand für die Sicherung der Stromtrasse anfallen, welcher ebenfalls noch ermittelt werden müsste.

 

4.Finanzierung / Deckungslücke:

 

Haushaltsmittel stehen im Bereich des Ordnungsamtes für die Durchführung der Maßnahme in einer Größenordnung von 86.000 € zu Verfügung.

 

Weiterhin hat der BLV mit E-Mail vom 02.02.2018 einen Zuschuss über die freiwillig geleisteten „Handdienste“ hinaus in Höhe von 2.000,00 € zugesagt.

 

Zusätzlich ist auf der Einnahmenseite mit Gebühren von Seiten der Schaustellerinnen und Schausteller in Höhe von voraussichtlich etwa 13.100 € zu rechnen. Hierbei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2018 noch von Gebühreneinnahme in einer Größenordnung von 25.000 € auszugehen war. Aufgrund des frühen Termins im Jahr sowie der zeitlichen Überschneidung mit dem Nürnberger Frühlingsvolksfest, haben sich nur vergleichsweise wenige Interessierte angemeldet, so dass die ursprüngliche Annahme fast halbiert werden musste. Der Belegungsplan (Anlage) zeigt eine sehr lockere Belegung, wobei nur drei Fahrgeschäfte größeren Umfangs gewonnen werden konnten. Das verkleinerte Angebot dürfte auch nicht ohne Folgen für das Besucheraufkommen bleiben.

 

Nach den bislang vorliegenden Fakten würde sich bei den Ausgaben ein Defizit von voraussichtlich 40.000 € ergeben (128.000 € abzüglich 86.000 € Haushaltsmittel und 2.000 € Zuschuss BLV)

 

Zusätzlich ergibt sich auf der Einnahmenseite ein Fehlbetrag in Höhe von voraussichtlich 11.900 € (Einnahmeansatz von 25.000 € abzüglich voraussichtliche Ist-Einnahmen von 13.100 €).

 

Insgesamt ergibt sich somit ein voraussichtlicher Gesamtfehlbetrag in Höhe von 51.900 €, für welchen keine Deckung im laufenden Haushalt besteht.

 

5.Fazit:

 

Aufgrund der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sowohl für die eigentliche Betriebsfläche an der Zollnerstraße, als auch den Ersatzparkplatz in der ehem. Lagarde entstünde ein Mindestaufwand von rund 128.000 €. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl würden sich die voraussichtlichen Gebühreneinnahme auf rund 13.100 € fast halbieren.

 

Im Ergebnis besteht daher trotz aller Bemühungen und des ausdrücklich sehr positiv zu würdigenden Entgegenkommens von Bundespolizei und BLV eine erhebliche Finanzierungslücke. Das Ordnungsamt kann diese Lücke nicht aus eigenen Mitteln decken. Anderweitige Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Leider ist auch der dankenswerter Weise durch den BLV angebotene freiwillige Zuschuss nicht in der Lage die Lücke zu schließen. Mit den Vertretern des BLV wurde durch das Ordnungsreferat Kontakt aufgenommen und die Situation besprochen. Auch von deren Seite wird keine weitere Möglichkeit gesehen, die voraussichtlich entstehende Deckungslücke anderweitig schließen zu können.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann angesichts dieser Faktenlage nicht mehr empfohlen werden den Bamberger Frühling im Jahr 2018 zu veranstalten. Gerade im wohlverstandenen Interesse der Beschicker, welche die Gelegenheit haben sollten, sich schnellstmöglich nach einem anderweitigen Engagement umsehen müssen, wird empfohlen den Bamberger Frühling für das Jahr 2018 formell abzusagen.

 

6.Weiteres Vorgehen:

 

Zu prüfen und aufzuarbeiten wäre, ob und unter welchen Rahmenbedingungen der Platz an der Zollnerstraße künftig als mögliche Veranstaltungsfläche für einen Bamberger Frühling 2019ff. genutzt werden kann. Im Gespräch mit der Bundespolizei wäre zu klären, ob durch die dauerhafte Stellung einer Zaunanlage sowie die Ertüchtigung der Strominfrastruktur nicht künftig eine wirtschaftlichere Lösung gefunden werden kann. Hierfür wären die Art der Ausführung sowie der erforderliche Investitionsaufwand zu ermitteln und dem Stadtrat erneut zu berichten.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.Der Stadtrat stimmt einer Absage des Bamberger Frühlings für das Jahr 2018 zu.

 

3.Darüberhinaus beauftragt der Stadtrat die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine dauerhafte Nutzung der Fläche der Bundespolizei für die Veranstaltung „Bamberger Frühling“ ermöglicht werden kann. Über das Ergebnis ist im Stadtrat erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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